Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

28.  Auguat  1909

BAUZEITUNQ

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Die  Wohnung  der  Neuzeit

Halle  im  Hause  Simon  in  Berlin

Geh.  Regierungsrat  Dr.-Ing.  A.  Messel-Berlin  (Siehe  Nr.  34)

Prof.  Mörsch  bestritt,  daß  der  schlechten  Auflagerung ­
  des  Blechträgers  ein  so  großes  Gewicht  beigelegt
werden  dürfe,  wie  von  Mörike  und  Gunzenhauser  geschehen, ­
  er  zeigte,  wie  ein  Auflagerdruck  nahe  der  inneren
Mauerkante  durch  Absprengen  der  letzteren  die  Rektifikation ­
  des  Auflagers  ganz  von  selbst  bewirkte  und  wie
das  Mauerwerk  vermöge  seiner  Elastizität  der  Aufbiegung
des  Trägerendes  gewissermaßen  folge,  ein  Hauptgrund
dafür,  weshalb  die  im  Hochbau  häufige  rohe  Trägerauflagerung ­
  niemals  schädliche  Folgen  erzeuge.
Der  „Stelzenform“  des  Pfeilers  D  legt  Prof.  Mörsch
keine  Bedeutung  bei,  da  der  Pfeiler  nicht  frei  stand,
sondern  durch  die  Fensterbrüstungen  genügend  seitlich
versteift  war.
Prof.  Mörsch  faßte  seine  Ausführungen  dahin  zusammen, ­
  daß  der  „Stelzenform“  gar  keine,  der  schlechten
Trägerauflagerung  nur  eine  beschränkte  Schuld  beisich ­

  nicht  schon  in  der  Voruntersuchung  mit  gleicher  Deutlichkeit
ausgesprochen  haben,  denn  dann  wäre  mir  die  Anklage  erspart
geblieben.  Der  „ümfall“  der  Zeugen  Hartenstein,  Bauer,  Kies  u.  s.  w.
brachte  ja  keine  Momente,  die  den  Sachverständigen  als  Männern
vom  Fach  hätten  überraschend  sein  und  ihre  Auffassung  beeinflussen
können.

zumessen,  der  Einsturz  daher  in  der  Hauptsache  nur
durch  überaus  schlechtes  Mauerwerk  zu  erklären  sei.
Nun  kam  der  Statiker  Prof.  Kriemler  von  der  Technischen ­
  Hochschule  zu  Wort.  Derselbe  konstatierte
zunächst,  daß  er  eigentlich  gar  nicht  orientiert  sei,  insbesondere ­
  keinerlei  Berechnung  gemacht  habe  und  seine
Bekanntschaft  mit  dem  Gegenstand  nur  einer  Besprechung
mit  Oberbaurat  Mörike  verdanke.  Da  müsse  er  nun  sagen,
daß  er  in  erster  Linie  den  Planfertiger  verantwortlich
mache.  Wie  könne  man  überhaupt  einen  solchen  Plan
aufstellen?  Während  ein  richtiges  Haus,  wie  zum  Beispiel ­
  das  dem  Gerichtssaal  gegenüberliegende  (ülrichstraße
  9),  zwischen  den  Fenstern  ordentliche  Wandflächen
zeige,  habe  dieses  Haus  in  seiner  Straßenfront  und  besonders ­
  auf  der  eingestürzten  Nebenseite  nichts  als
Fenster.  Dazu  seien  die  vier  obersten  Stockwerke,  die
allein  schon  ein  großes  Haus  darstellen,  einfach  über  den
Umfassungswänden  ins  Hohle  gesetzt.  Einen  solchen
Plan  hätte  er  nie  und  nimmer  gemacht.  Er  hätte  in
den  unteren  Stockwerken  mindestens  eine  Querwand
hineingezogen.  Ein  solches  Haus  ohne  andre  innere
Versteifung  als  die  oberen  Zwischenwände  aus  Fachwerk
sei  geradezu  ein  Kartenhaus,  und  man  dürfe  sich  nicht
wundern,  wenn  das  einfalle.  Wenn  er  Chef  gewesen
            
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