Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

36 
BAUZEITUNG 
sä 
IVUTB PBVII» - 
Realschule Tübingen, angekaufter Entwurf 
Architekten Bihl & Woltz, Mitarbeiter H. Klauser, Stuttgart 
Nichtberechtigten zu den Unterhaltungskosten nichts bei 
tragen. Diese Sitte hat sich in ähnlicher Weise auch 
in manchen politischen Gemeinden erhalten. Die Unter 
haltung der Wege wird in einzelnen Abschnitten an die 
Ortseinwohner vergeben. Es steht jedem frei, einen oder 
mehrere Abschnitte des Weges gegen eine jährliche Ent 
schädigung zu übernehmen. Die Mängel 
dieser Wegunterhaltung sind offensichtlich 
und bedürfen keiner näheren Beschreibung. 
Solche Wege sind meistens in einem schlech- 
ten Zustand und können den Vergleich mit 
andern Wegen, welche von Straßenwärtern 
unterhalten werden, nicht aushalten. 
Regel ist es jedoch, daß die Gemeinden 
die auf ihrer Markung liegenden Nachbär 
schaftswege durch Straßenwärter unterhalten 
lassen. Gewöhnlich findet man aber hier den 
Mißstand, daß die Leute so schlecht bezahlt 
werden, daß eine ordnungsmäßige Unterhal 
tung der Straße ausgeschlossen ist und an 
den Wegen nur jeweils das Allernötigste ge 
schieht. 
Trotz dieser Sparsamkeit anWärterlöhnen 
und an Straßenmaterial können die Aus 
gaben einer Gemeinde für die Unterhaltung 
von Vizinalstraßen ganz beträchtliche sein. 
Sie stehen häufig in keinem richtigen Ver 
hältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Führen zum 
Beispiel durch die Markung einer Gemeinde die Ver 
bindungsstraßen verschiedener Ortschaften, ohne auch nur 
den Ort zu berühren, dann ist die Gemeinde verpflichtet, 
diese Straßen in einem gesetzmäßigen Zustand zu erhalten, 
obwohl sie an diesen Wegen vielleicht kein größeres 
Interesse hat als an einem beliebigen Feldweg. 
Nr. 5 
Befindet sich anderseits eine Ge 
meinde in der glücklichen Lage, an einer 
Staatsstraße zu liegen, dann kommt 
vielleicht ein Aufwand für Nachbar 
schaftswege überhaupt nicht in Betracht. 
Eine Aenderung der Wegordnung 
ist nötig, nicht wegen der vom Staat 
zurzeit unterhaltenen Straßen, sondern 
wegen der verschiedenartigen Zustände, 
welche hinsichtlich der Unterhaltung 
der Vizinalwege in den einzelnen Ober 
amtsbezirken herrschen. 
Die Verteilung der Weglasten für 
Vizinalstraßen ist zurzeit sicher keine 
befriedigende und gerechte. Es ist 
Bedürfnis, daß hier durch ein neues 
Gesetz Wandel geschaffen wird. 
Die Uebernahme von weiteren wich 
tigeren Straßenzügen in die Unterhal 
tung des Staats erscheint mit Rücksicht auf die An 
forderungen des modernen Verkehrs geboten, ebenso er 
scheint es nötig, daß in einem Oberamtsbezirk sämtliche 
übrigen Verbindungsstraßen zwischen den einzelnen Orten 
von der Amtskörperschaft übernommen und die ganzen 
Unterhaltungskosten getragen werden. —r. 
ERPOB5CH05S 
P1HÄ5THB l:3oo 
Realschule Tübingen, angekaufter Entwurf 
Architekten Bihl & Woltz, Mitarbeiter H. Klauser, Stuttgart 
Yereinsmittei hingen 
Württembergischer Verein für Bankunde. Die 
3. ordentliche Versammlung wurde am 19. Januar ab 
gehalten. Der Vortrag über drahtlose Telegraphie, 
der unter sehr zahlreicher Beteiligung der Vereinsmit 
glieder mit ihren Damen im Elektrotechnischen Institut 
stattfand, war von Prof. Herrmann 
an der Technischen Hochschule in 
liebenswürdigster Weise übernommen 
worden. Zur Erläuterung des Vortrags 
wurde eine große Anzahl äußerst an 
schaulicher Lichtbilder vorgeführt, die 
zum Teil von der Gesellschalt für draht 
lose Telegraphie dem Vortragenden zur 
Verfügung gestellt waren. Der Redner 
begann mit den Grundvoraussetzungen 
der ganzen Theorie und erläuterte zu 
nächst, wie in einem Draht elektrische 
Schwingungen entstehen und welchen 
Einfluß solche Schwingungen auf den 
umgebenden Raum ausüben. Sie er 
zeugen nämlich elektrische und mag 
netische Wellen, welche sich in ver 
schiedenen, zueinander wie zur Fort 
pflanzungsrichtung senkrecht verlaufen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.