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BAÜZEITUNG
Nr. 62
Auch die Baupolizei soll unter diesem Gesichtspunkt
operieren. Nicht von außen her mit starrer Buchstaben
weisheit an solch einem Körper herumschnipfeln; dort
eine Abschrägung, hier einen Kropf verlangen, dort die
Gebäudehöhe um einige Meter reduzieren, im engen Licht
hof dagegen des größeren sogenannten Abstandes wegen
dieselbe höher gestatten, nein, auch die Baupolizei soll
den geltenden Gesetzen der Erfahrung und Wissenschaft
Rechnung tragen und Gesetze schaffen, die es ermög
lichen, daß sich ein Gebäude in großzügiger Weise von
innen heraus, ganz den Zwecken entsprechend, entwickeln
kann. Dabei müssen aber die kleinlichen, theoretischen
Hindernisse beseitigt und eine einzige vielgestaltungs-
fäbige Grenze gesetzt werden, die Bezug nimmt auf das
Bauwesen als Körper und entsprechend der Größe des
lichtspendenden Bauplatzes zu bemessen ist.
Der schaffende Architekt ist abhängig vom Kapitalis
mus und wird durch die wachsende Konkurrenz immer
jedes Haus getrennt berechnet — gehörige Platz inklusive
des die halbe Gebäudehöhe breiten Straßenplatzes; (maxi
mal halbe Straßenbreite bzw. halbe zulässige Gebäudehöhe)
lichtgebende Fläche deshalb, weil es ein zusammen
hängender, dem Gebäude tatsächlich Licht und Luft spen
dender Platz sein muß.
Greift man nun Beispiele heraus aus dem wichtigen
Kapitel des Miethausbaues nach Stuttgarter Verhält
nissen, so ergeben sich folgende Rechnungen:
a) Angenommen ist ein vierstöckiges Wohnhaus
14,00 m X 14,00 m; Straßenbreite 16,00 m; geschlossene
Bauweise.
Es ergibt sich nach nebiger Skizze: cbm
Bauvolumen: 14,00 x 14,000x16,35 . . = 3205
Dacherweiterung: 2 X 8,00 X 1,20 X 14,00 = 269
Dachladenausbauten: 2 x
14,00 12,00x0,60;
3 l 2 ' |
6
Bauvolumen = 3480
Waisenhaus in Straßburg
Pförtnerhaus
mehr gezwungen, den wirtschaftlichen Momenten in erster
Linie zu dienen. Sorgt nun dabei nicht von vornherein
das Gesetz für unantastbare Gerechtigkeit, so wird der
selbe immer mehr auf den Standpunkt gezwungen, daß
spitzfindige Ausnutzung und Umgehung des Gesetzes
mehr wert sind als ehrenhafte praktische Fachkenntnisse.
Diesem verderblichen Standpunkt, der die Schaffenskraft
vieler ernster Künstler und Techniker lähmte, sollte end
lich entgegengewirkt werden; das gehört zum Wesen
eines Gesetzes. Wenn aber das Gesetz großzügige, grund
legende Rechte in klarer Form jedem in gleicher Weise
feilbietet, dann kann wieder das rein fachmännische
Können zur vollen Bedeutung kommen. Dazu genügt
aber das Abstandsystem nicht; im Gegenteil.
Ich sprach von einem Verhältnis zwischen licht
nehmendem Bauvolumen und lichtgebender Fläche. Was
ist lichtnehmendes Bauvolumen? Es wäre vielleicht
richtiger gesagt: lichtverdrängendes Bauvolumen, denn
es ist jener ßaukörper, der das umgebende Terrain
eines Gebäudes überragt, in Kubikmeter ausgedrückt.
Das Dach kommt nur insoweit zur Berechnung, als es
45 0 Neigung übersteigt. Steilere Dächer als 60 0 werden
im untersten Dachstock nach dem tatsächlichen Volumen
gemessen.
Lichtgebende Fläche ist der zum Haus — und zwar
Lichtgebende Fläche: qm
Straßenplatz: 14,00x 8,00 = 112,00
Rückseitiger Hof: 14,00 x 8,35 . ... = 117,00
Lichtgebende Fläche 229,00
Es kommen auf 229 qm lichtgebende
Fläche . 3480 cbm Baukörper
Es kommen auf 1 qm lichtgebende
Fläche 15 „ „
Der ganze Platz ist 425,00 qm, somit könnte der
Quadratmeter Platz mit 8 cbm ßaukörper ausgenutzt
werden.
b) Ein weiteres Beispiel aus der Praxis:
Straßenhreite 12,00 m; Bautiefe 15,00 m; Gebäude
höhe 4 l j 2 + Straßenbreite; hinterer Hof 3 / 10 der Höhe.
Bei raffinierter Ausnutzung (Altstadtsanierung Stutt
gart) nach geltendem Recht ergibt sich pro Meter Haus
länge :
cbm
Bauvolumen: -^9 ^ ^qq ... — 259,00
A
. 10,00 x 3,00 orv AA
Dachausbau 2 X . . . = 30,00
A
Bauvolumen = 289,00