Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

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BAUZEITUNG

Nr.  12

Wettbewerb  Lutherhaus  Ein  Preis  1000  M.
Architekten  Prof.  Schmohl  &  Stähelin  und  Architekt  Fr.  Gabriel-Stuttgart

falls  von  der  Arndtstraße  her),  das  Yereinszimmer  außer
einem  Eingang  vom  gemeinschaftlichen  Yorraum  einen
besonderen  von  außen.  Garderobe.  Aborte.  Das  Parterre
soll  genügende  Höhe  haben.
Im  Souterrain;  Wirtschaftsküche  mit  Aufzug  ins
Parterre  und  zum  Saal.  Waschküche.  Bügelzimmer.  Holzund
  Kohlenställe.  Geräumiger  Keller  mit  Eisraum.
Große  Räumlichkeiten  zum  Aufbewahren  von  Stühlen,
Tischen  u.  s.  w.  Die  Treppe  ins  Souterrain  ist  so  breit
za  halten,  daß  der  Transport  auch  für  längere  Tische  u.  s.  w.
leicht  vor  sich  gehen  kann.
Der  Saal  selbst  soll  im  ersten  Stock  sein.  Größe:
Raum  für  1000  Personen  an  Tischen.  Emporen  dürfen
eingebaut  werden,  aber  nur  mäßig  vorspringen.  Sie  sollen
terrassenförmig  angelegt  sein,  so  daß  von  ihnen  überall
auf  die  Bühne  gesehen  werden  kann  und  so,  daß  auf  den
Terrassen  (Stufen)  schmale  Tische  aufgestellt  werden
können.  Die  tragenden  Säulen  müssen  schlank  sein.  Auf
Höhe  des  Saalbodens  ist  reichlich  Platz  vorzusehen  für
Büfett  und  Aborte  (letztere  für  beide  Geschlechter  genügend ­
  getrennt)  und  Garderoben  (soweit  für  diese  nicht
genügender  Raum  im  Souterrain  gefunden  ist).  lieber
dem  Saal  ist  nichts  mehr  anzubringen,  so  daß  sich  die
Deckenkonstruktion  frei  entfalten  kann.  An  der  Stirnseite ­
  ist  eine  Bühne,  gehörig  erhöht,  von  der  Größe  der
Dinkelackersaalbaubühne,mit  Souffleurkasten  anzubringen;
ferner  2  Ankleidezimmer  übereinander  auf  der  einen,
1  Aufenthaltszimmer  auf  der  andern  Seite.  Unter  (oder
über)  der  Bühne  sind  unauffällig  und  praktisch  Räume
für  Aufbewahrung  von  Kulissen  und  Geräten  bis  zur
Länge  von  7  m  anzubringen.  Die  Bühne  soll  direkten
Ausgang  haben.  Für  Bühne  und  Nebenräume  ist  ausreichende ­
  und  geschickt  angebrachte  Beleuchtung  vorzusehen. ­
  Vom  großen  Saal  sollen  zwei  kleinere  Säle,  einer
für  ca.  200  Personen,  der  andre  für  ca.  80  Personen  an
Tischen,  abtrennbar  sein,  etwa  unter  der  Empore  der
Breitseite,  in  sich  einheitlich  und  hell.  Die  Abtrennungswände ­
  und  -gestehe  sollen  den  Ausblick  nicht  hindern
und  leicht  zu  handhaben  sein.  Der  Saal  soll  viele  und
breite  Ausgänge  haben  (auch  solche  direkt  ins  Freie).
Die  Ausstattung  des  Saales  ist  würdig  zu  halten,  so  daß
in  demselben  auch  Gottesdienste  abgehalten  werden  können.
2.  Vereins-  und  Wohnhaus.  Souterrain:  Keller.
Holz-  und  Kohlenställe.  Waschküche.  Geräteräume.
Parterre:  1  Mesner-  und  1  Hausvaterwohnung  von  3  und
von  4  Zimmern  mit  Zubehör,  Küche,  Aborten  u.  s.  w.

Erster  Stock:  1  großes  Yereinszimmer  für  ca.  60  Personen
an  Tischen;  1  großes  Lese-  und]  Schreibzimmer  mit  einer
großen  Wandfläche  für  Bibliothek.  Abort.  Schwesternstation: ­
  3  Zimmer  (1  größeres  Wohnzimmer  und  2  kleinere
Schlafzimmer),  Küche,  Abort.  Zweiter  und  dritter  Stock:
je  1  Pfarrwohnung  mit  7  Zimmern  (davon  mindestens  4
wirklich  groß),  Badezimmer,  Veranda,  Küche,  Speisekammer, ­
  Abort.  Vierter  Stock:  2  Mietwohnungen  mit
3  und  4  Zimmern  und  allem  nötigen  Zubehör.  Dachstock; ­
  Bügelzimmer,  genügend  viel  Kammern  (für  jeden
Stock  mindestens  2),  Trockenboden,  Abort.  Steinerne
Treppen.  Materialaufzug.  In  beiden  Gebäuden  Gasund
  elektrische  Beleuchtung.  Niederdruckdampfheizung
(in  besonderer  Anlage  für  den  Saal  und  in  besonderer
für  AVirtschaft,  Vereinslokalitäten,  Kinderpflege  und  Lesezimmer, ­
  Nebenräume  der  Bühne  sowie  die  AVohnungen;
jedoch  ist  für  letztere  und  die  Vereinszimmer  in  den
Plänen  auch  mit  Ofenheizung  [Dauerbrandöfen]  zu
rechnen).  Auch  im  AVohn-  und  Vereinshaus  (wie  im
Saalbau)  ist  darauf  zu  sehen,  daß  die  Räume  nicht  zu
klein  bemessen  werden.  Für  beide  Bauwerke  soll  gelten:
Solid  und  einfach.
Die  Uebertragung  der  Bauausführung  bleibt  dem  Beschluß ­
  des  Pauluskirchengemeinderats  Vorbehalten,  jedoch
ist  in  Aussicht  genommen,  die  Bauleitung  womöglich  dem
Verfasser  eines  der  preisgekrönten  Entwürfe  zu  übergeben.
Das  Preisgericht,  bestehend  aus  Oberbaurat  Beger,
Oberbaurat  Eisenlohr,  Oberbaurat  Mayer,  Architekt  Kuli,
Kanzleirat  Ganzhorn,  Rechnungsrat  Roller,  Stadtpfarrer
Traub  in  Stuttgart,  trat  am  17.  und  18.  Februar  zusammen
und  hatte  28  Entwürfe  zu  prüfen.  Die  miteingelieferten
sechs  Modelle  wurden  als  nicht  verlangt  bei  der  Beurteilung ­
  gänzlich  außer  Betracht  gelassen.  Grund  hierfür ­
  waren,  wie  wir  hören,  sehr  scharfe  Schreiben  hiesiger
Architekten  an  das  Preisgericht,  die  einen  Ausschluß  der
Modelle  verlangten.  Es  erscheint  uns  dieses  Vorgehen
eigentümlich,  denn  gerade  in  diesem  vorliegenden  Fall
konnte  man  am  besten  die  ganzen  Massen-  und  Lichtverhältnisse ­
  sowie  die  Terrainunterschiede  an  einem
Modell  genau  erkennen.  Ein  Modell  kann  man  genau
nachkontrollieren,  eine  Perspektive  weniger.  Es  wird
doch  niemand  ernstlich  glauben,  daß  ein  aus  tüchtigen
Fachmännern  bestehendes  Preisgericht  sich  durch  ein
Modell  beirren  läßt.
Eigentümlich  berührte  es  uns  übrigens,  in  dem  Kostenüberschlag ­
  irgendeines  (nicht  preisgekrönten)  Projektes
	        
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