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BAUZEITUNG
Nr. 17
Die Karten sind wie folgt betitelt:
Nr. 1. Bismarck. Studie zum Kopf des Bismarck-Standbil
des von Hugo Lederer,
Nr..2. Bismarck. Entwurf zum Modell der Statue von
Hugo Lederer,
Nr. 3. Denkmal. Ansicht vom Festplatz, Entwurf von Wil
helm Kreis,
N. 4. Denkmal. Ansicht der Elisenhöhe, Entwurf von Wil
helm Kreis,
N. 5. Denkmal. Innenansicht, Statue von Hugo Lederer,
Architektur von Wilhelm Kreis,
N. 6. Denkmal. Ansicht von der Rheinseite, Entwurf von
Wilhelm Kreis.
Durch den Kauf dieser Karten ist jedem Deutschen Ge
legenheit gegeben, sich schon jetzt ein Bild von dem Aus
sehen und der Wirkung des künftigen National-Denkmals
zu machen und sich durch einen Beitrag zu den Baukosten
des Denkmals an dem Dank der deutschen Nation an Bis
marck zu beteiligen.
Anfrage. 1. Wer fertigt gewöhnliche Strohdächer und wer
fertigt imprägnierte Strohdächer an?
2. Gilt ein imprägniertes Strohdach als feuersicher im Sinne
der Württembergischen Bauordnung?
Antwort. Zu 1. In Württemberg sind nur noch wenige alte
Leute auf der Alb und im Schwarzwald vorhanden, die es ver
stehen Strohdächer einzudecken, die aber für Arbeit nach auswärts
wohl kaum zu haben sein werden. Eventl. könnte man es mit
einer Annonce im Münsinger, Geislinger oder Uracher Amtsblatt
probieren. Mit imprägnierten Strohdächern sind in Baden schon
verschiedene Versuche gemacht worden, Herr Arch. Luckscheiter-
Freiburg i. B, dürfte bereit sein, Ihnen Näheres mitzuteilen.
Zu 2. Wenn es sich um ein nicht zu großes und in feuer
polizeilicher Beziehung ungefährliches Gebäude abseits von andern
Gebäuden und von Waldungen handelt, ist die einzelne Baupolizei
behörde in der Lage auf Grund von § 72 Abs. 2 Satz 3 der Vollz -
Verf. zur B.O. feuersicher imprägnierte Strohdächer in stets wider
ruflicher Weise und unter der Bedingung zuzulassen, daß die
Oberfläche des Daches wieder feuersicher gemacht wird, sobald
Bücher
Das neue Königliche Schauspielhaus Dresden erbaut von
William Lossow und Max Hans Kühne ist der Gegenstand einer
für Architekten und Laien äußerst fesselnden Publikation der be
kannten Verlagsanstalt Alexander Koch-Darmstadt. Das erste
bürgerliche Hoftheater Deutschlands hat man diese Schöpfung
genannt, sie verdient diesen Ehrennamen, denn aus dem volks
mäßigen Geiste neudeutscher Formung ist sie hervorgegangen.
Der ganze reiche Organismus des großen Hauses rollt sich hier
in mustergültigen Abbildungen auf, sodaß sich, unterstützt durch
Text und Grundrisse, ein klares Bild der ganzen Anlage ergibt.
Auch der technische Apparat, der ja bei einem derartigen Bau
eine überaus wichtige Rolle spielt, ist in dem kenntnisreichen, von
Professor Friedrich Kummer verfaßten Text ausgiebig berück
sichtigt; auch hat Maschinerie-Direktor Adolf Linnebach einen gut
informierenden Artikel über die Bühne und ihre Einrichtung bei
gesteuert. Die Ausstattung des schmucken Bandes ist so fein und
gediegen, wie man das bei allen Veröffentlichungen des Darm
städter Kunstverlages gewohnt ist; ausgezeichneter Druck, fein
fühlige Anordnung der 33 prachtvollen Abbildungen, reizvolle
Ausgestaltung des Umschlages in Weiß und Gold. Das Ganze
ist eine wertvolle Bereicherung jeder kunstästhetischen und tech
nischen Bibliothek, ein schönes Dokument zeitgenössischen Könnens
und national-deutscher Formkraft. Preis weiß kart. in Schutzkarton 6M.
Sprechsaal
Die Abonnementsbeträge pro I. und II. Quartal sind ver
fallen. Wir werden mit dem Einzug per Nachnahme Anfang
Mai beginnen. Bauzeitungs-Verlag.
der Ortsbautechniker, oder der Oberamtsbaumeister oder die
Oberfeuerschau oder die Baupolizeibehörde zu der Ueberzeugung
kommt, daß die Imprägnierung des Daches unwirksam geworden
ist. Außerdem sind die Vorschriften von § 40 Abs. 8 Satz 4 der
Min.-Verf. über Feuerungseinrichtungen vom 22. Jan. 1911 und von
§ 72 Abs. 2 Satz 4 der Vollz.-Verf. zur B.-O. einzuhalten.
Anfrage. Der Verkäufer A. eines Bauplatzes hat sich das
Mitbenutzungsrecht einer vom Käufer B. eventl. zu errichtenden
Grenzbrandmauer durch nachstehenden Eintrag im Grundbuch
sichern lassen; „Eine eventl. von B. oder seine Rechtsnachfolger
zu errichtende Grenzbrandmauer darf A. oder dessen Rechtsnach
folger für eventl. Anbauten mitbenützen.“ — A. hat nun von der
Baupolizeibehörde die Erlaubnis zur Erstellung eines Anbaues er
halten. Um eine Auflage für das Gebälk zu schaffen wurden zwei
eiserne Unterzüge in die Brandmauer eingelassen. Im 2. Stock
werk sollen zwei weitere eingelassen werden. B. will dies nicht
dulden und verlangt auch, daß die beiden ersten Unterzüge wieder
entfernt werden, denn unter der Mitbenützung der Brandmauer
verstehe er nicht die Belastung derselben. Wir vertreten die An
sicht, daß B. auf Grund des grundbuchamtlichen Eintrags kein
Recht zu dieser Forderung hat. Haben wir recht? F. u. W.
Antwort. Wenn ohne jeden Vorbehalt das Mitbenützungs
recht eingeräumt worden ist, dann haben Sie recht. Ist aber, sei
es auch nur durch mündliche Besprechungen die Annahme möglich,
daß unter dem Mitbenützen etwa nur zu verstehen ist, [daß die
Grenzbrandmauer als Abschlußwand mitbenUtzt werden darf, dann
liegt der Fall nun anders.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart, Richard Gebhardt, Stuttgart.
Druck; Gustav StUmer in Waiblingen.