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BAUZEITUNG
Nr. 16
ßeichenweier
möchten. Hierzu wurde schließlich beschlossen, daß der
Deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe dem Ver
ein Deutscher Arbeitgeberverbände zunächst mit einer
Arbeiterzahl von 100 000 beitritt.
Bezüglich der im Frühjahr 1910 abzuschließenden
Tarifverträge beschloß die Versammlung, die dreizehn-
gliedrige Kommission, welche der Vorstand mit den be
treffenden Vorarbeiten betraut hat, zu beauftragen, mit
den Vorständen der in Betracht kommenden Arbeit
nehmerorganisationen zur Festsetzung des Wortlautes für
den Grundvertrag in Beratung zu treten.
Bei der Frage der Unternehmung von Schritten zur
Erlangung von Vorzugspreisen bei Zementliefe
rungen wurde vom Berichterstatter empfohlen, der
Bund müßte den ganzen Zementverbrauch für seine Mit
glieder vermitteln und die Lieferungen abschließen; auch
müßte durch den Bund Vorsorge zur Untersuchung der
Qualität des Zements getroffen werden, da gegenwärtig
viel schlechte Ware auf den Markt gelange. Vor allen
Dingen müßte aber darauf hingewirkt werden, daß die
Verbände direkt mit den Syndikaten Verträge abschließen
können. In der Erörterung wurde allseitig betont, die
in der Sache informierten Herren zu den Arbeiten für
diese Frage hinzuzuziehen, was vom Vorsitzenden auch
zugesagt wurde.
Auf Anregung des Vorsitzenden wurde an Stelle des
ersten stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn
K. Vahl aus Berlin, Herr Heuer aus Berlin durch Zuruf
gewählt; ebenso wurde Baurat Enke aus Leipzig, dessen
Wahlperiode abgelaufen war, als Mitglied des Vorstandes
und als zweiter stellvertretender Vorsitzender wieder
gewählt. Es hat sich als notwendig erwiesen, aus Mit
gliedern des Vorstandes einen geschäftsführenden
Ausschuß aus sieben Personen zu bilden, dem es ob
liegen soll, über einzelne wichtige Sachen zu entscheiden.
Man hat sich im Vorstande dahin entschieden, daß außer
den drei Vorsitzenden je ein Mitglied aus dem Norden,
Osten, Süden und Westen sowie auch gleichzeitig Stell
vertreter für dieselben gewählt werden. Danach wurden
außer den drei Vorsitzenden für den Aus
schuß vorgeschlagen für den Norden Herr
Behrens aus Hannover und als dessen Ver
treter Herr Lummert aus Hamburg; für
den Osten Herr AVolfram aus Breslau, als
Vertreter Herr Lauffer aus Königsberg;
für den Süden Herr Zwisler aus München,
als Vertreter Herr Busch aus Stuttgart
und für den Westen Herr Fritz aus Essen
und als dessen Vertreter Herr Lüscher aus
Frankfurt a. M. Sämtliche Herren wurden
einstimmig gewählt.
Betreffs des dem Reichstag vorliegenden
Gesetzentwurfs über die Errichtung
von Arbeitskammern nahm die Ver
sammlung nach einem Vortrag des General
sekretärs Dr. jur.Mielenz-Berlin einstimmig
eine Resolution an, in der die Errichtung
von Arbeitskammern für gänzlich über
flüssig und zwecklos erklärt und der
Reichstag ersucht wird, dem Entwurf die
verfassungsmäßige Zustimmung zu ver
sagen. Sollte aber trotzdem dieses Gesetz
zustande kommen, dann mögen zum min
desten diejenigen Wünsche berücksichtigt
werden, welche der Bund in einer moti
vierten Eingabe dem Reichstage unter
breiten wird und die bezwecken, den
Arbeitgebern vor allen Dingen die tat
sächliche Parität zu sichern. Ebenso wurde
gegen die Anstellung von Baukontrol
leuren aus dem Arbeiterstand
entschieden Stellung genommen und be
schlossen, den Reichskanzler, das Reichsamt des Innern
und den Bundesrat zu ersuchen, die am 14. Januar 1909
im Reichstage angenommene Resolution, betreffend An
stellung von Baukontrolleuren aus dem Arbeiterstande,
zu verwerfen. (Schluß folgt.)
Deutscher Arbeitgeberhimd für das Bau
gewerbe, Landesverband Württemberg.
Paritätischer oder unparitätischer Arbeits
nachweis ?
Die 10. ordentliche Generalversammlung des Deutschen
Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe, die am 29. und
30. März d. J. in Kassel stattfand, hatte als einen Haupt
punkt die Frage der Einrichtung unparitätischer Arbeits
nachweise auf der Tagesordnung. In der sich hieran
knüpfenden lebhaften Debatte waren alle Redner darin
einig, daß die Schaffung unparitätischer Arbeitsnachweise
eine unbedingte Notwendigkeit für das Baugewerbe ist.
Daß dieselben sich vollauf bewähren, ergab namentlich das
Beispiel Münchens. Die Versammlung nahm dann auch
folgenden Beschluß mit erfreulicher Einstimmigkeit an:
1. den dem Deutschen Arbeitgeberbunde für das Bau
gewerbe angeschlossenen Verbänden erneut zu em
pfehlen, bis zum 1. Januar 1910 für ihren Bezirk
einen unparitätischen Arbeitsnachweis für Maurer,
Zimmerer und Bauarbeiter — in Orten, wo gemischte
Arbeitgeberverbände bestehen, einen solchen für alle
Gewerke — zu errichten.
Verbände, welche nicht in der Lage sind oder
zu sein glauben, obige Einrichtungen zu treffen,
haben dieses bis zum 1. Juli 1909 dem Vorstande
des Deutschen Arbeitgeberbundes unter Angabe der
Gründe mitzuteilen;
2. ferner soll den dem Deutschen Arbeitgeberbunde
für das Baugewerbe angehörenden Verbänden eben
falls erneut empfohlen werden, ihre Mitglieder zu
verpflichten, jedem Arbeitnehmer bei seinem Ab
Haus Dißler