Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

9. Mal 1914 
BAUZEITUNG 
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von Heinrich Meller geschaffen ist. Durch die Säulen der 
Hofarkaden sehen wir an der Hinterfront des Haupt 
gebäudes einen Dachausbau, welcher eine Uhranlage mit 
sichtbarem Olockenschlagwerk aufnehmen wird. 
Die Räume um die Binnenhöfe werden zum Teil von 
den Cölner Werkstätten ausgestattet, zum Teil von In 
nungen. Ein großer Saal dient zur Aufnahme des zu 
künftigen Konferenzzimmers der Kunstgewerbeschule und 
wird von P. Bachmann entworfen. Ein Musikraum wird 
von H. Wildermann ausgestattet. 
Gegenüber demselben am kleinen Brunnenhofe liegt 
eine Hoteldiele. Der Fußboden des Raumes wird mit 
einem interessant gemusterten Plattenboden belegt. Die 
Wände und Decken erhalten reiche Stuckgliederungen. 
Der Kamin gelangt in echtem Gestein zur Ausführung und 
Eine widerrufene Baugenehmigung 
und ihre Folgen 
sk. Im September 1909 beantragte der Zimmermeister 
F. in Hannover beim dortigen Magistrat die Bauerlaubnis 
für ein Wohnhaus in der Bülowstraße, welches dieser 
unter der Bedingung genehmigte, daß die Aptierungs- 
und Kanalkosten gezahlt würden. Nachdem F. dieser 
Bedingung genügt hatte, teilte der Magistrat dem Stadt 
bauamt mit, daß er seinerseits keine Einwendungen mehr 
aus dem Ortsstatut zum Fluchtliniengesetz gegen den 
Bau erhebe. Das Stadtbauamt versagte aber die Bau 
erlaubnis aus baupolizeilichen Gründen. F. reichte nun 
im September 1910 ein neues Baugesuch ein, in dem 
Das neue Kgl. Schauspielhaus Dresden 
Architekten: Lossow & Kühne-Dresden 
nimmt in seinem oberen Teil ein Bild des Malers 
W. Eggert auf. 
Die gesamte Baugruppe öffnet sich mit dem kleineren 
Binnenhofe gegen den Rheinstrom, wodurch ein über 
wältigendes Bild auf diesen und die am jenseitigen Ufer 
liegende Kirche St. Kunibert durch die Säulenreihe hin 
durch geschaffen ist. An der Hinterfront werden zur Be 
lebung der Mauerfläche dekorative Aufbauten unter Ver 
wendung von blühenden Blumen ausgeführt. Selbige 
sind ein Glied der gärtnerischen Anlagen um das Kölner 
Haus. Durch die Unebenheit des Terrains war es not 
wendig, Terrassierungen vorzunehmen, welche eine 
direkte Weiterentwicklung der Baugedanken in die Garten 
architektur darstellen. Zwischen die zweckmäßig ver 
teilten Stauden und Rosenbeete werden kleine Brunnen 
und Plastiken eingefügt und verspricht die gärtnerische 
Anlage in Verbindung mit dem schönen alten Baum 
bestände besondere Qualitäten zu erhalten. 
diejenigen Teile des Baues, die das Bauamt zur Ab 
lehnung des vorigen Baus veranlaßt hatten, geändert 
waren. Für die Bauerlaubnis für diesen Bau verlangte 
der Magistrat von F. eine Erklärung, wonach er sich 
verpflichtete, die Fassade des Hauses in bestimmter Art 
auszuführen. Für den Fall der Verletzung dieser Ver 
pflichtung sollte er eine Konventionalstrafe von 3000 M. 
zahlen. Als er sich weigerte wurde die Bruerlaubnis 
auf Ersuchen des Magistrats auf Grund des genannten 
Ortsstatuts abgelehnt. Daraufhin beschritt F. den Weg 
der Beschwerde und erreichte auch vom Oberverwaltungs 
gericht die Außerkraftsetzung der Verfügung des Bauamts, 
sodaß er nun mit dem Bau beginnen konnte. Das Ge 
richt entschied dahin, daß es sich bei beiden Baugesuchen 
im wesentlichen um dasselbe Bauvorhaben handle, und 
daß der Magistrat, nachdem er den ersten Bau genehmigt 
und die Aptierungskosten angenommen,, habe, keinen 
Widerspruch gegen das zweite Baugesuch erheben könne. 
Infolge der Verweigerung der Bauerlaubnis wurde das 
Haus ein Jahr später fertig, als beabsichtigt war, wodurch
	        
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