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BAUZEITUNG
Nr. 34
raum fehlt. Im Sitzungssaal müßte der Pfeiler durch ein
Fenster geöffnet werden. Die Einteilung ist zweckmäßig,
besonders erscheint die Lage der Zimmer gegen den Gar
ten als besonders gelungen. Die architektonische Erschei
nung des Hauses ist durchaus befriedigend, umsomehr
als der Charakter eines Bankgebäudes für eine kleine Stadt
gut getroffen ist. Mit Rücksicht auf die künstlerischen
Qualitäten des Entwurfes wird derselbe zur Auszeichnung
in Vorschlag gebracht.
Wegordnung
Die württembergische Staatsverwaltung unterhält nach
dem neuesten Verwaltungsbericht zirka 2750 km Straßen
anspruchen. In Wirklichkeit sind aber im Bezirk Stutt
gart nur 33,63 km Staatsstraßen vorhanden. Die Bedeu
tung und die Verteilung der Straßen richtet sich nach
den Verkehrszentren. In den einzelnen Oberamtsbezirken
bilden hauptsächlich die Oberamtsstädte, größere Industrie
gemeinden und Bahnstationen die Verkehrszentren.
Größere Frachten werden heutzutage nur noch auf ver
hältnismäßig kürzeren Wegstrecken befördert. Sobald
größere Entfernungen für Frachten in Frage kommen wird
die Eisenbahn benützt. Durchgehende Landesstraßen sind
heute hauptsächlich für den Autoverkehr nötig.
Wenn jedoch im ganzen Lande die wichtigeren Be
zirksstraßen in einen Zustand gebracht werden, welcher
demjenigen der heutigen Staatsstraßen möglichst nahe
des Landes. Der Aufwand hiefür beträgt einschließlich
Verwaltung zirka 3 Millionen. Es kommt somit auf 1 km
ein Aufwand von rund 1100 M. Die Verteilung der
Staatsstraßen auf das Land ist eine sehr verschieden
artige und hat ihre Begründung mehr in der Geschichte
der Straßenentwicklung als in rechtlichen oder praktischen
Gründen. Nach der Statistik kommen auf 100 qkm im
Landesmittel 16,2 km Staatsstraßen, auf 10000 Einwohner
13 km. Für eine bessere gerechtere Verteilung der Staats
straßen auf das Land kann aber weder die Fläche noch
die Einwohnerzahl einen richtigen Maßstab bilden. Wenn
das Landesmittel z. B. zu Grunde gelegt würde, so hätte
Stuttgart nach dem Flächengehalt nur 9,39 km Staats
straßen, nach der Einwohnerzahl aber 273,6 km zu be
kommt, dann wird der Begriff Staatsstraße mehr und
mehr verschwinden. Der ideale Zustand ist, daß das
anze Land durch ein engmaschiges Netz von guten
traßen überzogen wird.
Es kann „schätzungsweise“ angenommen werden, daß
auf 100 qkm in Württemberg zirka 70 km Gemeinde-,
Bezirks- und Staatsstraßen entfallen. Bei einem Gesamt
flächeninhalt des Landes von 19512 qkm erhält man hier
nach eine gesamte Straßenlänge von zirka 13650 km.
Nach Abzug der seitherigen Staatsstraßen mit einer Länge
von 2750 km, bleiben für Gemeinde- und Bezirksstraßen
zirka 10900 km. Von diesen 10900 km können zirka
5450 km als Gemeindestraßen und zirka 5450 km als
Bezirksstraßen in Zukunft in Frage kommen.
Verfasser:
Architekten
WilhelmWalz
und
Ludwig Rest-
Stuttgart
3. Preis
Kennwort:
„Schmuck
hof“