Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

25. April 1914 
BAUZEITUNG 
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seifigen Fundamente dagegen wurden, weil hier die Let 
tenkohle erst in etwa 12 m Tiefe ansteht, mit breiter Basis 
auf die gleichmäßig gelagerte Kiesschicht aufgesetzt. 
Zur Unschädlichmachung des Einflusses der Kohlensäure 
wurde vor Einbringung des Betons die Bausohle und die 
Seitenwände des Steinmergels durch eine 10 cm starke 
Mörtelschicht unter Zusatz von sog. „Biber“ gedichtet. 
Mit den Bauarbeiten wurde im Oktober 1911 begon 
nen und, nachdem noch im Verlauf des Jahres 1912 die 
sämtlichen Fundamente erstellt sowie die Pfeilerschäfte 
aufgemauert waren, konnte im Winter 1912-13 mit der 
Herstellung des Lehrgerüstes für die Hauptöffnungen be 
gonnen werden. Um an Kosten zu sparen, sind sämt 
liche Gewölbe durch eine mittlere Längsfuge in zwei 
Teile (für je zwei Geleise) geteilt und getrennt ausgeführt 
worden; diese Fuge wurde nachher durch Preolit gedich 
tet. Die Betonierung erfolgte in einzelnen Lamellen; die 
Ausschalung der ersten Gewölbehälfte konnte Ende Au 
gust 1913 vorgenommen werden. Nach Absenkung der 
Gerüste wurden diese in zwei Tagen flußabwärts verscho- 
teten Beton- und Eisenbetonmengen 65 000 cbm. Die Ge 
samtkosten der beiden Bauwerke zusammen stellen sich auf 
rund 3,1 Millionen Mark oder der lfdm der viergeleisigen 
Bahn auf der Strecke des Tunnels und der Brücke kostet 
einschließlich Oberbau rund 5000 Mark. 
Die Oberleitung für die Ausführung sowie die Projekt 
bearbeitungen der beiden Bauwerke lag in den Händen 
von Oberbaurat Lupfer, des Oberingenieurs für den ge 
samten Bahnhofumbau, die Entwürfe wurden durch Bau 
rat Jod bearbeitet, die Architektur stammt von Baurat 
Mayer, sämtlich in Stuttgart, die Ausführung lag in den 
Händen von Baurat Hartmann, des Vorstands der K. Eisen 
bahnbausektion in Cannstatt. Die örtliche Bauleitung 
hatte Abteilungsingenieur Barth, welchem zunächst Regie 
rungsbaumeister Wezel und später Regierungsbaumeister 
Keck, sowie Bauwerkmeister Kaumeyer zur Unterstützung 
zugeteilt waren. Die Hauptunternehmerin für beide Bau 
ten war die Firma Dyckerhoff & Widmann A.-G. in Karls 
ruhe-Stuttgart, die ihre Aufgabe zur vollständigen Zufrie 
denheit der Bauherrschaft ausgeführt hat. 
Abb. 3 
• 
ben; bereits nach acht Tagen konnte mit dem Betonieren 
der anderen Gewölbehälfte begonnen werden und am 15. 
November erfolgte die Ausschalung der letzteren. Bei 
der Absenkung der Lehrbögen zeigten sich Senkungen 
von 15—26 mm sowie Ausweichungen an den Ortspfeilern 
bis 1,9 mm. Die Gewölbestärke beträgt im Scheitel 1,7 m, 
an der breitesten Stelle 2 m. Das Mischungsverhältnis 
des Gewölbebetons ist 1; 8; er besteht aus gutem Muschel 
kalk von Neustadt bei Waiblingen, aus Quetschgrus von 
Neckarkies und aus Sand. Die größte Beanspruchung des 
Gewölbebetons beträgt 50 kg-qcm, die Inanspruchnahme 
des Gelenkbetons 75 kg-qcm. Der letztere ist im Verhält 
nis 1 :4 aus Porphyrgrus und Rheinsand ohne Eisenein 
lagen ausgeführt. Die Gelenke sind sog. Wälzgelenke aus 
Siemens-Martin-Gußstahl und haben einen Druck von 
3000 kg-qcm aufzunehmen. Die Kämpfer und Scheitel 
fugen wurden durch besondere Isolierungen abgedichtet; 
die Kämpfergelenke sind durch Schächte jederzeit zugäng 
lich. Die Brüstungen, Deckplatten und Gehwege sind in 
Eisenbeton gehalten. Alle sichtbaren Flächen der Brücke 
wurden mit Vorsatzbeton 1:3,5 versehen, der in der 
Hauptsache aus Sauerwasserkalk besteht und nachträglich 
vom Steinmetz bearbeitet worden ist. 
Die gesamten Erdmassenbewegungen beim Tunnel und 
der Brücke betragen zusammen 143 000 cbm, die verarbei- 
§ 35 der Gewerbe-Ordnung und die 
Sicherung der Bauforderungen 
Referat des Herrn Rechtsanwalts und Syndikus Gr am pp-Nürn 
berg auf der 2. Bundesversammlung des Reichsbundes baugewerbl. 
Arbeitgeberverbände am 27. Februar 1914 zu Berlin 
Seit 1. April 1907 ist der § 35 Abs. 5 der Gewerbe-Ord 
nung in Kraft, welcher bestimmt, daß denjenigen Bauge 
werbetreibenden der Gewerbebetrieb zu untersagen ist, 
welche auf dem Gebiete der gewerblichen Sachkunde wie 
auf moralischem und wirtschaftlichem Gebiete unzuver 
lässig sind. Der Zweck, den der Gesetzgeber mit dieser 
Gesetzesvorschrift erreichen wollte, ist ein dreifacher: zu 
nächst sollte die Standsicherheit der Bauten gewährleistet 
werden, sodann sollte Vorsorge für einen durchgreifenden 
Bauarbeiterschutz getroffen werden, und endlich wurde 
als Zweck dieses Gesetzes erklärt: Die Bewahrung der 
Bauhandwerker und Lieferanten vor Schädigungen durch 
unzuverlässige Bauunternehmer. Dieser letzte Zweck hat 
eine besondere Betonung und Unterstreichung durch die 
Preußischen Ministerialerlasse vom 27. April 1910 und 
vom 11. April 1911 erfahren, in welchen gegenüber dem 
Drängen auf Einführung des 2. Teiles des Gesetzes über 
die Sicherung der Bauforderungen klipp und klar gesagt
	        
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