Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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BAUZEITUNO 
Nr. 39/44 
einschließlich derjenigen für Betriebsüberwachung, des 
Verfahrens bei den Oberversicherungsämtern und dem 
Reichsversicherungsamt, sowie der ärztlichen Untersuch 
ungen beliefen sich auf 133161 Mk. oder 19,88 °/o der 
gezahlten Entschädigungen, während das Gesamtver 
mögen der Berufsgenossenschaft auf 31. Dezember 1913 
2252886 Mk. betragen hat. Seit Bestehen der Berufs 
genossenschaft (1. Oktober 1885) sind von 33930 zur 
Anzeige gekommenen Unfällen 11 236 ersatzpflichtig ge 
worden. ;Diefür letztere bezahlten Entschädigungen beliefen 
sich bis 31. Dezember 1913 auf 9920 550 Mk. 
Bei der mit der Berufsgenossenschaft verbundenen 
Zweig an st alt, bei welcher die Versicherung solcher 
Personen gegen Unfall erfolgt, welche bei der Ausführung 
von nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten (Regiebauten) 
beschäftigt werden, kamen im Jahre 1913 62 Unfälle zur 
Anmeldung, wovon 15 ersatzpflichtig wurden. An Unfall 
entschädigungen sind in dem Geschäftsjahr 26 636 Mk. 
für insgesamt 166 Unfälle (151 aus früheren Jahren und 
15 aus dem Jahre 1913) von der Zweiganstalt gezahlt 
worden, während seit dem Bestehen (1. Januar 1888) 
insgesamt 448251 Mk. an Unfallentschädigungen zur Aus 
zahlung gelangten. Die Prämieneinnahmen für ausgeführte 
Regiebauarbeiten betrugen im Jahre 1913 Mk.50 181 woge 
gen der Vermögensstand der Zweiganstalt auf 31. Dezember 
1913 die Summe von 228465 Mk. erreicht hat. 
Berufsgenossenschaft und Zweiganstalt zusammen: 
Ausbezahlte Unfallentschädigungen . . 10368801 Mk. 
Gesamtvermögen am 31. Dezember 1913 2481351 Mk. 
ln den Ausschuß zur Prüfung der Jahresrechnung für 
das Jahr 1914 wurden gewählt die Herren G. Busch, 
Bauwerkmeister, Stuttgart; Paul Barth, Architekt, Stuttgart 
und L. Fahrion, Bauwerkmeister, Feuerbach. 
Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitgebern und 
Arbeitnehmern im Baugewerbe. Die großen Arbeit 
geber und Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes und 
der Baunebengewerbe haben am 13. Oktober 1914 in 
Berlin eine Arbeitsgemeinschrft gebildet, welche danach 
streben soll, zur Erhaltung der Volkskraft während des 
Krieges die darniederliegende Bautätigkeit möglichst zu 
heben. Die Arbeitsgemeinschaft wendet sich zu diesem 
Zweck an die Behörden des Reiches und der Bundes 
staaten und an die Gemeinden mit der dringenden Bitte, 
die schon beschlossenen Bauten auszuführen und um 
gehend Mittel für weitere Bauten bereitzustellen. Sie 
wird ferner bei den in Betracht kommenden kapitalkräf 
tigen Stellen auf eine Erleichterung der Kapitalbeschaf 
fung zur Wiederbelebung der privaten Bautätigkeit hin 
wirken. Sie wird weiter eine planmäßige Vermittlung 
der Arbeitskräfte, insbesondere für den Wiederaufbau der 
durch den Krieg verwüsteten Landesteile anstreben. Sie 
wird die Behörden ersuchen, von den Uebernehmern ge 
werblicher Arbeiten die Innehaltung der tariflichen und 
ortsüblichen Arbeitsbedingungen zu verlangen, um die 
Kaufkraft der Bevölkerung zu erhalten. Um einer mög 
lichst großen Zahl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
Verdienst zu verschaffen, wird es den örtlichen Verbänden 
anheimgestellt, sich über eine zweckmäßige Verkürzung 
der Arbeitszeit zu verständigen. — Zur Durchführung 
dieser Maßnahmen bildet die Arbeitsgemeinschaft einen 
Zentralausschuß, dem 5 Mitglieder des Verwaltungsaus 
schusses des Reichsbundes baugewerblicher Arbeitgeber 
verbände und 5 Vorstandsmitglieder der beteiligten freien, 
christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften an 
gehören. Es wird beabsichtigt, in den einzelnen Pro 
vinzen Bezirksausschüsse und in den größeren Arbeits 
orten örtliche Ausschüsse in ähnlicher Zusammensetzung 
zu bilden, welche sich in dauerndem Zusammenarbeiten 
der Durchführung dieser Maßnahmen widmen werden. 
Dem Reichsbund baugewerblicher Arbeitgeberverbände 
gehören rund 60000 Arbeitgeber an, den beteiligten 
Gewerkschaften rund 1 Million Arbeiter. 
Personalien 
Württemberg. Verliehen: Stadtbaurat M ö ß n e r in Lud 
wigsburg aus Anlaß seines Rücktritts vom Amt das Ritterkreu 
II. Klasse des Friedrichordens; Oberamtsbaumeister Schwarz in 
Göppingen aus Anlaß seines Rücktritts vom Amte das Verdienst 
kreuz. 
Sprechsaal 
Anfrage. Im Erdgeschoß eines Neubaues wurde ein Laden 
eingerichtet, in welchem ein Bonbon- und Schokoladengeschäft 
betrieben wird, ln diesem Laden zieht die Ware in den Schränken 
Feuchtigkeit an und wird infolge dessen weich und ungenießbar. 
Der Neubau ist an sich gut lufttrocken, doch ist der Feuchtigkeits 
gehalt der Luft in den Räumen ziemlich groß. 
Gibt es ein Mittel, um diesem Uebelstand abzuhelfen, d. h. um 
die Luft trockener zu machen, Aufstellen von Chemikalien usw. ? 
Eine Beheizung der Räume soll mit Rücksicht auf die Zuckerware 
vermieden werden 
Stärke der Brandmauer für eine Kegelbahn. § 59 der Voll 
ziehungsverfügung der Bauordnung bestimmt, daß bei einstöckigen 
Gebäuden, wenn die Mauer nicht mehr als 8 m lang ist und die 
Stockwerkshöhe das Maß von 4 m nicht überschreitet, die Brand 
mauer bis zu einer Firsthöhe von 8 m eine Stärke von mindestens 
25 cm erhalten muß, 
Nun beabsichtigt hier ein Wirt eine Kegelbahn auf der Grenze 
zu erstellen. Vorn ist die Kegelstube 5,8 m lang, welche im 
Licht 2,50 m hoch wird. Daran anschließend selbst kommt die 
Kegelbahn 16,20 m lang, welche auf der Grenze nur 2,25 m hoch 
und mit einem Dachpappedach versehen wird. Die Gesamtlänge 
der Grenze entlang ist also 22,0 m. 
Es erscheint mir in diesem Fall eine Mauerstärke von 25 cm 
für die Brandmauer ausreichend. Denn ich könnte gerade so gut 
eine Einfriedigungsmauer 2,25 m hoch einen Stein stark hersteilen, 
wogegen nichts einzuwenden wäre. 
Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück ist kein Bauwesen, 
es könnte dort höchstens ein Hintergebäude erstellt werden, das 
aber dann entweder 2,30 m von der Grenze entfernt bleiben muß 
oder aber, wenn es an der Grenze erstellt wird, mit einer vor 
schriftsmäßigen Brandmauer zu versehen ist. 
Da dieser Fall, betr. Erbauung einer Kegelbahn, sicher auch 
anderwärts schon vorgekommen ist, wäre es mir erwünscht und 
vielleicht auch für andere von Wert, wenn mitgeteilt würde, wie 
die Brandmauerstärke vorgeschrieben wurde. Zur weiteren Er 
läuterung schließe ich den Plan bei. 
Stadtbaurat Mößner. 
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart, Richard Gebhardt, Stuttgart. 
Druck: Gustav Stürner in Waiblingen.
	        
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