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BAUZEITUNG
Nr. 19
dem F. ein Mietausfall von 1700 Mark erwuchs. Für
diesen Ausfall machte er die Stadt Hannover durch
Klage beim Landgericht Hannover schadenersatzpflichtig.
Das Landgericht wies jedoch die Klage ab, weil der
Kläger in k;iner Weise nachgewiesen habe, daß einem
Beamten der Stadt ein Verschulden an dem Eauverbot
träfe, und daß der vom Baüamt, Magistrat und der Bau
deputation eingenommene Standpunkt auf Fahrlässigkeit
beruhe. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte dagegen
die Stadt, dem Kläger den Schaden, der ihm durch den
Mietausfall erwachsen sei, zu ersetzen. Durch die Er
klärung des Magistrats, in der er den ersten Bau genehmigte,
und durch seine Annahme der Abtierungs- und Kanal
kosten sei zwischen den Parteien ein privatrechtliches
Abkommen zustande gekommen. Dadurch, daß der
Magistrat gegen das zweite Baugesuch Widerspruch er
hob, verletzte er seine Vertragspflicht. Der Magistrat
sei daher verpflichtet, dem Kläger den Schaden zu ersetzen,
welcher diesem durch die infolge vertragswidrigen Ver
haltens der Behörde eingetretene Verzögerung des Baues
stellt,-daß die Stadt allein nicht imstande sei, die groß
zügigen Pläne durchzuführen, daß sie vielmehr hiezu
einer Mitarbeit der staatlichen Behörden, der Gemeinden
ringsum und der Kollegen des Bauvereins bedürfe. —
Sodann wurden die einzelnen Pläne von Stadtbaurat
Maier erläutert, der gleich zu Anfang betonte, daß es
sich als unmöglich erwiesen habe, nur die den Eingemein
dungen sprechenden Markungsgrenzen zu berücksichtigen,
daß man vielmehr einen 10 km-Umkreis ziehen mußte, um
den Verhältnissen einigermaßen gerecht zu werden. Es
wurde nun für das Gebiet von Groß-Stuttgart bis zum
Jahr 1950 mit einer Bevölkerungszunahme von 180 000,
für den 10 km-Umkreis mit einer solchen von 250 000 Ein
wohnern gerechnet, so daß also Stuttgart in dem genann
ten Jahr 500 000 Einwohner, der 10 km-Umkreis 700 000
Einwohner haben wird. Für diese Zahlen muß Raum
geschaffen werden; dabei handelt es sich nicht bloß da
rum, Wohnflächen für diese Bevölkerung vorzusehen, son
dern auch durch entsprechende Verkehrseinrichtungen die
täglich vor sich gehende Bevölkerungsbewegung zu be-
Deutsche Werkbund-Ausstellung Cöln 1914 Cölner Haus
Architekt: Ludwig Paffendorf-Cöln
entstanden sei, wenn der Magistrat nicht beweise, daß
in seinem Verhalten kein Verschulden liege. Das Gericht
sah jedoch in dem Verhalten des Magistrats eine Fahr
lässigkeit, weil es ihm bei einer sorgfältigen und sach
gemäßen Prüfung des zweiten Baugesuches nicht ent
gehen konnte, daß es sich im wesentlichen um dasselbe
Bauvorhaben handelte wie im ersten Baugesuch.
Vereinsmitteilungen
Württemb. Verein für Baukunde. Auf Einladung der
Stadtverwaltung versammelten sich am 2. Mai abends die
Angehörigen des Vereins nebst verschiedenen Vertretern
staatlicher Behörden im großen Saale des Rathauses, wo
die für die Gesundheitsausstellung bestimmten Pläne der
neuen Stadterweiterung aufgehängt waren. Nach Eröff
nung der Versammlung durch Oberbaurat Euting ergriff
zunächst Gemeinderat Sigloch das Wort, um im Auftrag
der Stadtverwaltung die Erschienenen zu begrüßen und
in die Grundsätze, welchen man bei der Planbearbeitung
folgte, einzuweihen. Es sollen hiemit noch keineswegs
bindende Pläne gegeben, sondern nur Entwicklungsmög
lichkeiten dargestellt werden; auch haben die bürgerlichen
Kollegien zu den Entwürfen noch keinerlei Stellung ge
nommen. Indes habe sich schon jetzt deutlich herausge-
rücksichtigen. Hiebei kommt der Unterschied zwischen
Wohn- und Arbeitsgemeinden in Betracht; zu den ersteren
gehören vor allem die Filderorte, zu den letzteren z. B.
Stuttgart, Cannstatt, Feuerbach, Kornwestheim, Unter
türkheim. Die zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel
sind die Staats- und Privatbahnen, die Straßen- und Vor
ortbahnen, sowie die Straßenlinien mit ihren Fahrzeugen,
unter denen hauptsächlich die schnellfahrenden Kraft
wagen berücksichtigt werden' müssen. Als Gegenstück
zu den Verkehrseinrichtungen sind auch entsprechende
Erholungsplätze vorgesehen. Hiebei ist bekanntlich Stutt
gart mit seinen Wäldern auf den Höhen in einer glück
lichen Lage; es gilt nun bloß noch, die letzteren bequem
zugänglich zu machen und in geeigneter Weise mitein
ander zu verbinden. Alle diese Verhältnisse sind auf den
Plänen eingehend behandelt; ferner waren noch verschie
dene vergleichende Darstellungen der Orundpläne und
der Verkehrsdichtigkeit anderer Großstädte zu sehen so
wie namentlich auch zwei überaus anschauliche Relief
karten des Neckartals und der Gartenstadt Luginsland bei
Untertürkheim. Zum Schlüsse seiner Ausführungen be
tonte der Redner, daß die Pläne den Hauptzweck ver
folgen, die Oeffentlichkeit zur Beschäftigung mit diesen
Fragen aufzumuntern und zur Aeußerung ihrer Wünsche
und Anschauungen zu veranlassen. — Die Pläne sind im