Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

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BAÜZEITUNG

Nr.  35

wäre,  dann  hätte  er  alle  Konstruktionen  doppelt  stark
gezeichnet  und  es  dem  Statiker  überlassen,  dieselben  auf
die  richtige  Stärke  zu  reduzieren.
Auch  sonst  entwickelte  der  Redner  eigenartige  Anschauungen. ­

Er  verglich  den  Blechträger  D—Q  mit  dem  Träger
einer  Eisenbahnbrücke.  Dort  sei  es  selbstverständlich,
daß  man  ein  bewegliches  Auflager  auf  einer  gewölbten
Eisenplatte  schaffe,  und  das  hätte  auch  hierhergehört.
Die  Meinung,  es  komme  bei  Werkplänen  darauf
an,  wem  man  sie  übergehe,  sei  falsch.  Der  Architekt
müsse  seine  Werkpläne  so  peinlich  durcharheiten,  daß
nicht  das  allergeringste  dem  Generalunternehmer,
bzw.  Bauleiter  oder  Bauführer  überlassen  bleibe,  da
solche  aus  der  Baugewerkschule  hervorgegangene  Leute
ganz  außerstande  seien,  von  sich  aus  für  die  Solidität
des  Bauwesens  zu  sorgen,  weil  sie  von  Statik  gar
keine  Ahnung  hätten.  So  wenig  ein  Krankenpfleger ­
  ohne  genaue  Anweisung  des  Arztes  irgend  etwas
an  dem  Kranken  vornehmen  dürfe,  so  wenig  dürfe  ein
Bauführer  irgendeine  auch  noch  so  geringfügige  konstruktive ­
  Einzelheit  eines  Baus  selber  bestimmen,  (!)
Diese  Ausführungen  fanden,  wie  zu  erwarten  war,
von  allen  Seiten  her  Widerspruch.  Auch  der  Staatsanwalt ­
  bezeichnete  dieselben  als  wohl  allzu  theoretisch
und  fragte  den  Sachverständigen,  ob  er  schon  Hochbauten
ausgeftihrt  habe,  ferner,  ob  es  ihm  bekannt  sei,  wie  es
in  der  Praxis  bezüglich  des  Verhältnisses  von  Architekt
und  Bauführer  gehalten  werde.  Beide  Fragen  mußte
Prof.  Kriemler  verneinen.
Dr.Frank  hob  den  prinzipiellen  Unterschied  zwischen
der  Funktion  eines  Eisenbahnbrückenträgers,  über  welchen
Schnellzüge  hinwegsausen,  und  derjenigen  eines  Unterzugs
im  Hochbau  heiwor.  Er  betonte,  daß  im  letzteren  Fall
nicht  bloß  der  Gesichtspunkt  des  zentrischen  Auflagerdrucks ­
  auf  den  Mauerkörper,  sondern  auch  derjenige
der  satten  Verbindung  mit  der  Mauer  in  Betracht
komme,  wodurch  der  Unterzug  im  Verein  mit  der  Decke
zur  Versteifung  des  Baus  wesentlich  beitrage.  Erst
durch  die  bewegliche  Auflagerung  des  Blechträgers,  wie
sie  Prof.  Kriemler  verlange,  würde  das  Haus  zum
„Kartenhaus“  werden.  Im  übrigen  gelangte  Dr.  Frank
im  Verlauf  seiner  ausführlichen  Darlegung  zu  einem
ähnlichen  Resultat  wie  Prof.  Mörsch.
Der  von  Fohrmann  bzw.  von  der  Firma  Krüger
&  Lauermann  schon  unmittelbar  nach  dem  Einsturz  zugezogene ­
  Statiker  Prof.  Boost  von  der  Technischen
Hochschule  in  Charlottenburg  suchte  die  Ursache  des
Einsturzes  nicht  in  dem  Pfeiler  D,  sondern  in  der  gegenüberliegenden, ­
  sechs  Stock  hohen  Eisenfachwerkswand
des  Treppenhauses,  die  unmöglich  genau  im  Senkel  habe
stehen  können,  daher  auf  ihrer  Unterlage  ausgeglitten
sei  und  im  Fallen  den  ganzen  mittleren  Hausteil  mit
sich  gerissen  habe.  Solche  hohe  Fachwerkswände  seien
wirkliche  „Kartenhaus“-Konstruktionen  und  sollten  baupolizeilich ­
  gar  nicht  erlaubt  sein.  Auch  dieser  Sachverständige ­
  fand  lebhaften  Widerspruch;  es  wurde  ihm
entgegengehalten,  daß  die  Wand  durch  Gebälke  u.  s.  w.
genügend  Zusammenhalt  mit  dem  übrigen  gehabt  habe,
um  nicht  in  sich  zusammenfallen  zu  können.  Sie  wäre
sicher  auch  stehengeblieben,  wenn  man  ihre  Unterlage
im  Souterrain  entfernt  hätte.  Wenn  diese  Wände  so
gefährlich  wären,  so  müßten  bei  uns  täglich  Hauseinstürze
erfolgen.
Die  nun  folgenden  Praktiker,  Baurat  Kuhn,  Regierungsbaumeister ­
  Dollinger,  Oberbaurat  Eisenlohr, ­
  Baurat  Hofacker,  Werkmeister  Rebmann
sprachen  sich  alle  dahin  aus,  daß  der  Beschaffenheit  des
Mauerwerks  eine  wesentliche  Schuld  am  Einsturz  zuzuschreiben ­
  sei,  daß  dagegen  die  gelieferten  Werkpläne
völlig  hinreichend  waren,  um  eine  gute  Ausführung  danach
zu  machen.  Bezüglich  der  Verantwortlichkeit  der  „Bauleitung ­

  der  Rheinischen  Kreditbank“  war  die  Mehrzahl
darin  einig,  daß  letzterer  nur  eine  kontrollierende  Bedeutung ­
  zukam,  daß  sie  aber  offensichtlichen  Pfuschereien
gegenüber  einzugreifen  hatte.  Der  von  Fohrmann  weiter
beigezogene  Sachverständige,  Architekt  Sievogt  aus
Karlsruhe,  sprach  treffende  Worte  über  die  Schwierigkeiten, ­
  mit  denen  der  Leiter  eines  Bauwesens  zu  kämpfen
habe,  und  warnte  davor,  einem  solchen  eine  allzu  große
Verantwortung  aufzubürden.
Einen  Eindruck  haben  die  Vorträge  der  Sachverständigen ­
  zusammen  mit  den  Zeugenaussagen  bei  den
fachmännischen  Zuhörern  jedenfalls  hinterlassen:  Die
üeberzeugung,  daß  die  ganz  unverantwortliche
Arbeit  der  italienischen  Maurer  selber  es
gewesen  ist,  die  den  Einsturz  herbeigeführt ­
  hat!
Die  Lehren  aus  diesem  Prozeß,  die  sich
für  Bauherren,  Unternehmer,  Architekten,  Sachverständige ­
  u.  s.  w.  ergeben,  sind  deutlich  genug  zu  erkennen.
Die  Bauherren  werden  sich  sagen  müssen,  daß  eine  Vergebung ­
  in  Generalentreprise  nur  unter  ganz  bestimmten
Voraussetzungen,  die  hier  offenbar  nicht  erfüllt  waren,
empfehlenswert  ist.  Die  Unternehmer  werden  sich
dasselbe  verhalten  und  außerdem  in  der  Wahl  ihrer  Unterakkordanten ­
  größere  Vorsicht  beobachten  müssen,  als  es
hier  geschehen  ist.  Die  Architekten  werden  gut
daran  tun,  die  Fertigung  von  Konstruktionszeichnungen
ganz  abzulehnen,  sobald  sich  zeigt,  daß  der  Generalunternehmer ­
  sich  doch  nicht  daran  hält;  sollte  im  übrigen
der  (hoffentlich  seltene)  Fall  eintreten,  daß  sie  in  eine
Untersuchung  verwickelt  werden,  so  mögen  sie  sich  ja
nicht  ohne  weiteres  auf  die  fachmännische  Einsicht  der
untersuchungftihrenden  Sachverständigen  verlassen,  sondern
mit  Hilfe  eines  Rechtsanwalts  der  Sache  sofort  selbst
auf  den  Grund  gehen.
Die  Sachverständigen  sollten  es  grundsätzlich
ablehnen,  Fälle  zu  begutachten  bzw.  Fragen  zu  erörtern,
die  auf  einem  Gebiet  liegen,  auf  dem  sie  nicht  durch
tagtägliche  Uebung  ganz  und  gar  zu  Hause
sind,  da  sonst  notwendig  eine  Unsicherheit,  eine
ausweichende  Art  des  Gutachtens  herauskommt,
mit  welcher  der  Sache  nicht  gedient  ist,  die  aber  für
gewisse  Beteiligte  recht  unangenehme  Folgen  haben
kann..
Die  Gerichte  sind  naturgemäß  nicht  immer  genau
darüber  orientiert,  welche  von  den  zur  Verfügung  stehenden ­
  Sachverständigen  für  den  jeweiligen  Fall  besonders
zuständig  sind,  sie  werden  aber  in  dieser  Beziehung  von
den  technischen  Vereinen  auf  Anfrage  gewiß  gerne
beraten  werden.
Ein  neues  Nutzholz
Das  Forstdepartement  der  Vereinigten  Staaten  sieht
sich  jetzt  ernstlich  nach  neuen  Nutzhölzern  um;  da  die
Eichenwälder  in  den  östlichen  Staaten  sich  ganz  bedeutend ­
  lichten,  richtet  sich  die  Aufmerksamkeit  des  Forstdepartements ­
  auf  die  noch  immer  riesigen  Bestände  an
„Gerberloheiche“  (Tanbark-Oak)  in  Kalifornien.  Dieser
Baum  ist  bisher  sehr  übel  behandelt  worden.  Wert
wurde  bislang  nur  auf  seine  zum  Gerben  benutzte  Rinde
gelegt.  Die  gefällten  entrindeten  Bäume  konnte  man
nicht  anders  verweilen  —  man  machte  aus  ihnen  Kleinholz ­
  zum  Feuern.  Jetzt  soll  das  anders  werden.  Wie
„Scientific  American“  berichtet,  werden  jetzt  durch  Sachverständige ­
  ausgedehnte  Versuche  angestellt,  um  zu  bestimmen, ­
  bis  zu  welcher  Ausdehnung  ein  Ersatz  des  bisher ­
  gebrauchten  Eichenholzes  durch  das  der  kalifornischen
Loheiche  möglich  ist.  Schon  jetzt  haben  sie  festgestellt,
daß  sich  das  letztere  ganz  vorzüglich  für  Bauzwecke,  so
auch  als  Fußbodenbolag  und  Wandtäfelung  eignet.  Rs.
            
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