Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

Doppelbauernhaus  in  Binsdorf

Architekten  Professor  Böklen  &  Feil,  Stuttgart

Der  Pferdestall  im  Mietsgebäude
Yon  Fred  Hood
Pferdeställe  können  einen  sehr  verschiedenartigen
Charakter  aufweisen,  denn  Bau  und  Einrichtung  hängen
ebensosehr  von  den  speziellen  Erfordernissen  der  Zucht
und  Pflege  des  Pferdes  wie  von  der  Liebhaberei  des
Besitzers  ab.  Und  wie  ein  Arbeiter  viel  bescheidenere
Ansprüche  an  seine  Wohnung  stellt  als  ein  Bankier  oder
eine  vornehme  Modedame,  so  wird  naturgemäß  ein  Ackerund
  Lastpferd  mit  einer  viel  schlichteren  Behausung  zufrieden ­
  sein  als  ein  Kutschpferd  oder  ein  edler  Renner;
ein  armer  Droschkengaul,  dem  die  Resignation  aus  allen
Knochen  spricht,  ist  viel  zu  bescheiden,  um  von  Fayencekrippen, ­
  Wänden  mit  Kachelbekleidung  und  andern  schönen
Dingen  auch  nur  zu  träumen.  Er  ist  schon  zufrieden,
wenn  man  ihm  eine  reichliche  Portion  Hafer  gewährt,
seinen  Stand  sauber  hält  und  ihm  einige  Stunden  Ruhe
gönnt.
Wenn  wir  von  Stalleinrichtungen  im  Mietsgebäude
sprechen  wollen,  so  haben  wir  die  gebräuchlichen  Erfordernisse ­
  in  der  Stadt  zu  berücksichtigen.  In  der  Regel
wird  es  sich  darum  handeln,  ein  bis  zwei  Pferde  in  einem
Stallgebäude  auf  dem  Hofe,  das  in  den  meisten  Fällen
mit  einer  Wagenremise  zu  einer  gemeinsamen  Anlage
vereinigt  wird,  unterzubringen,  und  wenn  es  sich  auch
einmal  um  drei  oder  vier  Pferde  handelt,  so  werden  dadurch ­
  nur  die  räumlichen  Verhältnisse,  aber  nicht  die
inneren  Einrichtungen  wesentlich  verändert.
Was  sind  denn  das  für  Pferde,  die  hier  in  Betracht
kommen?  Ein  oder  zwei  Kutschpferde  für  den  Wagen
des  Eigentümers  (die  aber  in  der  Regel  auch  nicht  zu
stolz  sind,  irgendeine  Last  zu  befördern),  ferner  Arbeitspferde ­
  eines  ßierverlegers,  Bauunternehmers,  Gemüsehändlers ­
  oder  dergleichen.  Man  braucht  also  hier  nicht
den  Komfort  sehr  weit  zu  treiben,  aber  etwas  besser  als
die  untergeordneten  Stallungen  für  Ackerpferde  müssen

diese  städtischen  Pferdeställe  denn
doch  schon  aussehen;  sonst  werden
sie  sich  schwer  vermieten  lassen,  wenn
es  sich  darum  handelt,  Pferde  unterzubringen, ­
  die  in  ihrer  früheren  Behausung ­
  etwas  verwöhnt  wurden.  Man
würde  unpraktisch  handeln,  wenn
man  aus  Sparsamkeitsrücksichten  dem
Pferdestall  die  dürftigste  Einrichtung
geben  wollte,  denn  dadurch  würde
man  den  Mietswert  des  Stalles  wesentlich ­
  hex-abdrücken.
Die  Höhe  derartiger  Pferdeställe
beträgt  in  der  Regel  3  m.  Eine  Standbreite ­
  von  je  1,5  m  ist  zwei  bis  drei
Pferden  vollkommen  ausreichend.  Hat
man  jedoch  nur  ein  einzelnes  Pferd
unterzubringen,  so  pflegt  man  dem  Stand  eine  Breite
von  2  m  zu  geben.  Ich  würde  in  jedem  Falle  empfehlen, ­
  stets  mit  mindestens  zwei  Pferden  zu  rechnen,
auch  wenn  man  nur  ein  Pferd  einstellen  will;  denn  die
Erfordernisse  ändern  sich  häufig  ganz  unerwartet,  und
es  ist  dann  sehr  unangenehm,  wegen  eines  einzigen
hinzukommeuden  Pferdes  einen  Umbau  vornehmen  zu
müssen.  Es  wäre  aber  ein  Irrtum,  zu  glauben,  daß  es
besonders  praktisch  ist,  den  Stall  nun  gleich  so  groß  anzulegen, ­
  wie  es  der  Hofraum  irgend  gestattet.  Es  ist

dies  vielmehr  sehr  unzweckmäßig,  denn  die  Pferde  vermögen ­
  dann  den  Raum  im  Winter  durch  ihre  Körperwärme ­
  nicht  hinreichend  warm  zu  halten,  so  daß  unter
Umständen  sogar  eine  künstliche  Heizung  erforderlich
wird,  wobei  die  Pferde  verwöhnt  und  leicht  von  Krankheiten ­
  befallen  werden.  Die  Standlänge  soll  4  bis  4,5  m
betragen.  Wenn  es  der  Raum  gestattet,  soll  man  die
Tiefe  des  Stalles  nicht  zu  gering  bemessen,  denn  die
Standtiefe  hängt  natürlich  von  der  Größe  des  Pferdes
ab,  und  diese  schwankt  sehr  bedeutend.
Die  Abgrenzung  der  Pferdestände  gegeneinander  erfolgt ­
  entweder  durch  die  sogenannten
Lattierbäume  oder  durch  Standwände.
Die  Lattierbäume  sind  etwa  in  halber
Höhe  des  Pferdes  an  Ketten  aufgehängte
Stangen,  die  einerseits  an  der  Stallwand,
anderseits  an  einem  im  Fußboden  befestigten ­
  Pilarstiel  aufgehängt  werden,
dessen  Höhe  in  der  Regel  1,20  bis  2  m
beträgt.  Am  Pilarstiel  wird  die  Kette
durch  einen  lösbaren  Verschluß  befestigt,
damit  das  Pferd,  wenn  es  beim  Ausschlagen ­
  mit  dem  Fuße  über  den  Lattierbaum
  gerät,  vom  Knecht  schnell  aus
dieser  unangenehmen  Lage  befreit  werden
kann.  Das  Aushängen  des  Lattierbaumes
erleichtert  auch  das  Herausführen  bezw.
Einstellen  des  Pferdes.  Bei  den  Kastenständen ­
  erfolgt  die  Teilung  des  Raumes
	        
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