Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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BAUZEITUNO 
Kr. 15 
Ausdehnung der Zone II auf fünf weitere (jetzt für 
Zone III vorgeschlagene) Straßen ein Vorschlag einge 
reicht, für die alten historischen engen Ortsteile der Vor 
orte, sowie der Neckarvorstadt in Cannstatt, die Zonen- 
Einteilung in Zone III zwar zu belassen, aber als Ab 
standsvorschriften diejenigen der Zone II festzusetzen. 
Man muß wissen, daß die in den §§ 41 und 42 für 
diese Ortsteile vorgesehenen „Ermäßigungen fast so weit 
gehen, wie der Abänderungsvorschlag, so daß von einem 
nennenswerten sachlichen Unterschiede zwischen beiden 
Vorschlägen gar nicht die Rede ist. Es werden, 
was durchaus auch im Interesse der Baupolizeibe 
hörde selbst ist, lediglich klare, rechtliche Verhältnisse ge 
schaffen, während man beim Vorschlag der Kommission 
auf das „Ermessen“ der Baupolizei, auf ein gewisses 
„Wohlverhalten“ angewiesen ist, was an sich natürlich 
kein Schmerz ist, aber vermieden werden sollte, wo dies 
gemacht werden kann. 
: GRUNDRISS ERBG£Ö«0Ö5: 
Zu § 24 ist irrtümlicher Weise ein Antrag eingebracht 
worden. Dieser Paragraph, der von Wichtigkeit für 
den Schutz unseres Hügelgeländes ist, ist von der Mehr 
heit der bürgerlichen Vertreter nicht beanstandet, son 
dern energisch befürwortet worden. Wohl haben sich 
einige Stimmen zwecks Streichung des Wortes „natür 
lich“ erhoben, aber ohne Erfolg und der Paragraph ist 
bekanntlich bei der Beratung im Plenum glatt ange 
nommen worden. Es ist von Wichtigkeit, auf diesen 
Paragraphen besonders hinzuweisen, da dieser wie kein 
anderer einer Verschandelung des Stadtbildes entgegen 
tritt. 
Zu § 25 wurde beantragt, die Untergeschoßhöhe oder 
richtiger gesagt, die Sockelhöhe, also die Höhe von 
Trottoir bis Unterkante Erdgeschoßfußboden auf 1,40 
Meter Höhe statt nur 1 m festzusetzen mit der Begrün 
dung, daß mit der etwas größeren Sockelhöhe eine 
bessere Beleuchtung der Untergeschoßräume (Wasch 
küche, Bügelzimmer u. dergl.) erzielt wird und daß 
außerdem, was vom hygienischen Standpunkt richtig 
und zweckmäßig erscheinen wird, die Erdgeschoßwoh 
nung etwas höher über das Trottoir zu liegen kommt. 
Eine Wohnung, in welche man vom Trottoir aus hin 
einsehen kann, taugt nichts. 
Angenommen wurde bekanntlich der Vergleichsvor 
schlag von 1,20 m Sockelhöhe. 
Zu § 26, der von der Vergünstigung, verkehrsreiche Stras 
sen in die nächsthöhere Stockwerkszahl einzureihen, 
handelt, wurde der Antrag eingebracht, diese Vergün 
stigung außerdem zu gewähren in Cannstatt für die 
Eisenbahn- und Theaterstraße, für die Hedelfingerstraße 
in Wangen und für die Cannstatterstraße in Untertürk 
heim. 
Der Antrag wurde abgelehnt. 
§ 27, der von der Stockwerkszahl im Wohnviertel handelt, 
läßt eine dreistöckige Bauweise nur dann zu, wenn im 
Dachstock keine Wohnräume, also keine Kammern zum 
Schlafen benützt werden. 
Der Abänderungsantrag lautet auf Zulassung von 
Schlafkammern, und der Wunsch, einige Kammern auch 
l GRUNDRISS! STOCH: 
Mietshäuser Krapf-Schorndorf 
Grundrisse 
Architekt: Bauwerkmeister Walker-Schorndorf 
zum Schlafen benützen zu dürfen, wird wohl als berech 
tigt anerkannt werden müssen. 
§ 30 spricht von der Berechnung der Stockwerkszahl. 
Es wurde der Antrag eingebracht: „Hiezu (d. h. zu 
der Berechnung der Zahl der Stockwerke) bleibt ein zu 
Wohnzwecken ausgenützter Dachstock außer Berech 
nung, wenn er nicht durch hohe Kniestöcke, Aufbauten 
usw. als volles Stockwerk nach Außen in die Erschei 
nung tritt.“ 
Es wird nun beim Abänderungsantrag wie im Ent 
wurf unbedingt daran festgehalten, daß ein „weiteres“ 
Stockwerk nach Außen nicht in die Erscheinung tritt 
und was die innere Ausnützung des Dachstockes anbe 
langt, so läßt die vom Ministerium zugelassene Berech 
nungsweise heute schon — wie auch Bauinspektor Lohr 
im Rathaus im Lichtbilde vorführte — eine volle Aus 
nützung des Dachstocks zu, so daß der Abänderungs 
vorschlag sachlich eine Aenderung überhaupt nicht 
oder nur von geringer Bedeutung aufweist. 
§ 31. Hiezu wurde beantragt, unerhebliche Lücken an 
angebauten Straßen mit dem bisherigen Abstand vol-
	        

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