Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

6. Februar 1909 
BAUZEITUNG 
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Kennwort „Herbst“ Ein III. Preis 
Verfasser Regierungsbauführer \V. Hoffman n und Alb. Leypoldt-Reutlingen 
Bodenreform und Bauordnung 
Die Landesversammlung der Gruppe Württemberg 
des Bundes der deutschen Bodenreformer tagte am 
31. Januar in Stuttgart. Nach dem Geschäftsbericht hat 
der Bund etwa 200 Mitglieder in Württemberg, ein be 
sonderer Erfolg wurde in Heilbronn erzielt. lieber 
25 Gemeinden gehören in Württemberg dem Bund an, 
ebenso die Staatsregierung mit der Hochbauabteilung 
des Ministeriums des Innern. Die Versammlung be 
schäftigte sich eingehend mit der neuen Bauordnung. 
Der erste Redner, Oberbürgermeister Dr. J äckle-Heiden- 
heim, wies darauf hin, daß die Bauordnung allein eine 
Lösung der Wohnungsfrage nicht herbeiführen könne, in 
ihrem wichtigsten Teil sei letztere nichts weiter wie eine 
Bodenfrage. Auch in Württemberg müsse demnach mit 
der Neuordnung des Baurechts eine Reform des Boden 
rechts verbunden werden. Zu begrüßen sei es, daß die 
neue Bauordnung der Weiträumigkeit in großem Maße 
Rechnung trage, und der Regierung gebühre Dank für 
die energische, wenn auch nicht immer erfolgreiche Ver 
tretung ihres Standpunkts bei den Beratungen in der 
Zweiten Kammer. In seiner Würdigung der einzelnen 
Artikel bezeichnet^ der Redner als einen Fortschritt die 
Bausperre und das Enteignungsrecht der Gemeinden für 
Straßenplatz. Besser als die Anliegerbeiträge würde 
aber die im Art. 15 angestrebte Besteuerung des Bodens 
wirken. Man solle daher den Gemeinden die Wert 
zuwachssteuer geben, die nicht nur den Vorzug größerer 
Gerechtigkeit habe, sondern auch das Angebot von Bau 
land vermehren würde. Eine Festsetzung der Höchst 
grenze für die Anzahl der Geschosse sei zu erstreben 
gewesen. Die allgemeinen Vorschriften des Art. 38 
genügten nicht. Hier sei wohl für die Feuersicherheit 
genügend Sorge getragen worden, nicht aber für die 
Gesundheit, geschweige denn für die Behaglichkeit der 
Menschen. Der Redner faßte sein Urteil über die neue 
Bauordnung, wie sie aus den Beschlüssen der Zweiten 
Kammer hervorging, dahin zusammen, daß man die 
großen Fortschritte gegenüber dem bisherigen Recht 
anerkennen müsse; man dürfe sich aber auch nicht ver 
hehlen, daß sie in wichtigen Teilen noch nicht den ge 
rechten Forderungen entspreche. 
In der Besprechung sprach sich u. a. Oberbaurat 
Prof. Baumeis ter - Karlsruhe über die Bauordnung 
vom Standpunkt des Technikers aus und bezeichnete 
dabei das dreistöckige Wohnhaus als die vernünftigste 
Form, die durch die Bauordnung begünstigt werden 
sollte. Weiter forderte er den Erlaß einer Reichsbau 
ordnung und zog einen Vergleich mit den Bestimmungen 
in Sachsen, Baden und Oesterreich. Oberbaurat Find 
eisen-Stuttgart dankte als Mitarbeiter an der neuen 
Bauordnung für die erhaltenen Anregungen. Er hielt 
es für besser, daß die Bestimmungen Uber die innere 
Weiträumigkeit durch Verordnung geregelt werden. So 
sei mehr erreicht worden als bei einer gesetzlichen 
Bestimmung. Eine gute Bauordnung, die geeignet sei, 
im Verein mit den Forderungen der Bodenreformer zur 
sittlichen, sozialen und hygienischen Hebung des Volkes 
beizutragen, wünsche er jedenfalls auch. 
Schließlich einigte sich die Versammlung zu folgender 
Erklärung: „Die Landesversammlung der württ. Boden 
reformer 1. erkennt in der Bauordnung einen der vor 
nehmsten Kulturmaßstäbe und Kulturhebel; 2. sie ver 
langt von einer guten Bauordnung größere Weiträumig 
keit, mehr Licht und Luft, Wohnraum und Bodenanteil 
für das württembergische Volk in Stadt und Land, als das 
bisher Beschlossene bietet; 3. sie erkennt als richtige Vor 
bedingung hierfür eine Reform des Bodenrechts und Steuer 
rechts nach den Grundsätzen des Bodenreformbundes.“ 
Zur Wahrung und Förderung des tech 
nischen Standes 
Der von uns vor einiger Zeit angedeutete Zusammen 
schluß der Karlsruher technischen Vereine ist zustande 
gekommen: am 13. Januar ist von den Bevollmächtigten 
acht technischer Vereine eine Organisation ins Leben
	        
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