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BAÜZEITUNG
Nr. 35
wäre, dann hätte er alle Konstruktionen doppelt stark
gezeichnet und es dem Statiker überlassen, dieselben auf
die richtige Stärke zu reduzieren.
Auch sonst entwickelte der Redner eigenartige Anschauungen.
Er verglich den Blechträger D—Q mit dem Träger
einer Eisenbahnbrücke. Dort sei es selbstverständlich,
daß man ein bewegliches Auflager auf einer gewölbten
Eisenplatte schaffe, und das hätte auch hierhergehört.
Die Meinung, es komme bei Werkplänen darauf
an, wem man sie übergehe, sei falsch. Der Architekt
müsse seine Werkpläne so peinlich durcharheiten, daß
nicht das allergeringste dem Generalunternehmer,
bzw. Bauleiter oder Bauführer überlassen bleibe, da
solche aus der Baugewerkschule hervorgegangene Leute
ganz außerstande seien, von sich aus für die Solidität
des Bauwesens zu sorgen, weil sie von Statik gar
keine Ahnung hätten. So wenig ein Krankenpfleger
ohne genaue Anweisung des Arztes irgend etwas
an dem Kranken vornehmen dürfe, so wenig dürfe ein
Bauführer irgendeine auch noch so geringfügige konstruktive
Einzelheit eines Baus selber bestimmen, (!)
Diese Ausführungen fanden, wie zu erwarten war,
von allen Seiten her Widerspruch. Auch der Staatsanwalt
bezeichnete dieselben als wohl allzu theoretisch
und fragte den Sachverständigen, ob er schon Hochbauten
ausgeftihrt habe, ferner, ob es ihm bekannt sei, wie es
in der Praxis bezüglich des Verhältnisses von Architekt
und Bauführer gehalten werde. Beide Fragen mußte
Prof. Kriemler verneinen.
Dr.Frank hob den prinzipiellen Unterschied zwischen
der Funktion eines Eisenbahnbrückenträgers, über welchen
Schnellzüge hinwegsausen, und derjenigen eines Unterzugs
im Hochbau heiwor. Er betonte, daß im letzteren Fall
nicht bloß der Gesichtspunkt des zentrischen Auflagerdrucks
auf den Mauerkörper, sondern auch derjenige
der satten Verbindung mit der Mauer in Betracht
komme, wodurch der Unterzug im Verein mit der Decke
zur Versteifung des Baus wesentlich beitrage. Erst
durch die bewegliche Auflagerung des Blechträgers, wie
sie Prof. Kriemler verlange, würde das Haus zum
„Kartenhaus“ werden. Im übrigen gelangte Dr. Frank
im Verlauf seiner ausführlichen Darlegung zu einem
ähnlichen Resultat wie Prof. Mörsch.
Der von Fohrmann bzw. von der Firma Krüger
& Lauermann schon unmittelbar nach dem Einsturz zugezogene
Statiker Prof. Boost von der Technischen
Hochschule in Charlottenburg suchte die Ursache des
Einsturzes nicht in dem Pfeiler D, sondern in der gegenüberliegenden,
sechs Stock hohen Eisenfachwerkswand
des Treppenhauses, die unmöglich genau im Senkel habe
stehen können, daher auf ihrer Unterlage ausgeglitten
sei und im Fallen den ganzen mittleren Hausteil mit
sich gerissen habe. Solche hohe Fachwerkswände seien
wirkliche „Kartenhaus“-Konstruktionen und sollten baupolizeilich
gar nicht erlaubt sein. Auch dieser Sachverständige
fand lebhaften Widerspruch; es wurde ihm
entgegengehalten, daß die Wand durch Gebälke u. s. w.
genügend Zusammenhalt mit dem übrigen gehabt habe,
um nicht in sich zusammenfallen zu können. Sie wäre
sicher auch stehengeblieben, wenn man ihre Unterlage
im Souterrain entfernt hätte. Wenn diese Wände so
gefährlich wären, so müßten bei uns täglich Hauseinstürze
erfolgen.
Die nun folgenden Praktiker, Baurat Kuhn, Regierungsbaumeister
Dollinger, Oberbaurat Eisenlohr,
Baurat Hofacker, Werkmeister Rebmann
sprachen sich alle dahin aus, daß der Beschaffenheit des
Mauerwerks eine wesentliche Schuld am Einsturz zuzuschreiben
sei, daß dagegen die gelieferten Werkpläne
völlig hinreichend waren, um eine gute Ausführung danach
zu machen. Bezüglich der Verantwortlichkeit der „Bauleitung
der Rheinischen Kreditbank“ war die Mehrzahl
darin einig, daß letzterer nur eine kontrollierende Bedeutung
zukam, daß sie aber offensichtlichen Pfuschereien
gegenüber einzugreifen hatte. Der von Fohrmann weiter
beigezogene Sachverständige, Architekt Sievogt aus
Karlsruhe, sprach treffende Worte über die Schwierigkeiten,
mit denen der Leiter eines Bauwesens zu kämpfen
habe, und warnte davor, einem solchen eine allzu große
Verantwortung aufzubürden.
Einen Eindruck haben die Vorträge der Sachverständigen
zusammen mit den Zeugenaussagen bei den
fachmännischen Zuhörern jedenfalls hinterlassen: Die
üeberzeugung, daß die ganz unverantwortliche
Arbeit der italienischen Maurer selber es
gewesen ist, die den Einsturz herbeigeführt
hat!
Die Lehren aus diesem Prozeß, die sich
für Bauherren, Unternehmer, Architekten, Sachverständige
u. s. w. ergeben, sind deutlich genug zu erkennen.
Die Bauherren werden sich sagen müssen, daß eine Vergebung
in Generalentreprise nur unter ganz bestimmten
Voraussetzungen, die hier offenbar nicht erfüllt waren,
empfehlenswert ist. Die Unternehmer werden sich
dasselbe verhalten und außerdem in der Wahl ihrer Unterakkordanten
größere Vorsicht beobachten müssen, als es
hier geschehen ist. Die Architekten werden gut
daran tun, die Fertigung von Konstruktionszeichnungen
ganz abzulehnen, sobald sich zeigt, daß der Generalunternehmer
sich doch nicht daran hält; sollte im übrigen
der (hoffentlich seltene) Fall eintreten, daß sie in eine
Untersuchung verwickelt werden, so mögen sie sich ja
nicht ohne weiteres auf die fachmännische Einsicht der
untersuchungftihrenden Sachverständigen verlassen, sondern
mit Hilfe eines Rechtsanwalts der Sache sofort selbst
auf den Grund gehen.
Die Sachverständigen sollten es grundsätzlich
ablehnen, Fälle zu begutachten bzw. Fragen zu erörtern,
die auf einem Gebiet liegen, auf dem sie nicht durch
tagtägliche Uebung ganz und gar zu Hause
sind, da sonst notwendig eine Unsicherheit, eine
ausweichende Art des Gutachtens herauskommt,
mit welcher der Sache nicht gedient ist, die aber für
gewisse Beteiligte recht unangenehme Folgen haben
kann..
Die Gerichte sind naturgemäß nicht immer genau
darüber orientiert, welche von den zur Verfügung stehenden
Sachverständigen für den jeweiligen Fall besonders
zuständig sind, sie werden aber in dieser Beziehung von
den technischen Vereinen auf Anfrage gewiß gerne
beraten werden.
Ein neues Nutzholz
Das Forstdepartement der Vereinigten Staaten sieht
sich jetzt ernstlich nach neuen Nutzhölzern um; da die
Eichenwälder in den östlichen Staaten sich ganz bedeutend
lichten, richtet sich die Aufmerksamkeit des Forstdepartements
auf die noch immer riesigen Bestände an
„Gerberloheiche“ (Tanbark-Oak) in Kalifornien. Dieser
Baum ist bisher sehr übel behandelt worden. Wert
wurde bislang nur auf seine zum Gerben benutzte Rinde
gelegt. Die gefällten entrindeten Bäume konnte man
nicht anders verweilen — man machte aus ihnen Kleinholz
zum Feuern. Jetzt soll das anders werden. Wie
„Scientific American“ berichtet, werden jetzt durch Sachverständige
ausgedehnte Versuche angestellt, um zu bestimmen,
bis zu welcher Ausdehnung ein Ersatz des bisher
gebrauchten Eichenholzes durch das der kalifornischen
Loheiche möglich ist. Schon jetzt haben sie festgestellt,
daß sich das letztere ganz vorzüglich für Bauzwecke, so
auch als Fußbodenbolag und Wandtäfelung eignet. Rs.