Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

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BAUZBITUNG 
Nr. 42 
Speisesaal mit Nebenzimmer und Anrichte. In dem 
besonderen Küchenanbau sind Küche und Speisekammer 
untergebracht, darüber im oberen Stock die Dienstboten 
räume und Zimmer für die Hausmutter mit Bad und 
besonderer Treppe. Alle Lieferungen für die Küche 
können direkt abgegeben werden. Ein von dem Speise 
saal zugänglicher verglaster Wandelgang bildet vorläufig 
einen freundlichen Aufenthaltsraum nach den Mahlzeiten 
und später den Uebergang nach einem weiteren Bauteil. 
Garderobe und Aborte liegen in unmittelbarer Nähe des 
Eingangs und der Treppe; unter letzterer führt ein 
Ausgang in den hinteren Hof. 
Im ersten Obergeschoß befindet sich die Wohnung des 
Direktors mit sieben Zimmern, Küche, Bad und Speise 
kammer sowie Mädchenkammer. Eventuell läßt sich die 
Wohnung später verkleinern. Eine. Anzahl Zimmer für 
Studenten schließt sich an. 
Das zweite Obergeschoß enthält lediglich Zimmer für 
Studenten nebst Bad und den erforderlichen Aborten. 
Im Dachstock liegen noch weitere Zimmer für Studen 
ten, auch ist hier ein schönes Musikzimmer untergebracht. 
Ferner sind die nötigen Putz- und Wäschekammern, 
Trockenboden u. s. w. reichlich vorhanden. 
Im Untergeschoß liegen die Bäume für Kohlen und 
Heizung, Vorräte, Waschküche und Bügelzimmer, sowie 
Wirtschaftskeller. Die Küche besitzt einen Kohlenaufzug 
zur Erleichterung des Betriebes. 
Es sind im ganzen 33 Zimmer für Studenten im Hause 
untergebracht worden. Dieselben haben eine Breite von 
je 3,40 m bei 5,00 m Länge; die Größe ist von Tübinger 
Studierenden der Medizin als ausreichend anerkannt. 
Die Etagenhöhen sind folgende; Untergeschoß 3,00 m, 
Erdgeschoß 3,80 m, erstes Obergeschoß 3,50 m, zweites 
Obergeschoß 3,30 m, alles von Oberkante zu Oberkante 
Fußboden gerechnet. 
Die Ausstattung des Hauses ist in jeder Beziehung 
praktisch, einfach und gediegen. Wegen der beschränkten 
Mittel stand den Architekten zur Erreichung gefälliger 
Innenräume nur die Wirkung der guten Baum Verhält 
nisse und freundlicher Farhstimmung zu Gebote. Der 
Bibliothekraum insbesondere konnte durch die gegebene 
Yertäferung — Bücherschränke — intim gestaltet werden. 
Der hell gehaltene Speisesaal zeigt eine Yertäferung mit 
reich geadertem Pitchpine. Die Wohnhalle ist in 
aparten, dunkelvioletten Farben eigenartig gestimmt, 
die blanken Beleuchtungskörper kommen in feiner Weise 
zur Geltung. 
In dem Flur des Erdgeschosses wurde für ausreichende 
Garderobegelegenheit gesorgt. Die Zimmer für Stu 
dierende sind freundlich ausgestattet und sämtlich mit 
Zentralheizung und Gasbeleuchtung versehen. Die Aborte, 
welche Wasserklosetts besitzen und mit Plättchen ver 
kleidet wurden, haben besondere Lüftungseinrichtungen. 
Ebenso wurden für die Säle und Küche besondere Abluft 
kanäle angelegt, deren Saugwirkung durch eingelegte 
Dampfheizkörper beschleunigt werden kann. 
In allen Bäumen ist Germania-Linoleum auf Stein 
holz- oder Gipsestrich-Unterboden verlegt worden. 
Das Aeußere ist in einfachen Formen gehalten, welche 
an die der alten Tübinger Bauten, wie Aula u. s. w., an 
klingen. Es wurde versucht, den Typus eines „Instituts 
gebäudes“ zu treffen und durch großzügige Massenvertei 
lung monumental zu wirken. 
Der Sockel des Hauses ist von Pfrondorfer Steinen, 
die Architekturteile, als Gesimse und Bänke sowie 
Portal u. s. w., sind von Dettenhauser Stein hergestellt. 
Die Fronten sind naturfarbig mit Diara-Estrichputz rauh 
verputzt. Das Dach ist mit roten Biberschwänzen ein 
gedeckt und hat eine Blitzableitungsanlage nach System 
Findeisen. Die Läden sind in blaugrauem Ton ge 
halten. Der am vorderen Eck des Grundstückes 
stehende Pavillon ist weiß gestrichen und mit rotem 
Buberoid eingedeckt, das sich für derartige Deckungen 
vorzüglich eignet. 
Das auf dem Grundstück neben dem Institutsgebäude 
stehende alte Wohnhaus wurde zu einem Schwestern 
heim umgebaut und durch einen Anbau erweitert. Die 
architektonische Gestaltung wurde dem Hauptgebäude so 
viel als möglich angepaßt. 
Wegordimng 
Von Hans Yatter 
Fast gleichzeitig mit der Einführung der Eisenbahn 
ging man daran, die Straßen und Wege zu verbessern. 
Viele alte Steigen der Alb und im Schwarzwald, welche 
Jahrhunderte den Bedürfnissen genügten, verschwanden 
in derZeit des Aufblühens der Eisenbahnen und wurden 
durch Kunstbauten ersetzt. Durch die Eisenbahnen 
wurden die Anforderungen an die Straßen nicht herab 
gesetzt, sondern im Gegenteil erhöht. 
Man will heute in jeder Gemeinde einen gut ange 
legten und unterhaltenen Verbindungsweg zur Bahnstation 
haben. Mit den größeren Anforderungen, die man nun 
mehr an die Verkehrswege stellte, wuchsen auch die 
Ausgaben. So stehen heute die Ausgaben für Wege in 
den Gemeindeetats in vorderster Beihe. Wenn daher 
von vielen Gemeinden der Wunsch geäußert wird, der 
Staat solle alle Straßen in Unterhaltung nehmen, so steht 
hier die finanzielle Not vorne an. Aber nicht allein dies, 
sondern auch der Umstand, daß das Verteiiungssystem 
oft ungerecht wirkt, lassen eine gewisse Unzufriedenheit 
mit der bestehenden Wegordnung aufkommen. 
Während manche Gemeinden in der glücklichen Lage 
sind, eine Staatsstraße zu besitzen, müssen andre oft 
mit bedeutendem Aufwand Straßen unterhalten, von 
welchen sie nur einen ganz geringen Nutzen haben. 
Gerade in dieser Beziehung hat die Ausdehnung des 
Eisenbahnnetzes wesentliche Verschiebungen in den Weg 
lasten zur Folge gehabt. Man will heutzutage jeden ein 
zelnen Ort von der Bahn aus auf einer gut unterhaltenen 
Straße erreichen können. Ist dies nicht der Fall, so 
sind ständige Klagen von Fußgängern, Badfahrern, Fuhr 
werkbesitzern an der Tagesordnung. 
Es ist nun nicht anzunehmen, daß die neue Wegord 
nung versucht, den größeren Teil der Vizinalstraßen in 
die Unterhaltung des Staates zu bringen. Viele gehen 
mit ihren Wünschen gar so weit, sämtliche Ettersstraßen 
an den Staat abzugeben. Manch wichtiger Straßenzug 
wird geeignet sein, in die Unterhaltung des Staates ge 
nommen zu werden, und hat schließlich auch die Be 
rechtigung so gut als wie andre bestehende Staatsstraßen, 
dagegen wird der große Teil der Vizinalstraßen wie seither 
zu unterhalten sein, mit entsprechenden Staatszuschüssen. 
Die neue Wegordnung kann dagegen auf die Unter 
haltung der Straßen und auch auf die gerechte Ver 
teilung der Unterhaltungskosten unter den Gemeinden 
von wichtigem Einfluß sein. Bei der Verteilung der 
Unterhaltungskosten sollte die Markungsgrenze keinen 
so ausschlaggebenden Einfluß ausüben. Der Verkehr und 
die Nützlichkeit eines Weges für eine Gemeinde sollten 
mitbestimmend sein. 
Es ist zum Beispiel für eine Gemeinde mißlich, wenn 
sie für eine andre Gemeinde mit großen Kosten einen 
stark benutzten Zufahrtsweg zu einer Bahnstation zu 
unterhalten hat, ohne selbst davon einen Nutzen zu haben. 
Die Verteilung der Weglasten unter den Gemeinden 
und die Höhe der Staatsbeiträge werden bei der neuen 
Wegordnung eine wichtige Bolle spielen müssen. 
Die alte Wegordnung macht für den Unterhaltungs 
zustand von Straßen den Ortsvorsteher verantwortlich. 
Diese Verantwortung wird vielfach leicht genommen in 
ländlichen Gemeinden. Die Wegunterhaltung liegt oft
	        
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