29. November 1913
BAUZEITUNG
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Zum Ankauf empfohlen
Ansicht gegen das Ufer
und sie könnten ihn nicht haben, weil das' Geld, das die
Einleger der Sparkasse geben, jederzeit kündbar sei. Folglich
könnte die Sparkasse ihrerseits, das Geld, das sie auf
Hypotheken gebe eben auch nur so kurzfristig gegen dreimonatliche
Kündigung ausleihen. Gewiß werde den
Schuldnern von seiten der Sparkasse versichert, daß es als
ausgeschlossen betrachtet werden kann, daß je eine Kündigung
erfolge. Nach der Schuldurkunde könne aber die
Sparkasse auf drei Monate kündigen und wenn darnach
Zeiten, wo die Einleger in übermäßig großer Zahl ihre
Guthaben von der Sparkasse zurückziehen müßten, eintreten,
wie sie allerdings glücklicherweise seit 100 Jahren
nicht mehr vorgekommen seien, so bliebe der Sparkasse
schließlich nichts anderes übrig, als von dem Recht der
Kündigung Gebrauch zu machen. Man werde dann gewiß
suchen, vermittelnde Maßnahmen zu ergreifen, aber
richtiger sei es jedenfalls gehandelt, wenn man einer derartigen
Gefahr überhaupt vorbeuge. Das sei nun möglich
durch die der Sparkasse anzugliedernde städt. Hypothe-Zum
Ankauf empfohlen Grundriß
Verfasser: Reg.-Baumeister Dipl.-Ing. Th. Mehl-Stuttgart
kenbank, da hierdurch unkündbare Gelder durch die Ausgabe
von städt. Hypothekenpfandbriefen herangezogen
würden. Die Sparkassen würden also dadurch denselben
Rückhalt bekommen wie die Aktien-Hypothekenbanken,
denen ihre Pfandbriefe nie gekündigt werden können, die
Hypothekenbanken also auch ihren Hypothekenschuldnern
nicht zu kündigen brauchen. Mit dieser Sicherheit insbesondere
mit Rücksicht auf die Hypothekenschuldner gehören
die Sparkassen ausgestattet.
Bei näherer Betrachtung wird man zugeben müssen,
daß die hier ausgesprochenen Gedanken wert sind, sich
mit ihnen zu beschäftigen. Die Sparkassen, seiner Zeit als
Wohltätigkeitsanstalten gegründet, sind zu gewaltigen Instituten
von großer Bedeutung für die Volkswirtschaft geworden
und es dürfte nun die Zeit gekommen sein, den
Sparkassen vollends das Wohltätigkeits-Mäntelchen abzuhängen
und ihnen eine zeitgemäße Organisation zu schaffen,
die der Entwicklung entspricht. Im Zusammenhänge
damit dürfte auch an eine Lösung der II. Hypotheken gedacht
werden und ich verweise auf das. Beispiel, das die
Stadt Freiburg (s. Bauzeitg. Nr. 45) gegeben hat. Wenn
Bedenken schon geäußert wurden, Häuser, die nach landläufigen
Begriffen nicht gerade schwer verkäuflich sind, bis
zu 75% zu beleihen, so halte ich diese Bedenken für übertrieben.
Von irgend einer Seite muß das Geld doch kommen
und wenn es ein Privatmann geben kann, so kann es
doch auch eine städt. Hypothekenbank.
Karl Schüler.
Die Gemeinschaftsarbeit
In den Fachblättern des Baugewerbes, der Arbeitgeberverbände
und Innungen wird bereits Stimmung gemacht
für die Gemeinschaftsarbeit des Mittelstandes mit
Großindustrie und Landwirtschaft im Sinne der Leipziger
vertraulichen Abmachungen der führenden Männer dieser
Wirtschaftsgruppen.
Das Baugewerbe und die große Gruppe der mit ihm
verwandten Gewerbe bildet einen wesentlichen Teil des gesamten
Mittelstandes und es empfiehlt sich daher, diese
beabsichtigte Gemeinschaftsarbeit etwas näher unter die
Lupe zu nehmen. Dies ist umsomehr geboten, als es sich
augenscheinlich bei dieser Gemeinschaftsarbeit um eine
Societas leonina, um eine Gesellschaft zwischen zwei Starken
und einem Schwachen handelt, wobei der Schwache
alle Ursache hat, vorsichtig zu sein. Daß der ganze Mit-