29. Mai 1909
BAUZEITUNG
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Das „Reding-Haus“ in Schwyz
Gartenhaus aus Altdorf
Kanton Uri
Von Ottsohea Haus in Grüth Kanton Graubünden
Altes Haus in St. ürsanne
Berner Jura
reichen, phantastischen Formen, sondern in mäßigen
dem Bescheiden, wie es einem, der in hürgerlich sitt
licher Zucht aufgewachsen, geziemt. lieber all dieser
Klarheit und Handwerklichkeit ist allerdings nicht selten
die ganze Genialität künstlerischer Laune in freudiger
Freiheit ausgebreitet; barocke Einfälle, kostbare Ver
zierungen mit sinnvollem Detail, launige Ausflüchte und
kapriziöse Schnörkel, die die klaren Linien und Formen
schmücken und beleben. So wird die Geradheit von
Natur und Kunst durch erfrischende Genialität, durch
ein blitzartiges Auftauchen sinnenkräftiger Sehnsucht
vor selbstzufriedener Nüchternheit bewahrt. Das ist die
Ursache des eigenartigen Reizes, den Schweizer Bürger
häuser, einerlei in welcher Gegend oder aus welcher
Zeit, auf jeden Unbefangenen auszuüben vermögen.
Der Verfasser betont im weiteren Verlauf seiner
beachtenswerten Ausführungen die Notwendigkeit der
Erhaltung und Nutzbarmachung dieser Schätze wie der
Rettung wertvoller Teile der zum unabwendbaren Unter
gang bestimmten Bauten und verweist auf den Vorgang
Deutschlands, wo der Tag für Denkmalpflege die Er
haltung und Aufnahme des Bürgerhauses in sein Pro
gramm aufgenommen und die Delegiertenversammlung
des Deutschen Architekten- und Ingenieurvereins die
Veröffentlichung eines Werkes über das deutsche Bürger
haus in umfassender bildlicher Darstellung unternommen
hat. Diesem Beispiel will der Schweizerische Ingenieur- und
Architektenverein, der soeben die Behandlung eines für
sich abgeschlossenen Gebiets des Wohnungswesens, des
Bauernhauses, beendet hat, folgen. Zur Gewinnung eines
Ueberblicks über die Fülle der Denkmäler ist zunächst
die Gründung eines Archives vorgesehen, das die Unter
lage zur Herausgabe einer großzügigen Veröffentlichung
bilden soll. Bei dem für das Archiv bestimmten Material,