Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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BAUZEITUNG 
Nr. 14 
1. Mai 1915 zu eröffnende große Ausstellung, daß die 
Hauptversammlung erst im Monat Mai stattfinden soll. 
Zum Schlüsse sei noch erwähnt, daß es neben der ern 
sten Arbeit in Eisenach auch an Erholung beim fröhlichen 
Zusammensein nicht gefehlt hat. Der mit den Wappen 
der deutschen Bundesstaaten geschmückte, prächtige Saal 
des Hotels Kurhaus Fürstenhof, in dem in den Tagesstun 
den die Verhandlungen stattfanden, vereinigte am Abend 
des 25. März die Teilnehmer und ihre Damen zu einem 
frohen Festmahl, das durch musikalische Vorträge ver 
schönt wurde. Besonderer Dank gebührt den Mitgliedern 
des Eisenacher Verbandes und ihrem liebenswürdigen 
Vorsitzenden, Herrn Baumeister Herr, für ihre Fürsorge 
für die auswärtigen Kollegen. So wird die 15. Haupt 
versammlung allen Teilnehmern in angenehmer Erinne 
rung bleiben und mit dazu beitragen, das Gefühl der Zu 
sammengehörigkeit der deutschen Bauarbeitgeber aus Ost 
und West, aus Nord und Süd immer mehr zu festigen! 
Vereinsmilteilungen 
Württ. Baubeamten-Verein. Als Vereinsmitglied hat 
sich angemeldet: Johannes Weiler, Bauwerkmeister und 
Oberfeuerschauer, Hall. 
Wettbewerbe 
Realgymnasium Forst-Lausitz. Die Unterlagen liegen 
für unsere Abonnenten auf unserem Büro zur Einsicht auf. 
Die Redaktion. 
Magdeburg. Zur Erlangung von Entwürfen für eine 
Friedhofanlage mit Krematorium wird ein Ideen-Wettbe- 
werb für in Deutschland ansässige Architekten und Gar 
tenkünstler ausgeschrieben. 1. Preis 6000 M., 2. Preis 
4000 M., zwei 3. Preise von je 2000 M. Von den nicht 
prämiierten Entwürfen sollen zwei zum Preise von je 
750 M. angekauft werden.Ablieferungstermin 1. September 
1914. Die Unterlagen für den Wettbewerb sind gegen 
Einsendung von 6 M. vom städtischen Hochbauamt zu 
beziehen. 
Wettbewerb für Entwürfe von Baulichkeiten in den 
deutschen Kolonien. Die Deutsche Kolonialgesellschaft 
schreibt einen Wettbewerb aus zur Erlangung von Plänen 
1. für ein Krankenhaus in den Südseeschutzgebieten, 2. für 
ein Regierungsstationsgebäude in Südwestafrika, 3. für ein 
Wohnhaus in Kamerun und 4. für ein Wohnhaus in Ost 
afrika. Die Beteiligung am Wettbewerbe steht allen im 
Heimatlande und in den Kolonien ansässigen Architekten 
reichsdeutscher Nationalität offen. Es handelt sich hierbei 
nicht um Entwürfe, welche direkt zur Ausführung be 
stimmt sind, sondern um Vorbilder zur Förderung der 
kolonialen Bauweise. Es werden folgende Preise ausge 
setzt: für das Krankenhaus in der Südsee 1. Preis 1000 M., 
2. Preis 500 M.; für das Regierungsstationsgebäude in 
Südwest 1. Preis 700 M., 2. Preis 350 M.; für das Wohn 
haus in Kamerun 1. Preis 500 M., 2. Preis 250 M.; für das 
Wohnhaus in Ostafrika 1. Preis 400 M., 2. Preis 200 M. 
Der Ablieferungstermin für die einheimischen Bewerber 
ist der 15. Juni d. Js., der Ablieferungstermin für die 
überseeischen Bewerber der 15. Juli d. Js. Die Wettbe 
werbsbedingungen und die Programme sind vom Büro 
der Deutschen Kolonialgesellschaft, Berlin W. 35, Afrika 
haus, Am Karlsbad 10, kostenlos zu beziehen. 
Campine (Belgien). Internationaler Wettbewerb um 
Entwürfe für Arbeiterkolonien, veranstaltet von der Com 
mission pour ramenagement des agglomerations industri 
elles du bassin houille de la Campine. Termin: 31. Dez. 
Bedingungen etc. durch das Büro der „Nachrichten für 
Handel, Industrie und Landwirtschaft“ Berlin, Luisenstr. 
33—34. 
Kleine Mitteilungen 
Badische Jubiläumsausstellung Karlsruhe 1915. Die 
Abbruchsarbeiten im alten Hauptbahnhofe sind beendet 
und die Tiefbauten auf dem Ausstellungsplatz werden jetzt 
beginnen. Ein hoher Bauzaun umgibt bereits das Ge 
lände. An der Ecke der Krieg- und Ettlinger-Straße ist 
eine große, weithin sichtbare Tafel errichtet worden, wel 
che darauf hinweist, daß sich die Geschäftsstelle und das 
Bauamt der Badischen Jubiläums-Ausstellung im alten 
Hauptbahnhof befinden. 
Ein großer Teil der Baupläne ist bereits zur baupoli 
zeilichen Genehmigung eingereicht; sobald diese erfolgt 
ist, soll mit dem Bau der einzelnen Ausstellungsgebäude 
begonnen werden. 
Personalien 
Württemberg. Ernannt; Mann zum techn. Eisenbahn 
sekretär bei der Eisenbahnbausektion Cannstatt, Renkenberger 
zum techn. Eisenbahnsekretär bei der Eisenbahnbauinspektion 
Crailsheim und Kaißer zum techn. Eisenbahnsekretär bei der 
Eisenbahnbausektion Biberach. Uebertragen: dem Bahnmeister 
Maier in Wasseralfingen eine techn. Eisenbahnsekretärstelle bei 
der Qeneraldirektion der Staatseisenbahnen seinem Ansuchen ent 
sprechend. Versetzt; der Bahnmeister Zeininger in Eckarts 
hausen nach Gaildorf seinem Ansuchen entsprechend, ferner die 
technischen Eisenbahnsekretäre Schreiweis (Heinrich) in Sulz 
zu der Qeneraldirektion der Staatseisenbahnen seinem Ansuchen 
entsprechend und Mangold bei der Eisenbahnmaschineninspektion 
Stuttgart zu derselben Generaldirektion aus dienstlichen Gründen 
mit seinem Einverständnis. 
Baden. Staatsprüfung im Ingenieurbaufach. 
Nachfolgende Ingenieurpraktikanten sind als in der Staatsprüfung 
im Ingenieurbaufach bestanden erklärt worden: H. Braun-Karls 
ruhe, A. Buntru-Schlageten, A. Dörsam-Friedrichsfeld, H. Hart 
mann-Schwetzingen, O. H e nni n ge r - Endingen, R. Jakobi- 
Schopfheim, O. Köhler-Heidelberg, E. Penk-Mannheim, W. Roth- 
Karlsruhe, G. Schneider - Karlsruhe, E. Trefzger - Lörrach. 
Die Ingenieurpraktikanten Buntru, Henninger, Jakobi, Roth und 
Trefzger sind zu Regierungsbaumeistern ernannt worden, den 
übrigen Ingenieurpraktikanten wurde die Genehmigung zur Führung 
des Titels Regierungsbaumeister a. D. erteilt. Ferner war zur 
Staatsprüfung zugelassen und hat dieselbe bestanden: Regierungs 
bauführer A. Ungerer - Metz. 
Sprechsaal 
Zur Beachtung. Werden bei Anfragen Skizzen mit eingesandt, 
so sollten dieselben in Tusche oder Tinte so gezeichnet sein, daß 
eine Reproduktion ohne weiteres möglich ist, wir es also nicht 
nötig haben, eine bessere Zeichnung selbst herzustellen. 
Die Red. 
Anfrage. Die Norm zur Berechnung des Honorars für archi 
tektonische Arbeiten, angenommen vom Verband Deutscher Archi 
tekten- und Ingenieur-Vereine zu Berlin 1871, enthält in § 7 Ziff. 1 
die Bestimmung: „Alle Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum 
des Architekten oder Ingenieurs.“ Wie verhält es sich aber in 
Bezug auf den detailliert ausgearbeiteten Kostenvoranschlag eines 
Bauwesens? Bleibt letzterer im Besitz des Verfertigers bezw. 
kann dieser den Voranschlag nach Vollendung des Bauwesens 
zurückverlangen? C. in C. 
Antwort, lieber die aufgeworfene Frage sind die Meinungen 
geteilt. Wir sind der Ansicht, daß der Architekt den Kostenan 
schlag nicht aus der Hand geben sollte, sondern immer nur eine 
Abschrift, die zu verlangen der Bauherr wohl ein Re^ht hat. 
Uebrigens fällt es auf, daß Sie sich auf die Norm von 1871 be 
rufen, während die Gebührenordnung von 1901 doch jetzt im 
Gebrauch ist. 
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart, Richard Gebhardt, Stuttgart. 
Druck: Gustav Stürner in Waiblingen.
	        

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