Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1913)

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BAUZEITUNG 
Nr. 4*9 
Landgericht wies die Klage ab; ebenso auf die Berufung 
der Cessionare des B., der Architekten Levy und Seelig, 
das Kammergericht Berlin unter folgender Begründung: 
Rechte und Pflichten seien unter Berücksichtigung des 
§ 157 BGB. aus dem Wettbewerbsschreiben herzuleiten, 
wie es Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrs 
sitte erforderten. Zwar enthielten die „Hamburger Nor 
men“ den Satz, daß die Ausführung nur den an dem 
Wettbewerb Beteiligten übertragen werden dürfe. Diese 
Bestimmungen seien aber im vorliegenden Fall nicht 
maßgebend. Das Angebot erkläre nur, daß die Beklagte 
ein Gebäude zu errichten „beabsichtige.“ Daraus könne 
aber sowohl nach den Auslegungsregeln als auch nach 
dem Sprachgebrauch keine „Pflicht“ zur Uebernahme 
eines der Projekte abgeleitet werden. Vielmehr habe 
die Beklagte in dem Urteil des Preisrichterkollegiums 
sich nur eine Unterlage für ihre Entschlüsse schaffen 
wollen. Im übrigen sei nur erklärt worden, daß B. eine 
Gewinnchance hätte. Dieses zweite Schreiben wurde 
aber ganz von dem Preisausschreiben beherrscht. Daher 
verpflichte es auch nicht zum Schadenersatz. Der weitere 
Einwand des Klägers, daß ein einheitlicher Spruch des 
Preisrichterkollegiums nicht stattgefunden habe, entfalle, 
da alle Richter einzeln um ihre Meinung befragt worden 
seien und in ihrer Mehrheit zu ungunsten des B. ent 
schieden hätten. Gegen dieses Urteil legten L. und S. 
beim Reichsgericht Revision ein, die der höchste Gerichts 
hof jedoch zurückwies. Die G. m. b. H. bleibt also von 
ihrer Endschädigungspflicht befreit. 
Entwurf zu einem prinzlichen Palais 
Von Hofbauinspektor Wörner-Stuttgart 
Für die Mitglieder des Architektenvereins Berlin war 
für das Jahr 1913 als Aufgabe für den Schinkelpreis der 
Entwurf für ein prinzlichen Palais gestellt. Unsere heuti 
gen Abbildungen zeigen die durch Verleihung der Schin 
kelplakette preisgekrönte Arbeit des Hofbauinspektor 
Wörner-Stuttgart. 
Aus dem Programm war zu entnehmen: 
Ohne Rücksicht auf das bestehende Schloß Bellevue 
soll im Kgl. Schloßgarten Bellevue (Berlin) ein prinzliches 
Palais errichtet werden und zwar so, daß die Hauptein 
fahrt vom' großen Stern aus erfolgt. Der Palast soll so 
gelegen sein, daß die Wohnräume möglichst viel Sonnen 
licht erhalten und daß die Räume von Prinz und Prinzes 
sin durch Terrassenanlagen in gute Verbindung mit dem 
Park gebracht werden. 
Verlangt sind 3 Treppenhäuser mit Unterfahrten 
1) für die Festgäste (mit Aufzügen, Garderoben), 
2) für die prinzlichen Herrschaften, 
3) für das Gefolge. 
sowie die nötige Anzahl Nebentreppen. 
Das Palais soll enthalten: a) für den Prinzen: 1 Emp 
fangszimmer zirka 80 qm, 1 Arbeitszimmer zirka 70 qm, 
1 Schlafzimmer ca. 40 qm, 1 Garderobezimmer ca. 45 qm, 
1 Bad mit Klosett ca. 40 qm, 1 Zimmer für den Kammer 
diener ca. 25 qm, für Garderobier 30 qm, 1 Ankleidezim 
mer und Bad in der Nähe des Schlafzimmers der Prinzes 
sin. b) für die Prinzessin; (ähnliche Räume wie unter a). 
c) Gemeinsame Räume: 1 Speisezimmer mit 1 Versamm 
lungsraum, 1 Anrichte, 1 Fischkammer, d) Festräume: 
1 Festsaal zirka 400—420 qm, 1 Speisesaal mit Anrichte 
zus. 230 qm, 2 Nebensäle zus. 200 qm, e) für die Kinder: 
je für Töchter und Söhne: 1 Schlafzimmer, 1 Wohnzim 
mer, 1 Klosett, 1 Dienerzimmer, 1 gemeinsames Bad, f) für 
die zwei Hofdamen je: 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 
1 Bad, 1 Garderobezimmer, 1 Zimmer für die Jungfer, 1 
Zimmer für den Lakaien, g) für den Kammerherrn: (ähnl. 
Räume wie unter f), h) für den Adjutanten: 1 Wohnzim 
mer, 1 Klosett, i) gemeinsame Räume: 1 Kavalierspeise 
zimmer, 1 Anrichte, 1 Versammlungsraum, k) für den Hof-
	        
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