STUTTGART
5. Juli 1913
DTOKfl
FÜR WÜRTTEMBERG
BADEN • HESSEN•GL
SHSS- LOTHRINGEN-
Inhalt: Eine interessante baupolizeiliche Entscheidung. — Verein Deutscher Inge
nieure. — Ein althergebrachter Barock-Stiegenbau in Würzburg entdeckt. — Vereins
mitteilungen. — Wettbewerbe. — Kleine Mitteilungen. — Personalien. — Sprechsaal.
Alle Rechte Vorbehalten.
Eine interessante baupolizeiliche Entscheidung
Wie die neuen Bauvorschriften mit den außer Kraft
gesetzten in Kolussion geraten können, zeigt nachstehender
Fall:
Auf dem Grundstücke Ecke Waiblinger- und Frei-
ligrathstraße in Cannstatt war unter dem früher geltenden
Baugesetz ein Bauwesen nach Skizze I und 2 genehmigt
worden. Anläßlich eines Besitzwechsels beauftragte der
Käufer einen Stuttgarter Architekten die Pläne zur Erzie
lung von Verbesserungen insbesondere in ästhetischer
Hinsicht umzuarbeiten. Das nach Skizze 3, 4 und 5 ein
gereichte Baugesuch wurde im Verlaufe des Verfahrens
nach Skizze 6 geändert (Reduzierung der Vorbauten in
Skizze 1
Das Haus wie
es ursprüng
lich geplant
war
Skizze 2