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BAUZHTUNö
Nr. 24
Straßenansicht
Anfechtung eines Villenbauvertrags
wegen Anlage der Villa unter
Straßenhöhe
sk. Weist das von einem Unternehmer herzustellende
Werk Mängel auf, die seinen Wert mindern, so kann der
Besteller des Werkes nach § 635 BGB. statt der Wandelung
oder der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, wenn der Mangel auf einem Umstande beruht,
den der Unternehmer zu vertreten hat. Dieses Recht auf
Schadensersatz entfällt natürlich dann, wenn der Besteller,
der das Fortschreiten des Werkes beobachtet hat, hierbei
die Mängel nicht gerügt hat. Diese Unterlassung kann
als stillschweigende Genehmigung gedeutet werden und
zwar besonders dann, wenn auch der Besteller des Werkes
Sachkunde besitzt. Zwischen dem Architekten Bachmann
und den Inhabern der Fabrik für Heizungs- und Lüftungs
anlagen Drüner & Nattenberg in Aachen war am 7. Mai
1909 ein Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses
an der Eupenerstraße abgeschlossen worden. Für eine
Pauschalsumme von 20 000 M. verpflichtete sich B. ein
vornehmes Einfamilienhaus schlüsselfertig auszuführen.
Das in Betracht kommende Terrain lag etwas tiefer als die
benachbarten Straßen und mußte, da es einen Höhenunter
schied von mehr als vier Meter aufwies, teilweise aufge
schüttet werden. Die Villa wurde in den Jahren 1909 und
1910 ausgeführt, kam jedoch tiefer als die Straße zu liegen.
Die Inhaber mußten daher durch den Garten eine Treppe
anlegen. Als Streitigkeiten zwischen den Parteien ent
standen, erhob B. beim Landgericht Aachen gegen D. &
N. Klage auf Zahlung eines Restbetrages von 3000 M.
Die beklagten Fabrikinhaber machten in einer Widerklage
einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5000 M. gel
tend, da die Lage des Hauses allen Regeln der Baukunst
zuwiderlaufe. Die 1. Instanz wies die Widerklage ab und
verurteilte zur Zahlung des Restbetrages. Ebenso ent
schied das Oberlandesgericht Köln, indem es die Berufung
der beklagten Fabrikbesitzer zurückwies. In den Ent
scheidungsgründen des Berufungsgerichts heißt es: Der
Anspruch des Beklagten auf Erstattung der Heizungskos
ten in Höhe von 296,27 M. ist nicht gerechtfertigt. Die
weiteren Einwendungen hängen mit der tiefen Lage des
Hauses zusammen. Daß die Ausschachtungsarbeiten er-
Einfamilienhaus Grundrisse
Geh. Hofrat Dr. Hans Bunte-Karlsruhe
Architekt: Professor Eugen Beck - Karlsruhe