Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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BAUZHTUNö 
Nr. 24 
Straßenansicht 
Anfechtung eines Villenbauvertrags 
wegen Anlage der Villa unter 
Straßenhöhe 
sk. Weist das von einem Unternehmer herzustellende 
Werk Mängel auf, die seinen Wert mindern, so kann der 
Besteller des Werkes nach § 635 BGB. statt der Wandelung 
oder der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung 
verlangen, wenn der Mangel auf einem Umstande beruht, 
den der Unternehmer zu vertreten hat. Dieses Recht auf 
Schadensersatz entfällt natürlich dann, wenn der Besteller, 
der das Fortschreiten des Werkes beobachtet hat, hierbei 
die Mängel nicht gerügt hat. Diese Unterlassung kann 
als stillschweigende Genehmigung gedeutet werden und 
zwar besonders dann, wenn auch der Besteller des Werkes 
Sachkunde besitzt. Zwischen dem Architekten Bachmann 
und den Inhabern der Fabrik für Heizungs- und Lüftungs 
anlagen Drüner & Nattenberg in Aachen war am 7. Mai 
1909 ein Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses 
an der Eupenerstraße abgeschlossen worden. Für eine 
Pauschalsumme von 20 000 M. verpflichtete sich B. ein 
vornehmes Einfamilienhaus schlüsselfertig auszuführen. 
Das in Betracht kommende Terrain lag etwas tiefer als die 
benachbarten Straßen und mußte, da es einen Höhenunter 
schied von mehr als vier Meter aufwies, teilweise aufge 
schüttet werden. Die Villa wurde in den Jahren 1909 und 
1910 ausgeführt, kam jedoch tiefer als die Straße zu liegen. 
Die Inhaber mußten daher durch den Garten eine Treppe 
anlegen. Als Streitigkeiten zwischen den Parteien ent 
standen, erhob B. beim Landgericht Aachen gegen D. & 
N. Klage auf Zahlung eines Restbetrages von 3000 M. 
Die beklagten Fabrikinhaber machten in einer Widerklage 
einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5000 M. gel 
tend, da die Lage des Hauses allen Regeln der Baukunst 
zuwiderlaufe. Die 1. Instanz wies die Widerklage ab und 
verurteilte zur Zahlung des Restbetrages. Ebenso ent 
schied das Oberlandesgericht Köln, indem es die Berufung 
der beklagten Fabrikbesitzer zurückwies. In den Ent 
scheidungsgründen des Berufungsgerichts heißt es: Der 
Anspruch des Beklagten auf Erstattung der Heizungskos 
ten in Höhe von 296,27 M. ist nicht gerechtfertigt. Die 
weiteren Einwendungen hängen mit der tiefen Lage des 
Hauses zusammen. Daß die Ausschachtungsarbeiten er- 
Einfamilienhaus Grundrisse 
Geh. Hofrat Dr. Hans Bunte-Karlsruhe 
Architekt: Professor Eugen Beck - Karlsruhe
	        
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