Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

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BAUZEITUNG 
übertragen. Die Lieferung wird etwa 20 Eisenbahnwagen 
füllen. J. Eberspächer batte dem Grafen die Fenster für 
die frühere Halle schon geliefert. 
Mannheim. Für die vom 15. April bis 16. Mai statt 
findende Baukunstausstellung des Bundes deutscher 
Architekten (Ortsgruppe Mannheim) gibt sich ein reges 
Interesse kund, nicht nur bei den in Frage kommenden 
Architekten, sondern auch bei allen Branchen, die mit 
dem Bauwesen in Verbindung stehen. Es ist aber an 
gezeigt, darauf hinzuweisen, daß Artikel der Baubranche, 
Materialien, Konstruktionsmodelle u. dergl. nicht zur Aus 
stellung kommen können, sondern daß die Ausstellung 
ausschließlich künstlerische Zwecke verfolgt. Es werden 
Pläne, Zeichnungen und Modelle sowie Photographien 
von Wohn- und Geschäftshäusern, Villen, Fabrikbauten 
und Arbeiterhäuser, soweit sie künstlerischen Charakter 
tragen, zur Ausstellung kommen. Hierbei ist bei den 
Plänen das Hauptgewicht auf bildliche Darstellung ge 
legt, während Grundrisse in möglichst kleinem Maßstabe 
beigegeben werden sollen. Es soll auch Sorge getragen 
werden, daß die verschiedenen Zweige der Baukunst in 
möglichst anschaulicher Weise vorgeführt werden, damit 
nicht nur der Fachmann und Interessent, sondern auch 
der Laie ein übersichtliches Bild des baukünstlerischen 
Schaffens in Mannheim erhält. 
Frankfurt a. BI. lieber Friedhof- und Grab 
malreform hielt in der Gesellschaft für ästhetische 
Kultur, die neuerdings durch Veranstaltung eines AVett- 
bewerbs ihr Verständnis für die künstlerischen Probleme 
des Friedhofwesens bekundet hat, der Münchner Stadt 
baurat Hans Grässel, der verdienstvolle Anreger und 
Organisator auf dem Gebiet der modernen Kultur der 
Totenstätte, einen Vortrag. An der Hand von Lichtbildern 
entwickelte Grässel in einer ausführlichen Darlegung die 
Grundgedanken, von denen die Bestrebungen zu einer 
Friedhof- und Grabmalreform ausgehen. Das Einzelgrab, 
heute zumeist ein Erzeugnis der Dutzendarbeit oder auf 
dringlicher Materialprotzerei, soll die stille Würde seiner 
Bestimmung in einer persönlichen Form zum Ausdruck 
bringen, ohne durch eine Einfriedung lokal noch besonders 
herausgehoben zu werden. AVünschenswert ist nach Grässels 
Ansicht, daß der Friedhof so groß als möglich sei. Da 
man aber die amerikanischen Parkfriedhöfe, denen sich 
Hamburg und Bremen mit ihren Anlagen von weitem 
nähern, bei uns im allgemeinen nicht nachbilden könne, 
will der Vortragende den Friedhof in eine Anzahl einzelner 
Abteilungen eingeteilt wissen. Jede soll gewissermaßen 
einen besonderen Typus von Grabdenkmälern zeigen und 
durch einen diesem angepaßten gärtnerischen Schmuck 
individualisiert werden. AVie sich die bewußte Verwirk 
lichung dieser Grundsätze ausnimmt, ließ Grässel an 
Bildern aus dem Münchner Waldfriedhof*) sehen, 
den er zum guten Teil sein eignes Werk nennen darf. 
Im Schluß des Vortrages wurde dann noch ein Ausblick 
auf eine Umgestaltung des Begräbniswesens eröffnet, nach 
der die Pietät wie das künstlerische Empfinden verlangen 
müsse. 
Personalien 
Württemberg, Befördert: der Vorstand der Generaldirektion 
der Staatseisenbahn, Direktor v. Stieler, zum Präsidenten dieser 
Generaldirektion ; auf die Stelle des Bisenbahnbauinspektors in Sig 
maringen der Abteilungsingenieur tit. Eisenbahnbauinspektor 
B e r i n g e r bei der Eisenbahnbauinspektion Stuttgart. V e r 1 i e h c n: 
dem Baurat Louis Stahl in Stuttgart der Titel und Rang eines 
Oberbaurats; dem bisherigen Oberamtsbaumeister und Bezirksfeuer 
*) Die .Bauzeitung“ hat, wie erinnerlich, in Nr. 27 des Jahr 
gangs 1908 eine textliche und bildliche Darstellung dieser vorbild 
lichen Anlage gebracht. 
Nr. 7 
löschinspektor AV a g n e r in Weinsberg die Verdienstmedaille des 
Kronenordens. Erteilt: dem Ingenieur A. Ganz in Stuttgart die 
Erlaubnis zur Anlegung des ihm von dem Fürsten von Montenegro 
verliehenen Ritterkreuzes des Ordens Danilos I. 
Briefkasten 
Antwort. Auf die Anfrage in Nr. 6, betreffend Sachver 
ständigengebühren, kann ich folgendes mitteilen: Bei diesen 
Anlässen gilt die „Gebührenordnung für Zeugen und Sachver 
ständige“ , siehe Reichsgesetzblatt 1898 S. 689. Die für Sachver 
ständige in Betracht kommenden Paragraphen sind; „§ 1. In den 
vor die ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche 
die Zivilprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, 
erhalten die Zeugen und Sachverständigen Gebühren nach Maßgabe 
der folgenden Bestimmungen. § 3. Der Sachverständige erhält für 
seine Leistungen eine Vergütung nach Maßgabe der erforderlichen 
Zeitversäumnis im Betrage bis zu 2 M. für jede angefangene Stunde. 
Die Vergütung ist unter Berücksichtigung der Erwerbsverhältnisse 
des Sachverständigen zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr 
als zehn Stunden zu gewähren. Außerdem sind dem Sachverstän 
digen die auf die Vorbereitung des Gutachtens verwendeten Kosten 
sowie die für eine Untersuchung verbrauchten Stoffe und Werkzeuge 
zu vergüten. § 8. Die Entschädigung für den durch Abwesenheit 
von dem Aufenthaltsort verursachten Aufwand ist nach den per 
sönlichen Verhältnissen des Zeugen oder Sachverständigen zu be 
messen, soll jedoch den Betrag von 5 M. für jeden Tag, an welchem 
der Zeuge oder Sachverständige abwesend ist, und von 3 M. für 
jedes außerhalb genommene Nachtquartier nicht überschreiten.“ 
Es ist in vorstehenden Bestimmungen den Amts- u. s. w. Gerichten 
Spielraum gelassen, aber es dürfte im allgemeinen keinen Anstand 
geben, wenn ein Oberamts-, Stadtbaumeister oder Bauwerk 
meister u. s. w. die Maximalsätze verrechnet, wie mir von ver 
schiedenen Fällen bekannt ist und ich auch selbst schon mehrere 
Male in der Lage war. B e z. 
Antwort. Auf die Anfrage von B. M. im Briefkasten: Jeder 
Techniker — ausgenommen die staatlich fest angestellten — erhält 
bezw. hat anzusprechen an Gebühren als Sachverständiger pro Stunde 
den Höchstbetrag von 2 M. oder pro Tag 20 M. bei 10 Stunden und 
mehr. Es ist in diesem Pall gleichgültig, ob er ein Oberamts- oder 
Stadtbaumeister mit oder ohne Privatgeschäft ist. Als Reisekosten 
werden pro Kilometer 5 Pf., als Zehrungsaufwand ca. 50 Pf. pro 
Stunde, d. h. pro Tag 5 M., und Uebernachtgebühr 3 M. bezahlt. 
Diese Gebühren wurden mir von zwei Amtsgerichten anstandslos 
ausbezahlt, während ein Landgericht, dem ich in der Regel einen 
Kostenzettel einsandte, mir anfangs nur 16 M., auf meine Rekla 
mation dann 18 M. bezahlen wollte, bis ich meine Gebühren persön 
lich an der Kasse erhob, wobei ich dann ohne weiteres die ver 
langten 20 M. pro Tag erhielt. (Ich hin Oberamtsbaumeister ohne 
Privatgeschäfte.) Es handelt sich in solchen Fällen jeweils nur 
um festes Auftreten, denn ich sehe nicht ein, weshalb man sich 
nicht für die Abgabe von Sachverständigen-Gutachten ordentlich 
bezahlen lassen soll, wo dies doch in der Regel eine der unan 
genehmsten und oft auch schwierigsten Arbeiten ist. K. 
Anfrage. Seit kurzem sollen eiserne Türrahmen geliefert 
werden, die nicht aus Winkeleisen, sondern aus speziell dafür an 
gefertigtem Profileisen hergestellt sind und die sich bei einigen 
größeren Bauten, insbesondere Schul- und Krankenhäusern, gut 
bewährt haben sollen. Trifft letzteres zu und wer liefert die 
selben? B. B. 
Anfrage. Ich beabsichtige, die Schindelung eines Gebäudes 
im Schwarzwald mit Holzteer streichen zu lassen. Es ist mir 
hiervon abgeraten worden mit der Begründung, daß der Holzteer 
dem Pflanzenwuchs, z. B. den Blumenkübeln auf den Veranden, 
sehr schädlich sei, auch daß er lange Zeit einen sehr unangenehmen 
Geruch absondern soll. Ich bitte ergebenst, mir gefälligst mitteilen 
zu wollen, ob und welche Erfahrungen auf diesem Gebiete vorliegen, 
ob tatsächlich die Befürchtungen sich bewahrheiten. P. P. 
Verantwortlich« Schriftleitung: Chefredakteur und Herausgeber Adolf Fausel 
Architekt W. Klatte, beide ln Stuttgart. Druck : DeutscheVerlags-Anstalt in Stuttgart
	        

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