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BAUZEITUNO
Nr. 1
Anschaffungswertes benötigter Instrumente in Ansatz
bringt.
Zu den Bureaukosten gehören auch die Gebühren für
Abschriften, deren Erstattung zuweilen abgelehnt wird,
wenn die Abschrift im eigenen Bureau hergestellt worden
ist und daher der geforderte Reclmungsbelag nicht beige
bracht werden kann.
Die §§ 4, 4a und 15 des Gesetzentwurfes fallen ganz
fort.
Die §§ 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13, 16 des alten Gesetzes vom
Jahre 1878 bleiben bestehen, doch findet eine Trennung
der Gebühren für Sachverständige von denen für Zeugen
statt.
Die §§ 14 und 17 bleiben im Wortlaut des Gesetzent
wurfes bestehen, wobei wieder wie vorstehend eine Tren
nung nach Sachverständigen und Zeugen vorgenommen
wird.
Kurt Perlewitz,
Beratender Ingenieur V. B. 1.
es zu ermöglichen, daß wenn Projekte von Bauberatern
an die Stelle selbst kommen, diese Kollegen für die ganze
betr. Sitzung ausscheiden können.
Die Kollegen, die Mitglieder der Bauberatungsstellen
sind, müssen sich auch verpflichten, keinen Auftrag anzu
nehmen, von dem sie Kenntnis erlangt haben in ihrer
Eigenschaft als Mitglieder der Beratungsstelle, und wel
cher Auftrag etwa zur Bearbeitung durch einen Archi
tekten zurückverwiesen wurde. Solche Bestimmungen
sind dringend notwendig; fehlen sie, so wird den Mitglie
dern derartiger Körperschaften eine Vorzugsstellung ge
schaffen, und was das heißt, davon können wir in Nürn
berg ein Beispiel erzählen.
Eine wie geschildert organisierte und arbeitende Bau
beratungsstelle wird gewiß segensreich zu wirken in der
Lage sein. Auf ähnlicher Basis sind auch schon welche
errichtet worden, so z. B. die Zentralbauberatungsstelle
für die Provinz Hannover, welcher auch Mitglieder unse
res Zweigvereins Hannover angehören. Leider arbeitet
Lehrerseminar Bensheim Teilansicht Speisesaal- und Turnhallenbau
Wohnhaus für das Wirtschaftspersonal
lieber Bauberatung
aus einem Vortrag des Herrn Architekten Adolf Henrich aus
Nürnberg auf dem 1. Verbandstag der „Deutschen Freien Archi-
(Schluß). tektenschaft“ in Leipzig 1913
Von uns aus sehr geeignet wären privatisierende Kol
legen mit großer Erfahrung. Solche sind jedoch selten wie
die weißen Raben, auch ein Beweis dafür, daß unser Stand
nicht derjenige ist, der sich große Reichtümer sammelt,
und wir daher allen Grund haben, uns unlautere Kon
kurrenz vom Halse zu halten.
Wir müssen also schon auf aktive Kollegen zurück
greifen, und zwar müssen diese vorgeschlagen werden
durch die Fachorganisationen des betr. Bezirks. Die Tä
tigkeit sämtlicher Ausschußmitglieder muß ehrenamtlich
sein, ohne jegliche Vergütung geleistet werden, und darf
nicht länger als ein, höchstens zwei Jahre dauern. Dies,
um nicht den Anschein zu erwecken, als entständen durch
diese Tätigkeit indirekt pekuniäre Vorteile, weil etwa das
Publikum solche bauberatende Kollegen vorziehen wird.
Fällt viel Arbeit an, so sind für jeden Herrn ein bis
zwei Ersatzleute zu wählen, einmal um die Arbeitslast
zu verringern und im Verhinderungsfall keine Beschlußun
fähigkeit zustande kommen zu lassen, dann aber auch, um
§ie aber durchaus nicht so, wie bei ihrer Gründung den
Privatarchitekten zugestanden wurde. Der technische
Beamte erledigt jetzt fast alles allein, wird natürlich auch
in großem Umfang Skizzen abgeben, und wird die Kom
mission seit langem schon nicht mehr einberufen. Eine
vornehme Aufgabe müßten die Bauberatungsstellen da
rin sehen, das Publikum immer wieder darauf hinzuwei
sen, daß, wer baut oder auch bloß Häuser und Grund
besitz hat, einen Architekten gerade so notwendig braucht,
wie seinen Arzt oder seinen Rechtsanwalt, wenn er krank
ist oder sein Recht sucht. Der Baulustige muß seinem
Architekten als seinem Bauanwalt volles Vertrauen schen
ken und nicht glauben, dieser sei überflüssig und etwa
nur dazu da, ihm unnötigerweise das Geld abzunehmen.
Wenn das vorhin erwähnte Streben nach Zentrali
sation einst so weit gediehen sein wird, daß für ganz
Deutschland ein, wenn auch nur ganz loser Verband der
Bauberatungsstellen zusammenkäme, dann möchte ich
diesem Verband als wichtigste Aufgabe zuweisen, dafür
zu sorgen, daß den sogenannten Bauberatungsstellen der
Landwirtschaftskammer usw., die wir als eine unlautere
Konkurrenz ansehen müssen, auch das Recht entzogen
wird, sich Bauberatungsstellen zu nennen, denn außer
dem gegebenen Falles unlautern Wettbewerb ist es doch