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BAUZEITUNG
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Realschule Tübingen, angekaufter Entwurf
Architekten Bihl & Woltz, Mitarbeiter H. Klauser, Stuttgart
Nichtberechtigten zu den Unterhaltungskosten nichts beitragen.
Diese Sitte hat sich in ähnlicher Weise auch
in manchen politischen Gemeinden erhalten. Die Unterhaltung
der Wege wird in einzelnen Abschnitten an die
Ortseinwohner vergeben. Es steht jedem frei, einen oder
mehrere Abschnitte des Weges gegen eine jährliche Entschädigung
zu übernehmen. Die Mängel
dieser Wegunterhaltung sind offensichtlich
und bedürfen keiner näheren Beschreibung.
Solche Wege sind meistens in einem schlechten
Zustand und können den Vergleich mit
andern Wegen, welche von Straßenwärtern
unterhalten werden, nicht aushalten.
Regel ist es jedoch, daß die Gemeinden
die auf ihrer Markung liegenden Nachbärschaftswege
durch Straßenwärter unterhalten
lassen. Gewöhnlich findet man aber hier den
Mißstand, daß die Leute so schlecht bezahlt
werden, daß eine ordnungsmäßige Unterhaltung
der Straße ausgeschlossen ist und an
den Wegen nur jeweils das Allernötigste geschieht.
Trotz dieser Sparsamkeit anWärterlöhnen
und an Straßenmaterial können die Ausgaben
einer Gemeinde für die Unterhaltung
von Vizinalstraßen ganz beträchtliche sein.
Sie stehen häufig in keinem richtigen Verhältnis
zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Führen zum
Beispiel durch die Markung einer Gemeinde die Verbindungsstraßen
verschiedener Ortschaften, ohne auch nur
den Ort zu berühren, dann ist die Gemeinde verpflichtet,
diese Straßen in einem gesetzmäßigen Zustand zu erhalten,
obwohl sie an diesen Wegen vielleicht kein größeres
Interesse hat als an einem beliebigen Feldweg.
Nr. 5
Befindet sich anderseits eine Gemeinde
in der glücklichen Lage, an einer
Staatsstraße zu liegen, dann kommt
vielleicht ein Aufwand für Nachbarschaftswege
überhaupt nicht in Betracht.
Eine Aenderung der Wegordnung
ist nötig, nicht wegen der vom Staat
zurzeit unterhaltenen Straßen, sondern
wegen der verschiedenartigen Zustände,
welche hinsichtlich der Unterhaltung
der Vizinalwege in den einzelnen Oberamtsbezirken
herrschen.
Die Verteilung der Weglasten für
Vizinalstraßen ist zurzeit sicher keine
befriedigende und gerechte. Es ist
Bedürfnis, daß hier durch ein neues
Gesetz Wandel geschaffen wird.
Die Uebernahme von weiteren wichtigeren
Straßenzügen in die Unterhaltung
des Staats erscheint mit Rücksicht auf die Anforderungen
des modernen Verkehrs geboten, ebenso erscheint
es nötig, daß in einem Oberamtsbezirk sämtliche
übrigen Verbindungsstraßen zwischen den einzelnen Orten
von der Amtskörperschaft übernommen und die ganzen
Unterhaltungskosten getragen werden. —r.
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Realschule Tübingen, angekaufter Entwurf
Architekten Bihl & Woltz, Mitarbeiter H. Klauser, Stuttgart
Yereinsmittei hingen
Württembergischer Verein für Bankunde. Die
3. ordentliche Versammlung wurde am 19. Januar abgehalten.
Der Vortrag über drahtlose Telegraphie,
der unter sehr zahlreicher Beteiligung der Vereinsmitglieder
mit ihren Damen im Elektrotechnischen Institut
stattfand, war von Prof. Herrmann
an der Technischen Hochschule in
liebenswürdigster Weise übernommen
worden. Zur Erläuterung des Vortrags
wurde eine große Anzahl äußerst anschaulicher
Lichtbilder vorgeführt, die
zum Teil von der Gesellschalt für drahtlose
Telegraphie dem Vortragenden zur
Verfügung gestellt waren. Der Redner
begann mit den Grundvoraussetzungen
der ganzen Theorie und erläuterte zunächst,
wie in einem Draht elektrische
Schwingungen entstehen und welchen
Einfluß solche Schwingungen auf den
umgebenden Raum ausüben. Sie erzeugen
nämlich elektrische und magnetische
Wellen, welche sich in verschiedenen,
zueinander wie zur Fortpflanzungsrichtung
senkrecht verlaufen-