Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1913)

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BAUZEITUNG

Nr.  4*9

Landgericht  wies  die  Klage  ab;  ebenso  auf  die  Berufung
der  Cessionare  des  B.,  der  Architekten  Levy  und  Seelig,
das  Kammergericht  Berlin  unter  folgender  Begründung:
Rechte  und  Pflichten  seien  unter  Berücksichtigung  des
§  157  BGB.  aus  dem  Wettbewerbsschreiben  herzuleiten,
wie  es  Treu  und  Glauben  mit  Rücksicht  auf  die  Verkehrssitte ­
  erforderten.  Zwar  enthielten  die  „Hamburger  Normen“ ­
  den  Satz,  daß  die  Ausführung  nur  den  an  dem
Wettbewerb  Beteiligten  übertragen  werden  dürfe.  Diese
Bestimmungen  seien  aber  im  vorliegenden  Fall  nicht
maßgebend.  Das  Angebot  erkläre  nur,  daß  die  Beklagte
ein  Gebäude  zu  errichten  „beabsichtige.“  Daraus  könne
aber  sowohl  nach  den  Auslegungsregeln  als  auch  nach
dem  Sprachgebrauch  keine  „Pflicht“  zur  Uebernahme
eines  der  Projekte  abgeleitet  werden.  Vielmehr  habe
die  Beklagte  in  dem  Urteil  des  Preisrichterkollegiums
sich  nur  eine  Unterlage  für  ihre  Entschlüsse  schaffen
wollen.  Im  übrigen  sei  nur  erklärt  worden,  daß  B.  eine
Gewinnchance  hätte.  Dieses  zweite  Schreiben  wurde
aber  ganz  von  dem  Preisausschreiben  beherrscht.  Daher
verpflichte  es  auch  nicht  zum  Schadenersatz.  Der  weitere
Einwand  des  Klägers,  daß  ein  einheitlicher  Spruch  des
Preisrichterkollegiums  nicht  stattgefunden  habe,  entfalle,
da  alle  Richter  einzeln  um  ihre  Meinung  befragt  worden
seien  und  in  ihrer  Mehrheit  zu  ungunsten  des  B.  entschieden ­
  hätten.  Gegen  dieses  Urteil  legten  L.  und  S.
beim  Reichsgericht  Revision  ein,  die  der  höchste  Gerichtshof ­
  jedoch  zurückwies.  Die  G.  m.  b.  H.  bleibt  also  von
ihrer  Endschädigungspflicht  befreit.
Entwurf  zu  einem  prinzlichen  Palais
Von  Hofbauinspektor  Wörner-Stuttgart
Für  die  Mitglieder  des  Architektenvereins  Berlin  war
für  das  Jahr  1913  als  Aufgabe  für  den  Schinkelpreis  der
Entwurf  für  ein  prinzlichen  Palais  gestellt.  Unsere  heutigen ­
  Abbildungen  zeigen  die  durch  Verleihung  der  Schinkelplakette ­
  preisgekrönte  Arbeit  des  Hofbauinspektor
Wörner-Stuttgart.
Aus  dem  Programm  war  zu  entnehmen:
Ohne  Rücksicht  auf  das  bestehende  Schloß  Bellevue
soll  im  Kgl.  Schloßgarten  Bellevue  (Berlin)  ein  prinzliches
Palais  errichtet  werden  und  zwar  so,  daß  die  Haupteinfahrt ­
  vom'  großen  Stern  aus  erfolgt.  Der  Palast  soll  so
gelegen  sein,  daß  die  Wohnräume  möglichst  viel  Sonnenlicht ­
  erhalten  und  daß  die  Räume  von  Prinz  und  Prinzessin ­
  durch  Terrassenanlagen  in  gute  Verbindung  mit  dem
Park  gebracht  werden.
Verlangt  sind  3  Treppenhäuser  mit  Unterfahrten
1)  für  die  Festgäste  (mit  Aufzügen,  Garderoben),
2)  für  die  prinzlichen  Herrschaften,
3)  für  das  Gefolge.
sowie  die  nötige  Anzahl  Nebentreppen.
Das  Palais  soll  enthalten:  a)  für  den  Prinzen:  1  Empfangszimmer ­
  zirka  80  qm,  1  Arbeitszimmer  zirka  70  qm,
1  Schlafzimmer  ca.  40  qm,  1  Garderobezimmer  ca.  45  qm,
1  Bad  mit  Klosett  ca.  40  qm,  1  Zimmer  für  den  Kammerdiener ­
  ca.  25  qm,  für  Garderobier  30  qm,  1  Ankleidezimmer ­
  und  Bad  in  der  Nähe  des  Schlafzimmers  der  Prinzessin. ­
  b)  für  die  Prinzessin;  (ähnliche  Räume  wie  unter  a).
c)  Gemeinsame  Räume:  1  Speisezimmer  mit  1  Versammlungsraum, ­
  1  Anrichte,  1  Fischkammer,  d)  Festräume:
1  Festsaal  zirka  400—420  qm,  1  Speisesaal  mit  Anrichte
zus.  230  qm,  2  Nebensäle  zus.  200  qm,  e)  für  die  Kinder:
je  für  Töchter  und  Söhne:  1  Schlafzimmer,  1  Wohnzimmer, ­
  1  Klosett,  1  Dienerzimmer,  1  gemeinsames  Bad,  f)  für
die  zwei  Hofdamen  je:  1  Wohnzimmer,  1  Schlafzimmer,
1  Bad,  1  Garderobezimmer,  1  Zimmer  für  die  Jungfer,  1
Zimmer  für  den  Lakaien,  g)  für  den  Kammerherrn:  (ähnl.
Räume  wie  unter  f),  h)  für  den  Adjutanten:  1  Wohnzimmer, ­
  1  Klosett,  i)  gemeinsame  Räume:  1  Kavalierspeisezimmer, ­
  1  Anrichte,  1  Versammlungsraum,  k)  für  den  Hof-
            
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