0,202
0,367
0,282
0,161
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Die Betriebskosten der verschiedenen Systeme (Selbst
kosten) sind demnach pro Tonnenkilometer:
a) Elektrische Treidelei 1,07 bzw. 0,600
b) elektrischer Schlepper
c) Schraubendampfer
d) Dampfkahn
e) Sauggasmotorkahn 0,630 bzw.
f) Sauggasschlepper
elektrische Treidelei ist also am teuersten,
Sauggasschlepper am billigsten und nach
diesem der Schraubendampfer.
Die Schiffsmiete, die sich aus der Verzinsung und
Abschreibung der Anlagekosten, den Reparaturen, dem
Mannschaftslohn u. s. w. zusammensetzt, wird für einen
eisernen Kahn von 600 t Tragfähigkeit zu 7330 M. pro
Jahr berechnet. Bei Annahme von zehn Berg- und Tal
reisen pro Kahn und Jahr und 90 % Durchschnittsladung
ergibt sich als Schiffsmiete 0,59 Pf. pro Tonnenkilometer
und bei 20 °/ 0 Unternehmergewinn 0,708 Pf. pro Tonnen
kilometer. Legt man als billigstes Beförderungsmittel
den Sauggasschlepper zugrunde und macht einen Zu
schlag von 65% für Verwaltungskosten und Unter
nehmergewinn, wodurch eine mäßige Verzinsung des
Anlagekapitals gewährleistet wird, so erhält man für den
zu erhebenden Mindestschlepplohn 0,26 Pf. pro
Tonnenkilometer.
Die Schiffsfracht, die sich aus Schlepplohn und
Schiffsmiete zusammensetzt, würde sich demnach zu
0,25 + 0,708 = 0,958 oder rund 1 Pf. pro Tonnenkilo
meter ergeben. Bei diesem Mindestfrachtsatz würde die
Fracht von Mannheim bis Heilbronn für 101 = 200 Zentner
Kohle 11,50 M. betragen. Gegenüber der jetzigen Wasser
fracht von 25 M. würde demnach eine Ersparnis von
13,50 M. vorhanden sein, wobei noch zu berücksichtigen
ist, daß die jetzige Wasserfracht für Kohle so niedrig
ist, daß den am Transport Beteiligten kein Nutzen mehr
Reiseskizze Kloster Melk
Reg.-Bauführer O. Sander-Darmstadt
indiziertes Pferd; bei Dampfmaschinen mit Kohlenfeue
rung 1,20 Pf. Für die obengenannte Flottille von 35 Motor
kähnen mit 43 Pferdestärken Leistung ergibt die Rechnung
123 500 M. jährliche Betriebskosten, somit pro Tonnen
kilometer 0,282 Pf. Für den Fall, daß der Motorkahn
so stark gewählt würde, daß er auf dem Rhein mit eigner
Kraft fahren könnte, ist eine Leistung des Motors von
150 Pferdestärken erforderlich. Bei der Fahrt auf demNeckar
mit solchen Kähnen werden die Betriebskosten zu 232 600 M.
festgestellt, somit pro Tonnenkilometer zu 0,530 Pf. Bei
der Fahrt auf dem Rhein würden sich diese Zahlen wegen
des größeren Kohlenverbrauchs noch etwas erhöhen. Die
Schlepplöhne auf dem Rhein, die je nach Angebot, Wasser
stand und Jahreszeit erheblich schwanken, betragen im
Mittel 0,35 Pf. pro Tonnenkilometer. Es ergibt sich
hieraus, daß der unmittelbare Verkehr vom Neckar nach
dem Niederrhein mit für den Rhein konstruierten Motor
kähnen unwirtschaftlich ist. Für den Schiffszug mittels
sieben Sauggasschleppern von je 72 Pferdestärken Leistung
stellen sich die Betriebskosten jährlich also auf 70600 M.,
somit pro Tonnenkilometer auf 0,161 Pf.
Der Betrieb mit dem elektrischen Schrauben
schiff und Stromzuführung durch Oberleitung
würde sich gegenüber der elektrischen Treidelei dadurch
verbilligen, daß die Anlagekosten wegen Fortfalls der
Gleisanlagen geringer werden. Dagegen ist hier mehr
Bedienung erforderlich und der Betrieb müßte strecken
weise erfolgen. Die Betriebskosten berechnen sich bei
Annahme von 50% Verlust durch den Slip der Schraube
zu 135600 M., somit zu 0,310 Pf. pro Tonnenkilometer.
Dabei sind die Anlagekosten für Oberleitung, Trolley und
Anschlußkabel zu 1 Million angenommen.
bleibt.
Reedereidirektor Schleicher-Heilbronn kommt daher
auf Grund seiner eingehenden Berechnungen zu dem
Schlüsse, daß die Kanalisierung des Neckars
für Handel und Industrie und für die an dem
Kanal gelegenen Ortschaften Württembergs
und Badens im allgemeinen sehr großen Ge
winn bringen würde.
Die OÖffentlichkeit hat allen Grund, für diese sach
verständigen Ausführungen dankbar zu sein. O. Sch.
Zur Lage der mittleren technischen
Staatsbeamten
wird uns aus der Mitte des Württ. Baubeamten-Vereins
geschrieben;
Bei Gesuchen an die maßgebenden Behörden und in
Tages- und Fachzeitungen wurde schon des öfteren sowohl
die gedrückte soziale Stellung als schlechte finanzielle
Lage des mittleren Technikers im Dienste des Kgl. Ministe
riums des Innern und der Finanzen erörtert, ohne daß
eine nennenswerte Besserung eingetreten wäre. Wir
wollen daher nicht säumen, die Ursachen der berührten
Klagen von neuem festzustellen.
Warum ist die Behandlung der mittleren technischen
Beamten seitens ihrer direkten Vorgesetzten und der Vor
gesetzten Oberbehörde zum großen Teil eine viel geringere,
als sie den andern mittleren Verwaltungsbeamten zuteil
wird?
Dies kann doch nur daher rühren, daß unter diesen
Technikern viele Elemente sind, die neben ihrer Fach
bildung nicht auch eine dieser völlig entsprechende
Allgemeinbildung besitzen. Trotzdem nun aber doch die
Fachbildung die Hauptsache bleibt, dient als Maßstab für
die Behandlung dieser Techniker durch Vorgesetzte u.s.w.