Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

15.  Mai  1909

BAÜZEITÜNÜ

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Alle  andern  Anträge,  so  ein  sozialdemokratischer,  daß
unter  der  Hälfte  der  Bauschöffen,  die  aus  Bausachverständigen ­
  bestehen  solle,  „mindestens  ein  Bauarbeiter
sein  müsse“,  wurden  abgelehnt.
Damit  ist  die  Annahme  des  Gesetzes  so  gut  wie
sicher.  Für  das  Baugewerbe  wäre  es  wünschenswert,
daß  die  hochgespannten  Erwartungen,  die  sich  zum  Teil
an  die  Neuordnung  knüpfen,  nicht  allzusehr  enttäuscht
werden.  Der  erste  Teil  des  Gesetzes  ist,  wie  der  Abgeordnete ­
  Mugdan  richtig  betonte,  wohl  geeignet,  Schäden ­
  im  Baugewerbe  zu  beseitigen,  der  zweite  Teil  fordert
aber  schwere  Bedenken  heraus,  die  dadurch  etwas  gemildert ­
  werden,  daß  diese  Bestimmungen  nur  auf  Grund
landesherrlicher  Verordnung  für  einzelne  Gemeinden  nach
Anhörung  der  Gemeinden,  Handwerkskammern,  Handelskammern ­
  und  gesetzlichen  Arbeitervertretung  in  Kraft
treten.
Architektonische  Ausbildung  ganzer
Straßen
Zu  diesem  Artikel  in  voriger  Nummer  möchte  ich
nachstehend  einiges  hinzufügen.  Verschiedene  Stadtverwaltungen ­
  haben  in  richtiger  Erkenntnis,  daß  durch  einzelne ­
  Bauten  ganze  Straßenzüge  zerstört  werden  können,
Vorschriften  dahin  erlassen,  daß  die  Bebauung  bestimmter
Straßen  und  Plätze  der  Begutachtung  hervorragender
Architekten  untersteht.  So  muß  in  Ludwigsburg  zum
Beispiel  jedes  Bauprojekt  in  der  Umgebung  der  neuen
Garnisonskirche  vom  Erbauer  derselben  begutachtet
werden.  Ebenso  hat  man  es  dort  hei  der  Bebauung  des
Feuerseeplatzes  gehalten.  Alle  Neubauten  der  umschließenden ­
  vier  Straßen  unterliegen  dem  Urteil  eines  tüchtigen
Architekten.  Die  Stadtverwaltung  hat  immer  noch  freie
Hand,  auf  Grund  dieses  Sachverständigenurteils  ihre
Beschlüsse  zu  fassen.  Auf  diese  Weise  läßt  sich  wirklich ­
  etwas  erreichen;  man  sehe  in  Ludwigsburg  die  neuen
Häuser  in  der  Alleestraße  am  Feuerseeplatze  an.  Da  ist
ein  harmonisches  Bild  zu  finden,  das  hoffentlich  auch
weiter  vorbildlich  wirkt.
Mit  gutem  Willen  läßt  sich  überhaupt  viel  tun,  und
möchte  ich  den  Architekten,  die  insbesondere  Rathäuser,
Schulen  und  andre  Gemeindebauten  errichten,  ans  Herz
legen,  die  Verordnung  ähnlicher  Vorschriften,  wie  oben
erwähnt,  für  die  Umgebung  ihrer  Neubauten  zu  erwirken.
Es  ist  dies  in  den  meisten  Fällen  leichter,  als  man  denkt,
und  bin  ich  in  dieser  Beziehung  noch  nie  auf  Widerstand
gestoßen.  Die  Begutachtung  der  betreffenden  Projekte
wird  meistens  kostenlos  geschehen  müssen,  aber  so  viel
Interesse  an  der  Umgebung  seines  Baues  wird  jeder
Architekt  haben,  daß  er  gern  dies  kleine  Zeitopfer  bringt.
Eventuell  kann  für  diesen  Zweck  die  Beratungsstelle  für
das  Baugewerbe  vorgeschlagen  werden.  Die  Gemeindevertretung ­
  kann  dann  an  Hand  des  Gutachtens  ihre  Vorschriften ­
  treffen.  Vielleicht  ist  in  Jahrzehnten  eine  solche
Begutachtung  überflüssig,  wenn  das  Publikum  seihst  sich
geschmacklose  Bauten  nicht  mehr  erstellen  läßt;  vorläufig ­
  dürfte  aber  dieses  Verfahren  nur  zu  empfehlen
sein.  Klatte.
Ein  Denkmalfrevel  vor  Gericht
Vor  dem  Landgericht  zu  Aachen  ist  in  zwei  Terminen ­
  eine  Verhandlung  wegen  Abbruch  eines  historischen ­
  Denkmals  geführt  worden,  der  mit  der  Verurteilung ­
  der  Schuldigen  seine  Sühne  gefunden  hat.  Der
Vorgang  ist  nach  der  „Tägl.  Rdsch.“  folgender:
In  Dürbislar  im  Kreise  Jülich  war  eine  neue  katholische ­
  Pfarrkirche  errichtet  worden.  Die  Genehmigung
zum  Abbruch  der  alten  konnte  aber  nicht  erteilt  werden;
der  Kultusminister  entschied  vielmehr  unter  dem  4.  Au-Grabdenkmal

  in  Nagold
gust  1905,  daß  der  Turm  als  der  wertvollste  Teil  der
Kirche  erhalten  bleiben  müsse.  Er  gehörte  zu  den
ältesten  romanischen  Anlagen  des  Gebietes  aus
dem  ersten  Jahrtausend.  Das  Untergeschoß  bestand  aus

Peldkapelle
            
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