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BAUZEITUNG
übertragen. Die Lieferung wird etwa 20 Eisenbahnwagen
füllen. J. Eberspächer batte dem Grafen die Fenster für
die frühere Halle schon geliefert.
Mannheim. Für die vom 15. April bis 16. Mai statt
findende Baukunstausstellung des Bundes deutscher
Architekten (Ortsgruppe Mannheim) gibt sich ein reges
Interesse kund, nicht nur bei den in Frage kommenden
Architekten, sondern auch bei allen Branchen, die mit
dem Bauwesen in Verbindung stehen. Es ist aber an
gezeigt, darauf hinzuweisen, daß Artikel der Baubranche,
Materialien, Konstruktionsmodelle u. dergl. nicht zur Aus
stellung kommen können, sondern daß die Ausstellung
ausschließlich künstlerische Zwecke verfolgt. Es werden
Pläne, Zeichnungen und Modelle sowie Photographien
von Wohn- und Geschäftshäusern, Villen, Fabrikbauten
und Arbeiterhäuser, soweit sie künstlerischen Charakter
tragen, zur Ausstellung kommen. Hierbei ist bei den
Plänen das Hauptgewicht auf bildliche Darstellung ge
legt, während Grundrisse in möglichst kleinem Maßstabe
beigegeben werden sollen. Es soll auch Sorge getragen
werden, daß die verschiedenen Zweige der Baukunst in
möglichst anschaulicher Weise vorgeführt werden, damit
nicht nur der Fachmann und Interessent, sondern auch
der Laie ein übersichtliches Bild des baukünstlerischen
Schaffens in Mannheim erhält.
Frankfurt a. BI. lieber Friedhof- und Grab
malreform hielt in der Gesellschaft für ästhetische
Kultur, die neuerdings durch Veranstaltung eines AVett-
bewerbs ihr Verständnis für die künstlerischen Probleme
des Friedhofwesens bekundet hat, der Münchner Stadt
baurat Hans Grässel, der verdienstvolle Anreger und
Organisator auf dem Gebiet der modernen Kultur der
Totenstätte, einen Vortrag. An der Hand von Lichtbildern
entwickelte Grässel in einer ausführlichen Darlegung die
Grundgedanken, von denen die Bestrebungen zu einer
Friedhof- und Grabmalreform ausgehen. Das Einzelgrab,
heute zumeist ein Erzeugnis der Dutzendarbeit oder auf
dringlicher Materialprotzerei, soll die stille Würde seiner
Bestimmung in einer persönlichen Form zum Ausdruck
bringen, ohne durch eine Einfriedung lokal noch besonders
herausgehoben zu werden. AVünschenswert ist nach Grässels
Ansicht, daß der Friedhof so groß als möglich sei. Da
man aber die amerikanischen Parkfriedhöfe, denen sich
Hamburg und Bremen mit ihren Anlagen von weitem
nähern, bei uns im allgemeinen nicht nachbilden könne,
will der Vortragende den Friedhof in eine Anzahl einzelner
Abteilungen eingeteilt wissen. Jede soll gewissermaßen
einen besonderen Typus von Grabdenkmälern zeigen und
durch einen diesem angepaßten gärtnerischen Schmuck
individualisiert werden. AVie sich die bewußte Verwirk
lichung dieser Grundsätze ausnimmt, ließ Grässel an
Bildern aus dem Münchner Waldfriedhof*) sehen,
den er zum guten Teil sein eignes Werk nennen darf.
Im Schluß des Vortrages wurde dann noch ein Ausblick
auf eine Umgestaltung des Begräbniswesens eröffnet, nach
der die Pietät wie das künstlerische Empfinden verlangen
müsse.
Personalien
Württemberg, Befördert: der Vorstand der Generaldirektion
der Staatseisenbahn, Direktor v. Stieler, zum Präsidenten dieser
Generaldirektion ; auf die Stelle des Bisenbahnbauinspektors in Sig
maringen der Abteilungsingenieur tit. Eisenbahnbauinspektor
B e r i n g e r bei der Eisenbahnbauinspektion Stuttgart. V e r 1 i e h c n:
dem Baurat Louis Stahl in Stuttgart der Titel und Rang eines
Oberbaurats; dem bisherigen Oberamtsbaumeister und Bezirksfeuer
*) Die .Bauzeitung“ hat, wie erinnerlich, in Nr. 27 des Jahr
gangs 1908 eine textliche und bildliche Darstellung dieser vorbild
lichen Anlage gebracht.
Nr. 7
löschinspektor AV a g n e r in Weinsberg die Verdienstmedaille des
Kronenordens. Erteilt: dem Ingenieur A. Ganz in Stuttgart die
Erlaubnis zur Anlegung des ihm von dem Fürsten von Montenegro
verliehenen Ritterkreuzes des Ordens Danilos I.
Briefkasten
Antwort. Auf die Anfrage in Nr. 6, betreffend Sachver
ständigengebühren, kann ich folgendes mitteilen: Bei diesen
Anlässen gilt die „Gebührenordnung für Zeugen und Sachver
ständige“ , siehe Reichsgesetzblatt 1898 S. 689. Die für Sachver
ständige in Betracht kommenden Paragraphen sind; „§ 1. In den
vor die ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche
die Zivilprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet,
erhalten die Zeugen und Sachverständigen Gebühren nach Maßgabe
der folgenden Bestimmungen. § 3. Der Sachverständige erhält für
seine Leistungen eine Vergütung nach Maßgabe der erforderlichen
Zeitversäumnis im Betrage bis zu 2 M. für jede angefangene Stunde.
Die Vergütung ist unter Berücksichtigung der Erwerbsverhältnisse
des Sachverständigen zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr
als zehn Stunden zu gewähren. Außerdem sind dem Sachverstän
digen die auf die Vorbereitung des Gutachtens verwendeten Kosten
sowie die für eine Untersuchung verbrauchten Stoffe und Werkzeuge
zu vergüten. § 8. Die Entschädigung für den durch Abwesenheit
von dem Aufenthaltsort verursachten Aufwand ist nach den per
sönlichen Verhältnissen des Zeugen oder Sachverständigen zu be
messen, soll jedoch den Betrag von 5 M. für jeden Tag, an welchem
der Zeuge oder Sachverständige abwesend ist, und von 3 M. für
jedes außerhalb genommene Nachtquartier nicht überschreiten.“
Es ist in vorstehenden Bestimmungen den Amts- u. s. w. Gerichten
Spielraum gelassen, aber es dürfte im allgemeinen keinen Anstand
geben, wenn ein Oberamts-, Stadtbaumeister oder Bauwerk
meister u. s. w. die Maximalsätze verrechnet, wie mir von ver
schiedenen Fällen bekannt ist und ich auch selbst schon mehrere
Male in der Lage war. B e z.
Antwort. Auf die Anfrage von B. M. im Briefkasten: Jeder
Techniker — ausgenommen die staatlich fest angestellten — erhält
bezw. hat anzusprechen an Gebühren als Sachverständiger pro Stunde
den Höchstbetrag von 2 M. oder pro Tag 20 M. bei 10 Stunden und
mehr. Es ist in diesem Pall gleichgültig, ob er ein Oberamts- oder
Stadtbaumeister mit oder ohne Privatgeschäft ist. Als Reisekosten
werden pro Kilometer 5 Pf., als Zehrungsaufwand ca. 50 Pf. pro
Stunde, d. h. pro Tag 5 M., und Uebernachtgebühr 3 M. bezahlt.
Diese Gebühren wurden mir von zwei Amtsgerichten anstandslos
ausbezahlt, während ein Landgericht, dem ich in der Regel einen
Kostenzettel einsandte, mir anfangs nur 16 M., auf meine Rekla
mation dann 18 M. bezahlen wollte, bis ich meine Gebühren persön
lich an der Kasse erhob, wobei ich dann ohne weiteres die ver
langten 20 M. pro Tag erhielt. (Ich hin Oberamtsbaumeister ohne
Privatgeschäfte.) Es handelt sich in solchen Fällen jeweils nur
um festes Auftreten, denn ich sehe nicht ein, weshalb man sich
nicht für die Abgabe von Sachverständigen-Gutachten ordentlich
bezahlen lassen soll, wo dies doch in der Regel eine der unan
genehmsten und oft auch schwierigsten Arbeiten ist. K.
Anfrage. Seit kurzem sollen eiserne Türrahmen geliefert
werden, die nicht aus Winkeleisen, sondern aus speziell dafür an
gefertigtem Profileisen hergestellt sind und die sich bei einigen
größeren Bauten, insbesondere Schul- und Krankenhäusern, gut
bewährt haben sollen. Trifft letzteres zu und wer liefert die
selben? B. B.
Anfrage. Ich beabsichtige, die Schindelung eines Gebäudes
im Schwarzwald mit Holzteer streichen zu lassen. Es ist mir
hiervon abgeraten worden mit der Begründung, daß der Holzteer
dem Pflanzenwuchs, z. B. den Blumenkübeln auf den Veranden,
sehr schädlich sei, auch daß er lange Zeit einen sehr unangenehmen
Geruch absondern soll. Ich bitte ergebenst, mir gefälligst mitteilen
zu wollen, ob und welche Erfahrungen auf diesem Gebiete vorliegen,
ob tatsächlich die Befürchtungen sich bewahrheiten. P. P.
Verantwortlich« Schriftleitung: Chefredakteur und Herausgeber Adolf Fausel
Architekt W. Klatte, beide ln Stuttgart. Druck : DeutscheVerlags-Anstalt in Stuttgart