26. Juni 1909
BAUZBITUNGt
207
welcher nach unten in ein rundes Rohrstück verläuft.
Im Innern dieses Kastens befindet sich eine Halteund
Ausschwenkvorrichtung für Asche- und Kehrichtkasten,
welche durch eine
in die Seitenwand des Behälters
gelagerte Kurbelwelle
von außen drehbar ist.
Diese Schwenkvorrichtung
wird durch eine an der
Seitenwand des Behälters
befindliche Sperrvorrichtung
bei offenem Behälter, also
hochgeklapptem Deckel, festgehalten,
erst bei geschlossenem
Behälter, also zugeklapptem
Deckel, zum Umkippen
freigegeben. Da also
das Umkippen und Entleeren
der Asche- und Kehrichtkasten
nur im vollständig geschlossenen Behälter möglich
ist, so kann absolut kein Staub herausdringen, und
ist dies ein besonderer Vorzug der Poppeschen Erfindung,
der auch durch Patent geschützt ist.
Die Fallrohrleitung (siehe Fig. 2) wird in 250 mm
Lichtweite aus Eisenguß, Steinzeug, Zement u. s. w. durch
die Stockwerke bis über das Dach in gleicher Weise geführt
und dort mit einem gut wirkenden Dunstsauger
Fig. 2
bekrönt. Bei Neubauten kann diese Pallrohrleitung
gleich mit der Mauer, bei fertigen Häusern kann dieselbe
außerhalb oder innerhalb der Mauer aufgeführt werden.
Von dieser senkrechten Fallrohrleitung zweigt sich in
jedem Stockwerk ein Kohr schräg ab und soll mit der
unteren Kante 30 cm über dem Fußboden herausstehen.
In diese Abzweigung mündet der trichterförmige Ansatz
des Asche- und Kehrichtschluckers ein.
Fig. 3 zeigt den Sammelbehälter, auf dem ein schrägliegendes
Hohlsieb angebracht ist, mittels dessen der
aukommende Kehricht gleich
etwas sortiert wird, indem
die Asche durch das Sieb
fällt, während gröbere Stoffe
darüber hinwegrutschen, für
sich gesammelt und je nachdem
auch verwertet werden
können. —er.
Fig. 3
Y ereinsmitteilungen
Württ. Baubeamten-Verein. Einladung des Ausschusses
zu einer Sitzung am Sonntag, 4. Juli d. J.,
vormittags 10 Uhr, im Vereinszimmer, Gesellschaftsbaus
der „Bauhütte“, Büchsenstraße 53, I. Stock, in Stuttgart.
Um 12V 2 Uhr findet ein gemeinschaftliches Mittagessen
statt, dem sich die Besichtigung einiger Neubauten anschließt,
wozu auch die übrigen Vereinsmitglieder herzlich
eingeladen sind.
Dienstag, den 6. Juli d. J., treffen sich unsre Mitglieder
von abends 8 Uhr ab im Vereinslokal, ersten Stock des
Gesellschaftshauses „Bauhütte“, Büchsenstraße 63, in
Stuttgart. — Der Gesellige Liederkranz der K. Baugewerkschule
Stuttgart ladet die Vereinsmitglieder mit
ihren Angehörigen zu seiner am Samstag, den 10. Juli d. J.,
abends J / 2 8 Uhr, im Konzertsaal der Liederhalle hier
stattfiudenden Semesterschlußfeier mit nachfolgendem
Balle ein. Die verehrl. Mitglieder werden ersucht, von
dieser Einladung möglichst Gebrauch zu machen. Programme
zu dieser Feier liegen im Saale auf.
Der Vorstand.
Akad. Architekten-Verein „Motiv“, Stuttgart.
Am 18. Juni fand ein Ausflug des Vereins nach Ludwigsburg
statt. Zur Besichtigung des Schwimmbades
hatte sich A. H. Architekt Ostertag in liebenswürdiger
Weise als Führer zur Verfügung gestellt. Nach genauer
Betrachtung der Architektur und der technischen Einrichtungen
wurde noch dem Schlosse ein Besuch abgestattet.
B.
Deutscher Arbeitgeherbun d für das Bange werbe.
Auf einen Antrag der Nord-Westdeutschen Interessengemeinschaft
der Arbeitgeberverbände für das Baugewerbe,
eine Regelung der Frage herbeizuführen, wie sich die einzelnen
Orts verbände gegenüber solchen Firmen zu verhalten
haben, die zwar Mitglied eines auswärtigen Arbeitgeberverbandes
sind, dem in Frage kommenden Ortsverband aber
nicht angehören, hat der geschäftsführende Ausschuß sich
in seiner am 3. Juni d. J. abgehaltenen Sitzung mit dieser
Frage beschäftigt und entschieden, daß 1. diejenigen,
auswärtigen Ortsverbänden als Mitglieder angehörenden
Firmen, welche dauernd oder doch für mehrere Jahre
in andern Orten, in denen Arbeitgeberverbände für das
Baugewerbe bestehen, Filialen unterhalten, gehalten sein
sollen, auch dem fraglichen Ortsverband mit dem Filialbetriebe
als Mitglied beizutreten; 2. diejenigen, auswärtigen
Ortsverbänden als Mitglieder angehörenden
Firmen, die nur vorübergehend in andern Orten, in denen
Arbeitgeberverbände für das Baugewerbe bestehen, Arbeiten
ausführen, dagegen nicht gehalten sein sollen, den
fraglichen Ortsverbänden beizutreten. Sie haben aber
die in den letzteren bestehenden Lohn- und Arbeitsbedingungen
genau innezuhalten und genießen unter dieser
Voraussetzung bei eintretenden Differenzen den Schutz
der fraglichen Verbände. Insbesondere sollen die auswärtigen
Firmen gehalten sein, tunlichst keine höheren
als die ortsüblichen Löhne zu zahlen. Die Vorstände
werden ersucht, vorkommendenfalls diesen Direktiven
nachkommen zu wollen.
Der Verband der deutschen Baugewerksberufsgenossenschafteu
gibt den Einzelverbänden in einer
Schrift Kenntnis von den auf dem außerordentlichen
Verbandstag am 28. Mai gepflogenen Verhandlungen
und Beschlüssen über den Entwurf einer Reichsversicherungsordnung.
In dem umfangreichen Schriftstück
wird anerkannt, daß der Entwurf der Reicbsversicherungsordnung
mannigfache Verbesserungen der gegenwärtigen
Rechtslage vorsieht, und erklärt, der Verbandstag
sei gern bereit, an einer weiteren Verbesserung des Entwurfs
durch geeignete Vorschläge mitzuwirken, halte es
aber für seine Pflicht, verschiedenen Bestimmungen der
Reichsversicherungsordnung mit allem Nachdruck zu
widersprechen, da bei Aufrechterhaltung derselben der
ganze Entwurf unannehmbar erscheine. Der Widerspruch
richtet sich gegen 1. die in Aussicht genommene Uebertragung
der Vorarbeiten zur Rentenfestsetzung auf die
Versicherungsämter; 2. die üeberweisung der Entscheidungen
über Herabsetzung, Aufhebung oder Einstellung
festgestellter Leistungen an dieselben; 3. die beabsichtigte
Beilegung des Rechtes an die Versicherungsämter, die
Durchführung der Unfallverhütung in ihren Bezirken zu
überwachen; 4. die Auferlegung von Mehrleistungen an
die Berufsgenossenschaften; 5. die Ersetzung des Rechtsmittels
des Rekurses durch dasjenige der Revision. Gleichzeitig
macht der Verband eine Reihe besonderer Vorschläge,
dieselben des näheren begründend. Die Anträge
und Vorschläge, in einer Resolution zusammengefaßt,
bilden den Kernpunkt des Berichts, der gutgeheißen von