Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

118 
BAUZEITUNG 
Nr. 15 
wird, sondern auch hinsichtlich der Einzelanordnung in 
einer Weise durchgebildet ist, wie es nur den geläuterten 
Erfahrungen eines langen Lebens entspringen kann, und 
wir Stuttgarter haben alle Ursache, auf diesen Bau, der 
zusammen mit der Erlöserkirche das Anbrechen einer 
neuen Zeit verkündigt, stolz zu sein. —n— 
Der Techniker als Verwaltungsbeamter 
Der Schleswig-Holsteinische Architekten- und In- 
genieur-Yerein ist seinerzeit im Einverständnis mit dem 
Verband Deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine 
für die Forderung eingetreten, daß der Stadtbaurat 
in Flensburg Sitz und Stimme im Magistrat erhält. 
Er hat deswegen an die städtischen Kollegien Flensburg 
den Antrag gestellt, den Stadthaurat als Magistrats 
mitglied zu wählen. Dieser Antrag wurde von den Stadt 
kollegien abgelehnt. Von den drei präsentierten Be 
werbern ist ein zurzeit in einer andern Stadt in Stellung 
befindlicher Stadtbauinspektor gewählt worden. Dieser 
hat die Annahme seiner Wahl von der Bedingung ab 
hängig gemacht, daß er Sitz und Stimme im Magistrat 
erhält. Es ist im Interesse des Standes zu wünschen, 
daß auch sämtliche andern Bewerber die Magistrats 
mitgliedschaft fordern. Bei diesem Vorgehen des Vereins 
handelt es sich im wesentlichen darum, den höheren 
technischen Beamten (Baubeamten, Aerzten, Lehrern 
und andern gleichwertigen Berufen) diejenige Stellung 
zu verschaffen, die ihnen gebührt und in der sie zurzeit 
noch an vielen Orten unter der unberechtigten Vormund 
schaft des Juristen stehen. Dies zielt nicht ab auf eine 
Verdrängung des Juristen, dem die Stellen, für welche 
eine juristische Vorbildung tatsächlich notwendig ist, 
selbstverständlich Vorbehalten bleiben sollen. P. K. 
Wettbewerbe 
Theater in Hagen i. W. Einen Wettbewerb um 
Entwürfe für ein Theater in Verbindung mit Konzert- 
und Festsaal in Hagen schreibt die Stadthallen-Aktien- 
gesellschaft daselbst mit Frist zum 1. Juli d. J. aus.
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.