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BAUZEITUNG
Nr. 14
1. Mai 1915 zu eröffnende große Ausstellung, daß die
Hauptversammlung erst im Monat Mai stattfinden soll.
Zum Schlüsse sei noch erwähnt, daß es neben der ern
sten Arbeit in Eisenach auch an Erholung beim fröhlichen
Zusammensein nicht gefehlt hat. Der mit den Wappen
der deutschen Bundesstaaten geschmückte, prächtige Saal
des Hotels Kurhaus Fürstenhof, in dem in den Tagesstun
den die Verhandlungen stattfanden, vereinigte am Abend
des 25. März die Teilnehmer und ihre Damen zu einem
frohen Festmahl, das durch musikalische Vorträge ver
schönt wurde. Besonderer Dank gebührt den Mitgliedern
des Eisenacher Verbandes und ihrem liebenswürdigen
Vorsitzenden, Herrn Baumeister Herr, für ihre Fürsorge
für die auswärtigen Kollegen. So wird die 15. Haupt
versammlung allen Teilnehmern in angenehmer Erinne
rung bleiben und mit dazu beitragen, das Gefühl der Zu
sammengehörigkeit der deutschen Bauarbeitgeber aus Ost
und West, aus Nord und Süd immer mehr zu festigen!
Vereinsmilteilungen
Württ. Baubeamten-Verein. Als Vereinsmitglied hat
sich angemeldet: Johannes Weiler, Bauwerkmeister und
Oberfeuerschauer, Hall.
Wettbewerbe
Realgymnasium Forst-Lausitz. Die Unterlagen liegen
für unsere Abonnenten auf unserem Büro zur Einsicht auf.
Die Redaktion.
Magdeburg. Zur Erlangung von Entwürfen für eine
Friedhofanlage mit Krematorium wird ein Ideen-Wettbe-
werb für in Deutschland ansässige Architekten und Gar
tenkünstler ausgeschrieben. 1. Preis 6000 M., 2. Preis
4000 M., zwei 3. Preise von je 2000 M. Von den nicht
prämiierten Entwürfen sollen zwei zum Preise von je
750 M. angekauft werden.Ablieferungstermin 1. September
1914. Die Unterlagen für den Wettbewerb sind gegen
Einsendung von 6 M. vom städtischen Hochbauamt zu
beziehen.
Wettbewerb für Entwürfe von Baulichkeiten in den
deutschen Kolonien. Die Deutsche Kolonialgesellschaft
schreibt einen Wettbewerb aus zur Erlangung von Plänen
1. für ein Krankenhaus in den Südseeschutzgebieten, 2. für
ein Regierungsstationsgebäude in Südwestafrika, 3. für ein
Wohnhaus in Kamerun und 4. für ein Wohnhaus in Ost
afrika. Die Beteiligung am Wettbewerbe steht allen im
Heimatlande und in den Kolonien ansässigen Architekten
reichsdeutscher Nationalität offen. Es handelt sich hierbei
nicht um Entwürfe, welche direkt zur Ausführung be
stimmt sind, sondern um Vorbilder zur Förderung der
kolonialen Bauweise. Es werden folgende Preise ausge
setzt: für das Krankenhaus in der Südsee 1. Preis 1000 M.,
2. Preis 500 M.; für das Regierungsstationsgebäude in
Südwest 1. Preis 700 M., 2. Preis 350 M.; für das Wohn
haus in Kamerun 1. Preis 500 M., 2. Preis 250 M.; für das
Wohnhaus in Ostafrika 1. Preis 400 M., 2. Preis 200 M.
Der Ablieferungstermin für die einheimischen Bewerber
ist der 15. Juni d. Js., der Ablieferungstermin für die
überseeischen Bewerber der 15. Juli d. Js. Die Wettbe
werbsbedingungen und die Programme sind vom Büro
der Deutschen Kolonialgesellschaft, Berlin W. 35, Afrika
haus, Am Karlsbad 10, kostenlos zu beziehen.
Campine (Belgien). Internationaler Wettbewerb um
Entwürfe für Arbeiterkolonien, veranstaltet von der Com
mission pour ramenagement des agglomerations industri
elles du bassin houille de la Campine. Termin: 31. Dez.
Bedingungen etc. durch das Büro der „Nachrichten für
Handel, Industrie und Landwirtschaft“ Berlin, Luisenstr.
33—34.
Kleine Mitteilungen
Badische Jubiläumsausstellung Karlsruhe 1915. Die
Abbruchsarbeiten im alten Hauptbahnhofe sind beendet
und die Tiefbauten auf dem Ausstellungsplatz werden jetzt
beginnen. Ein hoher Bauzaun umgibt bereits das Ge
lände. An der Ecke der Krieg- und Ettlinger-Straße ist
eine große, weithin sichtbare Tafel errichtet worden, wel
che darauf hinweist, daß sich die Geschäftsstelle und das
Bauamt der Badischen Jubiläums-Ausstellung im alten
Hauptbahnhof befinden.
Ein großer Teil der Baupläne ist bereits zur baupoli
zeilichen Genehmigung eingereicht; sobald diese erfolgt
ist, soll mit dem Bau der einzelnen Ausstellungsgebäude
begonnen werden.
Personalien
Württemberg. Ernannt; Mann zum techn. Eisenbahn
sekretär bei der Eisenbahnbausektion Cannstatt, Renkenberger
zum techn. Eisenbahnsekretär bei der Eisenbahnbauinspektion
Crailsheim und Kaißer zum techn. Eisenbahnsekretär bei der
Eisenbahnbausektion Biberach. Uebertragen: dem Bahnmeister
Maier in Wasseralfingen eine techn. Eisenbahnsekretärstelle bei
der Qeneraldirektion der Staatseisenbahnen seinem Ansuchen ent
sprechend. Versetzt; der Bahnmeister Zeininger in Eckarts
hausen nach Gaildorf seinem Ansuchen entsprechend, ferner die
technischen Eisenbahnsekretäre Schreiweis (Heinrich) in Sulz
zu der Qeneraldirektion der Staatseisenbahnen seinem Ansuchen
entsprechend und Mangold bei der Eisenbahnmaschineninspektion
Stuttgart zu derselben Generaldirektion aus dienstlichen Gründen
mit seinem Einverständnis.
Baden. Staatsprüfung im Ingenieurbaufach.
Nachfolgende Ingenieurpraktikanten sind als in der Staatsprüfung
im Ingenieurbaufach bestanden erklärt worden: H. Braun-Karls
ruhe, A. Buntru-Schlageten, A. Dörsam-Friedrichsfeld, H. Hart
mann-Schwetzingen, O. H e nni n ge r - Endingen, R. Jakobi-
Schopfheim, O. Köhler-Heidelberg, E. Penk-Mannheim, W. Roth-
Karlsruhe, G. Schneider - Karlsruhe, E. Trefzger - Lörrach.
Die Ingenieurpraktikanten Buntru, Henninger, Jakobi, Roth und
Trefzger sind zu Regierungsbaumeistern ernannt worden, den
übrigen Ingenieurpraktikanten wurde die Genehmigung zur Führung
des Titels Regierungsbaumeister a. D. erteilt. Ferner war zur
Staatsprüfung zugelassen und hat dieselbe bestanden: Regierungs
bauführer A. Ungerer - Metz.
Sprechsaal
Zur Beachtung. Werden bei Anfragen Skizzen mit eingesandt,
so sollten dieselben in Tusche oder Tinte so gezeichnet sein, daß
eine Reproduktion ohne weiteres möglich ist, wir es also nicht
nötig haben, eine bessere Zeichnung selbst herzustellen.
Die Red.
Anfrage. Die Norm zur Berechnung des Honorars für archi
tektonische Arbeiten, angenommen vom Verband Deutscher Archi
tekten- und Ingenieur-Vereine zu Berlin 1871, enthält in § 7 Ziff. 1
die Bestimmung: „Alle Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum
des Architekten oder Ingenieurs.“ Wie verhält es sich aber in
Bezug auf den detailliert ausgearbeiteten Kostenvoranschlag eines
Bauwesens? Bleibt letzterer im Besitz des Verfertigers bezw.
kann dieser den Voranschlag nach Vollendung des Bauwesens
zurückverlangen? C. in C.
Antwort, lieber die aufgeworfene Frage sind die Meinungen
geteilt. Wir sind der Ansicht, daß der Architekt den Kostenan
schlag nicht aus der Hand geben sollte, sondern immer nur eine
Abschrift, die zu verlangen der Bauherr wohl ein Re^ht hat.
Uebrigens fällt es auf, daß Sie sich auf die Norm von 1871 be
rufen, während die Gebührenordnung von 1901 doch jetzt im
Gebrauch ist.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart, Richard Gebhardt, Stuttgart.
Druck: Gustav Stürner in Waiblingen.