9. Mal 1914
BAUZEITUNG
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von Heinrich Meller geschaffen ist. Durch die Säulen der
Hofarkaden sehen wir an der Hinterfront des Haupt
gebäudes einen Dachausbau, welcher eine Uhranlage mit
sichtbarem Olockenschlagwerk aufnehmen wird.
Die Räume um die Binnenhöfe werden zum Teil von
den Cölner Werkstätten ausgestattet, zum Teil von In
nungen. Ein großer Saal dient zur Aufnahme des zu
künftigen Konferenzzimmers der Kunstgewerbeschule und
wird von P. Bachmann entworfen. Ein Musikraum wird
von H. Wildermann ausgestattet.
Gegenüber demselben am kleinen Brunnenhofe liegt
eine Hoteldiele. Der Fußboden des Raumes wird mit
einem interessant gemusterten Plattenboden belegt. Die
Wände und Decken erhalten reiche Stuckgliederungen.
Der Kamin gelangt in echtem Gestein zur Ausführung und
Eine widerrufene Baugenehmigung
und ihre Folgen
sk. Im September 1909 beantragte der Zimmermeister
F. in Hannover beim dortigen Magistrat die Bauerlaubnis
für ein Wohnhaus in der Bülowstraße, welches dieser
unter der Bedingung genehmigte, daß die Aptierungs-
und Kanalkosten gezahlt würden. Nachdem F. dieser
Bedingung genügt hatte, teilte der Magistrat dem Stadt
bauamt mit, daß er seinerseits keine Einwendungen mehr
aus dem Ortsstatut zum Fluchtliniengesetz gegen den
Bau erhebe. Das Stadtbauamt versagte aber die Bau
erlaubnis aus baupolizeilichen Gründen. F. reichte nun
im September 1910 ein neues Baugesuch ein, in dem
Das neue Kgl. Schauspielhaus Dresden
Architekten: Lossow & Kühne-Dresden
nimmt in seinem oberen Teil ein Bild des Malers
W. Eggert auf.
Die gesamte Baugruppe öffnet sich mit dem kleineren
Binnenhofe gegen den Rheinstrom, wodurch ein über
wältigendes Bild auf diesen und die am jenseitigen Ufer
liegende Kirche St. Kunibert durch die Säulenreihe hin
durch geschaffen ist. An der Hinterfront werden zur Be
lebung der Mauerfläche dekorative Aufbauten unter Ver
wendung von blühenden Blumen ausgeführt. Selbige
sind ein Glied der gärtnerischen Anlagen um das Kölner
Haus. Durch die Unebenheit des Terrains war es not
wendig, Terrassierungen vorzunehmen, welche eine
direkte Weiterentwicklung der Baugedanken in die Garten
architektur darstellen. Zwischen die zweckmäßig ver
teilten Stauden und Rosenbeete werden kleine Brunnen
und Plastiken eingefügt und verspricht die gärtnerische
Anlage in Verbindung mit dem schönen alten Baum
bestände besondere Qualitäten zu erhalten.
diejenigen Teile des Baues, die das Bauamt zur Ab
lehnung des vorigen Baus veranlaßt hatten, geändert
waren. Für die Bauerlaubnis für diesen Bau verlangte
der Magistrat von F. eine Erklärung, wonach er sich
verpflichtete, die Fassade des Hauses in bestimmter Art
auszuführen. Für den Fall der Verletzung dieser Ver
pflichtung sollte er eine Konventionalstrafe von 3000 M.
zahlen. Als er sich weigerte wurde die Bruerlaubnis
auf Ersuchen des Magistrats auf Grund des genannten
Ortsstatuts abgelehnt. Daraufhin beschritt F. den Weg
der Beschwerde und erreichte auch vom Oberverwaltungs
gericht die Außerkraftsetzung der Verfügung des Bauamts,
sodaß er nun mit dem Bau beginnen konnte. Das Ge
richt entschied dahin, daß es sich bei beiden Baugesuchen
im wesentlichen um dasselbe Bauvorhaben handle, und
daß der Magistrat, nachdem er den ersten Bau genehmigt
und die Aptierungskosten angenommen,, habe, keinen
Widerspruch gegen das zweite Baugesuch erheben könne.
Infolge der Verweigerung der Bauerlaubnis wurde das
Haus ein Jahr später fertig, als beabsichtigt war, wodurch