18. Oktober 1913
BAUZEITUNG
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Höhere Handelsschule Calw
Architekt: Fr. Haußer, B.D.A., Ludwigsburg
Eingangshalle
Einen breiten Raum nahm bei den Verhandlungen die Be
sprechung der Frage ein, ob der Zuschlag künftighin dem
jenigen Angebot zuteil werden soll, das dem „angemesse
nen Preis“ gleichkommt. Gegen eine solche Regelung
wurde von Regierungsseite das Bedenken erhoben, daß die
Ermittelung einer genauen Summe für den angemessenen
Preis wegen der Verschiedenheit der Einkaufs- und Be
triebsbedingungen der einzelnen Unternehmer nicht mög
lich ist. Die in der Denkschrift angeregte Errichtung eines
zum Teil aus Gewerbetreibenden zusammengesetzten
staatlichen Submissionsamtes, das bei allen Vergebungen
im Werte von über 1000 M. gehört werden muß, erwies
sich bei der Aussprache als nicht durchführbar. Dagegen
wurde allseitig die von der Regierung beabsichtigte Erlas
sung von Bestimmungen begrüßt, welche die Vergebung
der staatlichen Aufträge zu Preisen, die in einem Mißver
hältnis zu den verlangten Leistungen oder Lieferungen
stehen, möglichst einschränken sollen.
Mit der Errichtung von Submissionsstellen durch die
Handwerkskammern erklärten sich die Regierungsvertreter
durchaus einverstanden und sie stellten in Aussicht, daß
den Behörden bei Vergebung handwerksmäßiger Leis
tungen die Anhörung dieser Submissionsstellen in Zwei
felsfällen empfohlen werden wird, wie überhaupt eine ver
mehrte Zuziehung von Sachverständigen bei staatlichen
Vergebungen in dazu geeigneten Fällen erfolgen soll.
Ferner beabsichtigt die Regierung, bei den Handwerks
kammern Preisverzeichnisse für laufende handwerks
mäßige Bauunterhaltungsarbeiten zu erheben, die nach
Prüfung durch die Revision des Finanzministeriums als
Anhaltspunkte für die staatliche Vergebung dieser Arbeiten
und je nach der Art der Aufstellung auch bei Neubau
arbeiten dienen können.
Ueber eine Reihe von Einzelwünschen, die in der Denk
schrift des Landesverbands der badischen Gewerbe- und
Handwerkervereinigungen enthalten sind, konnten seitens
der Regierungsvertreter entgegenkommende Erklärungen
abgegeben werden.“
Aeberli-Makadam
Mit dem Automobilverkehr ist die Straße wieder neben
den Schienensträngen zu ihrer alten Bedeutung für den
internationalen Verkehr gekommen. Leider hat es sich
aber dabei gezeigt, daß die Landstraße in der bisherigen
Form den inzwischen gemachten Fortschritten der Technik
nicht zu entsprechen vermag. Die Entwicklung des
Straßenbaues muß daher einen anderen Weg einschlagen
wie bisher.
Zahlreich sind jene Straßen, die keinen Unterbau auf
weisen, und selbst auf den chaussierten Straßen zeigen
sich Mängel, deren Beseitigung eine dringliche Notwen
digkeit geworden ist. In vorderster Linie steht hierbei die
Bekämpfung des Straßenstaubes, der sich zu einer schwe
ren Landplage entwickelt hat. Die an viel befahrenen
Straßen liegenden Gärten, Wiesen und Felder zeigen ein
deutliches Bild von der Einwirkung dieser Plage. Aber
nicht nur sie, sondern auch die Bewohner solcher Straßen
erleiden schwere Beeinträchtigungen, weshalb es sowohl
aus wirtschaftlichen wie hygienischen Gründen ein unab
weisbares Gebot ist, diesem Schaden mit allen zur Ver
fügung stehenden Mitteln entgegenzutreten. Ein derarti
ges Mittel ist das Aeberli-Verfahren (Erfinder: Straßen
meister Aeberli-Zürich), das auf eine siebenjährige Erpro