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BAUZEITÜNG
Nr. 10
Yon der Stelle A in Pfullingen führt heute schon
die Straße A—B nach Eningen, ebenso von der Stelle B
eine Straße nach Reutlingen. Den Ostrand des Gebiets
bildet die Eisenbahnlinie Pfullingen—Reutlingen, den
Westrand die Echaz, den Nordrand die Grenze der
Markung Pfullingen. Dieses ganze Gebiet zeigt ein ziem
lich gleichmäßiges Gefälle von Süden nach Norden.
Zunächst waren die Hauptverkehrslinien festzulegen.
Dazu wurden in erster Linie die vorhandenen Straßen
und Wege benutzt. Ferner handelte es sich darum, das
Zentrum des neuen Gebiets (E) sowohl mit dem gegen
wärtigen Zentrum von Pfullingen als mit Reutlingen in
möglichst nabe Verbindung zu bringen. Dies geschah
durch den Straßenzug A—D—E und C—F—E. Zur
Entlastung dieses Straßenzugs und um zwischen dem
jetzigen Pfullingen und Reutlingen eine nähere Verbin
dung zu schaffen, wurde der Straßenzug A—G—H—K—C
geschaffen. Dieser, mit der von ihm abzweigenden Straße
G—I—K, hat zugleich den Zweck, den tiefstliegenden
Hauptsammler des ganzen heutigen und späteren Stadt
gebiets Pfullingen aufzunehmen, und ist so geführt, daß
die Ableitung des Kanalisationswassers mit geringsten
Kosten und auch bei späterem vollem Ausbau des Ge
biets ohne Aenderung früher fertiggestellter Strecken wird
erfolgen können. Wer weiß, wie manchmal Bebauungs
pläne, welche auf die Arbeiten des Ingenieurs keine Rück
sicht nehmen, große Mehrkosten für den städtischen Tief
bau verursachen, der wird die Wichtigkeit einer solchen
Maßnahme zugeben.
Als Zufahrtstraße zu einer späteren Stadterweiteruug
östlich der Bahnlinie dient das Straßenstück D—N—L.
Vom Punkt F bachaufwärts nach Osten (P) gabelt sich
die Straße, und es ist dort die Anlage eines Volksparks
sowie öffentlicher Anlagen vorgesehen.
Aus den eben besprochenen grundlegenden Straßen
zügen ergeben sich die übrigen Straßen nahezu von selbst.
Es ist Sorge getragen, daß die Hauptstraßen in schlanken
Linien ihr Ziel rasch erreichen, und daß trotzdem durch
die Anlage der Plätze u. s. w. rege Abwechslung in das
Stadtbild kommt. Bei den Nebenstraßen sind die Krüm
mungen teilweise etwas stärker gehalten, jedoch im all
gemeinen nicht weitergehend, als es schon die Forderung
möglichst rechteckiger Baublockecken verlangte. So weit
man heute glücklicherweise von den schachbrettartigen,
auf das Gelände wenig Rücksicht nehmenden Stadtbau
plänen der letzten Jahrzehnte entfernt ist, ebenso sehr
muß man sich hüten, in das andre Extrem zu verfallen
und nun um jeden Preis krumme Straßen zu projektieren.
Für eine Reihe hervorragender Gebäude sind in dem
Plan passende Plätze angedeutet. Mit der Anlage von
Baumreihen bin ich sparsam gewesen, ich habe sie nur
an Straßen angebracht, wo sie als Schattenspender wirk
lich einen Zweck haben, also zum Beispiel nicht auf der
Westseite von angenähert südnördlich laufenden Straßen,
wo die Häuser selbst Schatten geben. Nur breite Straßen
ertragen Baurawuchs, bei schmalen Straßen ist er für die
Bewohner lästig und gibt viel Anlaß zu Klagen. Rein
südöstliche Straßen sind, soweit es möglich war, ver
mieden worden. Die Schnitte der Straßenlinien mit den
vorhandenen Grundstücksgrenzen haben sich im allge
meinen recht günstig gestalten lassen. Leider ist dies aus
dem Plan nicht zu ersehen, er hätte sonst im übrigen an
Deutlichkeit verloren. Es wird nicht immer möglich sein,
auf bestehende Grundstücksgrenzen Rücksicht zu nehmen;
in einzelnen Fällen wird es im Gegenteil besser sein, diese
Rücksichten fallen zu lassen, um nicht zu Künsteleien in
der Straßenführung genötigt zu sein. Sie sind zu ver
werfen, auch wenn sie hier und dort schon für besonders
tiefe Inspirationen gehalten wurden.
Was die Einteilung in Baugebiete anbelangt, so mußte
der Plan so gefertigt werden, daß noch Aenderungen
gegenüber den jetzigen Absichten möglich sind. Soweit
sich die Verhältnisse jetzt übersehen lassen, wird das Ge
biet nördlich der Linie K—F—M—B in erster Linie für
Industrie in Betracht kommen, zumal Bahnanschluß mög
lich ist; daran schließt sich in der Fläche B—M—N—0—
L—P—B ein hauptsächlich für die arbeitende Bevölkerung
bequem gelegenes Gebiet an; hierzu gehört neben einigen
Spielplätzen vor allem der große Volkspark an dem von
P nach F fließenden Bach. Die Hauptstraßen A—D—L,
A—D—B und A—D—C sowie A—G—K—C werden
auch die Hauptgeschäftsstraßen sein. Das Gebiet A—E —
F—K—J—G—A eignet sich besonders als Wohngegend
für mittlere und wohlhabende Bevölkerungskreise. Ein
Villenviertel findet sich in dem bearbeiteten Gebiet nicht,
für seinen Platz kämen die Hänge östlich der Bahn in
Betracht.
Bezüglich der Straßenbreiten gebt der Entwurf nicht
über generelle Andeutungen hinaus. Verkehrsstraßen
sollen recht reichliche Breiten aufweisen, bei den eigent
lichen Wohnstraßen soll die Breite im Verhältnis wesent
lich geringer sein, geringer auch, als man dies beute oft
für notwendig erachtet. Auch ist zu empfehlen, Wohn
straßen so anzuordnen, daß sie nach beiden Seiten vom
durchgehenden Verkehr abgeschlossen sind. Auch
digser Forderung wurde zu entsprechen versucht.
Derartige generelle Bebauungsplanprojekte sind ohne
sehr große Kosten zu gewinnen, sie gewährleisten eine
einheitliche, zweckmäßige, von vorübergebenden Ratbaus
majoritäten unabhängige Entwicklung unsrer Städte.
Grundsätze für
internationale Architektenwettbewerbe,
aufgestellt von der Internationalen Kommission für Wett
bewerbe, mitgeteilt vom Württ. Verein für Baukunde.
Die Internationale Kommisson für öffentliche Wett
bewerbe der Baukunst hält es für angezeigt, in betreff
der internationalen Wettbewerbe der Baukunst die Be
rücksichtigung folgender Punkte zu empfehlen:
1. Internationale Wettbewerbe der Baukunst sollten
nur für besondere Fälle und Gegenstände von wirklich
internationalem Charakter ausgeschrieben werden.
2. Internationale Wettbewerbe sollen ausgeschrieben
werden entweder für alle Architekten gleichmäßig und
ohne Sondereinladung, oder beschränkt auf besondere
Einladungen. — Die beschränkten Wettbewerbe können
einstufig sein; für die allgemein offenen Wettbewerbe
empfiehlt sich ein Verfahren in zwei Stufen.
3. Die Bedingungen der internationalen Wettbewerbe
müssen für alle Bewerber die gleichen sein. — Zeich
nungen, Modelle und sonstige Stücke, welche über das
im Programm Verlangte hinausgehen, dürfen in keiner
AVeise berücksichtigt und ebensowenig ausgestellt werden.
4. Das Progx - amm muß mit klaren Worten die Be
dingungen des Wettbewerbs zum Ausdruck bringen; es
darf keinerlei Nebenwünsche enthalten.
5. Für die beschränkten AVettbewerbe mit Sonder
einladung kann das Programm sehr ausführlich sein und
eine umfassende Ausarbeitung des Entwurfes vorschreiben.
— Für die allgemein offenen Wettbewerbe soll das Pro
gramm nur in allgemeinen Angaben die nötigen tech
nischen Forderungen aufstellen und sich auf das für das
Preisgericht zum Verständnis des Entwurfs nötige Minimum
in Zahl und Maßstab der Zeichnungen beschränken. — Das
Programm soll aussprechen, ob die Entwürfe für die erste
Stufe des Wettbewerbs anonym und nur mit einem Motto
versehen einzureichen sind und daß sie bei der zweiten
Stufe mit Namensunterschrift versehen sein müssen. — Es
ist den Bewerbern unter Gefahr des Ausschlusses vom
AVettbewerb untersagt, irgendwelchen Versuch zur Ver
letzung der Anonymität zu machen.
6. Bei den zweistufigen Wettbewerben sollen für die
erste Stufe die Bedingungen für allgemein offene AVett-