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BAUZEITUNG
Nr. 35
Sparkasse und Rathaus
Beziehung gleichwertigen Entwürfen dem billigeren der
Vorzug gegeben werden. Die geplante Baugruppe soll
in Form, Umrißlinien und gegenseitiger Anordnung ein
gediegenes und harmonisches Bild abgeben. Die preis
gekrönten und angekauften Entwürfe gehen in das freie
Eigentum der Stadtgemeinde Donaueschingen bzw. der
Sparkasse über; dieselben können durch diese in be
liebiger Weise verwendet werden. Das Recht der Ver
öffentlichung derselben steht den Verfassern und der
Stadtgemeinde zu. Wegen der Ausführung nach einem
der Entwürfe behalten sich die Stadtgemeinde Donau
eschingen und die Sparkassenverwaltung freie Hand vor;
es ist indessen die Beteiligung des Verfassers des zur
Ausführung bestimmten oder dieser zugrunde gelegten
Entwurfes an der weiteren Ausarbeitung der Pläne nach
den Normen der Gebührenordnung, aufgestellt vom Ver
band Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, gültig
vom 1. Januar 1901, in Aussicht genommen. An Preisen
für die verhältnismäßig besten Lösungen wurden fest
gesetzt : ein I. Preis mit 2000 M., ein II. Preis mit
1500 M., ein III. Preis mit 1000 M., ein Ankauf mit
500 M.
Das Preisgericht, bestehend aus den Herren Prof.
P. Bonatz - Stuttgart, Kammerpräsident Dänzer-Donau
eschingen, Bürgermeister Fischer-Donaueschingen, Archi
tekt Luckscheiter-Freiburg, Baudirektor Meckel-Freiburg,
Prof. H. Billing und Architekt W. Vittali-Karlaruhe
Donaueschingen
Oberamtmann Dr. Strauß-Donaueschingen, Baurat und
Prof. Stürzenacker-Karlsruhe, traf am 24. Februar seine
Entscheidung. Von 112 Arbeiten, die zur Preisbewer
bung eingelaufen waren, wurden folgende prämiiert:
I. Preis (2000 M.) Prof. Eugen Beck-Karlsruhe, II. Preis
(1500 M.) Prof. Herrn. Billing und Architekt Willi. Vittali-
Karlsruhe, III. Preis (1000 M.) Architekt Wilh. Mersch-
Freiburg. Der Entwurf des Architekten K. Riotte-
Bruchsal wurde für 600 M. zum Ankauf bestimmt. Der
ursprünglich mit dem II. Preis bedachte Entwurf der
Architekten Peter Birkenholz-München und Wilh. Mersch-
Freiburg mußte aus der Preisverteilung ausscheiden, da
einer der Verfasser nicht in Baden ansässig ist oder war.
Das Preisgericht beschloß weiter, der Stadtgemeinde zu
empfehlen, den Verfasser des mit dem I. Preis bedachten
Entwurfs zur weiteren Bearbeitung der Aufgaben heran
zuziehen.
Wir geben noch nachstehend das Urteil des
Preisgerichts über die drei preisgekrönten Entwürfe
wieder:
I. Preis: Die Anordnung auf dem Platze und die
Durchbildung des Rathauses sind sehr zu loben. Die
Grundrisse des Rathauses wie der Sparkasse sind gut.
Die vorhandenen Keller sind benützt. Besonders wert
voll erscheint die Betonung und Ausbildung des Haupt
einganges zum Rathaus von Süden. Der Dachreiter
dürfte ansehnlicher entwickelt werden. Die Rückseite
des Rathauses ist verbesserungsbedürftig. Bei der Spar
kasse ist die Gruppierung gekünstelt und müßte einfacher
werden.
II. Preis: Die Platzwirkung und die Zusammenwirkung
beider Gebäude sind sehr gut. Wenig schön dagegen
die rückwärtige Ausbildung des Rathauses sowohl im
Hauptentwurf wie in der Variante. Die an der West-
und Ostfassade des Rathauses angenommenen Knickungen
werden unschön wirken. Der Sitzungssaal des Rathauses
ist zu klein. Die Eingänge zu den Geschäftsräumen der
Sparkasse sind verfehlt. Die Architektur der Haupt
schauseiten findet Anerkennung.
III. Preis: Die Lage ist eine glückliche, ebenso
auch die Anordnung der Terrasse vor dem Rathaus.
Der Verfasser nimmt keine Rücksicht auf die vorhan
denen Keller, was an und für sich nicht zu tadeln
ist. Die Grundrißausbildung ist im allgemeinen ein
wandfrei , nicht auf gleicher Höhe steht die etwas
trockene Durchbildung der Außenseite von Rathaus und
Sparkasse, die auch das wünschenswerte Maß der
Unterordnung von Sparkassengebäude unter das Rathaus
vermissen läßt.
II. Preis