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BAUZEITUNG
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Realschule Tübingen, angekaufter Entwurf
Architekten Bihl & Woltz, Mitarbeiter H. Klauser, Stuttgart
Nichtberechtigten zu den Unterhaltungskosten nichts bei
tragen. Diese Sitte hat sich in ähnlicher Weise auch
in manchen politischen Gemeinden erhalten. Die Unter
haltung der Wege wird in einzelnen Abschnitten an die
Ortseinwohner vergeben. Es steht jedem frei, einen oder
mehrere Abschnitte des Weges gegen eine jährliche Ent
schädigung zu übernehmen. Die Mängel
dieser Wegunterhaltung sind offensichtlich
und bedürfen keiner näheren Beschreibung.
Solche Wege sind meistens in einem schlech-
ten Zustand und können den Vergleich mit
andern Wegen, welche von Straßenwärtern
unterhalten werden, nicht aushalten.
Regel ist es jedoch, daß die Gemeinden
die auf ihrer Markung liegenden Nachbär
schaftswege durch Straßenwärter unterhalten
lassen. Gewöhnlich findet man aber hier den
Mißstand, daß die Leute so schlecht bezahlt
werden, daß eine ordnungsmäßige Unterhal
tung der Straße ausgeschlossen ist und an
den Wegen nur jeweils das Allernötigste ge
schieht.
Trotz dieser Sparsamkeit anWärterlöhnen
und an Straßenmaterial können die Aus
gaben einer Gemeinde für die Unterhaltung
von Vizinalstraßen ganz beträchtliche sein.
Sie stehen häufig in keinem richtigen Ver
hältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Führen zum
Beispiel durch die Markung einer Gemeinde die Ver
bindungsstraßen verschiedener Ortschaften, ohne auch nur
den Ort zu berühren, dann ist die Gemeinde verpflichtet,
diese Straßen in einem gesetzmäßigen Zustand zu erhalten,
obwohl sie an diesen Wegen vielleicht kein größeres
Interesse hat als an einem beliebigen Feldweg.
Nr. 5
Befindet sich anderseits eine Ge
meinde in der glücklichen Lage, an einer
Staatsstraße zu liegen, dann kommt
vielleicht ein Aufwand für Nachbar
schaftswege überhaupt nicht in Betracht.
Eine Aenderung der Wegordnung
ist nötig, nicht wegen der vom Staat
zurzeit unterhaltenen Straßen, sondern
wegen der verschiedenartigen Zustände,
welche hinsichtlich der Unterhaltung
der Vizinalwege in den einzelnen Ober
amtsbezirken herrschen.
Die Verteilung der Weglasten für
Vizinalstraßen ist zurzeit sicher keine
befriedigende und gerechte. Es ist
Bedürfnis, daß hier durch ein neues
Gesetz Wandel geschaffen wird.
Die Uebernahme von weiteren wich
tigeren Straßenzügen in die Unterhal
tung des Staats erscheint mit Rücksicht auf die An
forderungen des modernen Verkehrs geboten, ebenso er
scheint es nötig, daß in einem Oberamtsbezirk sämtliche
übrigen Verbindungsstraßen zwischen den einzelnen Orten
von der Amtskörperschaft übernommen und die ganzen
Unterhaltungskosten getragen werden. —r.
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Realschule Tübingen, angekaufter Entwurf
Architekten Bihl & Woltz, Mitarbeiter H. Klauser, Stuttgart
Yereinsmittei hingen
Württembergischer Verein für Bankunde. Die
3. ordentliche Versammlung wurde am 19. Januar ab
gehalten. Der Vortrag über drahtlose Telegraphie,
der unter sehr zahlreicher Beteiligung der Vereinsmit
glieder mit ihren Damen im Elektrotechnischen Institut
stattfand, war von Prof. Herrmann
an der Technischen Hochschule in
liebenswürdigster Weise übernommen
worden. Zur Erläuterung des Vortrags
wurde eine große Anzahl äußerst an
schaulicher Lichtbilder vorgeführt, die
zum Teil von der Gesellschalt für draht
lose Telegraphie dem Vortragenden zur
Verfügung gestellt waren. Der Redner
begann mit den Grundvoraussetzungen
der ganzen Theorie und erläuterte zu
nächst, wie in einem Draht elektrische
Schwingungen entstehen und welchen
Einfluß solche Schwingungen auf den
umgebenden Raum ausüben. Sie er
zeugen nämlich elektrische und mag
netische Wellen, welche sich in ver
schiedenen, zueinander wie zur Fort
pflanzungsrichtung senkrecht verlaufen-