Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Stuttgart,  7.  Februar  1914

Inhalt;  Badische  Kleinwohnungshäuser.  —  Milderung  der  Klassengegensätze.  —  Die  Honorarforderung  eines  Ingenieurs.  —  Bedauerliche ­
  Zersplitterungsversuche  in  der  Arbeitgeberverbandsbewegung.  —  Wettbewerbe.  —  Kleine  Mitteilungen.  —  Personalien.  —
Bücher.  —  Sprechsaal.

Wettbewerb  „Badische  Kleinwohnungshäuser“,  Einfamilienhaus  (freistehend)  II.  Preis
Verfasser:  Architekt  Friedrich  Imbery-Karlsruhe-Stuttgart
XI.  Jahrgang  Nr.  6
Bauzeitung  für  Württemberg,  Baden,  Hessen,
Elsaß-Lothringen

Badische  Kleinwohnungshäuser

Zur  Förderung  des  Kleinwohnungsbaues  veranstaltete
der  Badische  Landeswohnungsverein  mit  Unterstützung
des  Ministeriums  des  Innern  einen  Wettbewerb  unter  den
Architekten,  die  in  Baden  geboren  sind  oder  zur  Zeit  des
Ausschreibens  des  Wettbewerbs  in  Baden  ansässig  sind.
Das  Preisrichteramt  hatten  übernommen:  Friedrich
Carl  Freudenberg,  Landeswohnungsinspektor  Dr.  Kampffmeyer,
  Amtmann  Leers,  Reg.-Baumeister  Linde,  Professor
Sackur,  Baurat  Dr.  Hirsch,  Professor  Ostendorf,  Professor
Stürzenacker,  Geh.  Oberbaurat  Warth.
Die  Planbearbeitung  sollte  sich  auf  folgende  Bauten
beziehen:  a)  Einfamilienhaus  als  freistehendes  und  als
Doppelhaus;  b)  Gruppe  von  4—12  Einfamilienhäusern
als  Reihenhäuser  nebeneinander.  Verlangt  wird  hierbei
die  Bearbeitung  eines  Eckhauses  und  des  anschließenden
Reihenhauses.  c)  Zweifamilienhaus  (zwei  Wohnungen
übereinander)  als  Doppelhaus  und  Reihenhaus,  d)  Ein
Mietshaus  für  6  Familien  (je  2  Wohnungen  in  jedem
Stockwerk)  als  Reihenhaus  mit  drei  Hauptgeschossen  oder
zwei  Hauptgeschossen  und  einem  Dachgeschoß.
Für  die  Bewertung  der  Entwürfe  durch  das  Preisgericht ­
  sind  unter  andern'folgende  Gesichtspunkte  maßgebend: ­
  a)  Die  Wohnungen  sollen  einschließlich  der
Küche  drei  bis  vier  Räume  besitzen.  Bei  den  Bauten  a
und  b  kann  je  ein  weiterer  bewohnbarer  Raum  im  Dachstock ­
  vorgesehen  werden.  Die  dreiräumige  Wohnung
(Küche  und  zwei  Zimmer)  soll  40—45  qm,  die  vierräumige
  Wohnung  (Küche  und  drei  Zimmer)  55—60  qm
Wohnfläche  enthalten.  Ein  etwa  vorgesehener  Spülraum
ist  in  die  nach  den  Grundmaßen  angenommene  Wohnfläche ­
  eingeschlossen,  nicht  aber  Speisekammer,  Abort,
Vorraum  und  dergl.  b)  Die  Küche  kann  als  Wohnküche

ausgebildet  werden  in  der  Größe  von  mindestens  16  qm.
In  diesem  Falle  ist  anzugeben,  welcher  Teil  des  Raumes
dem  Wohnen  und  welcher  den  häuslichen  Arbeiten
(Kochen  und  Spülen)  Vorbehalten  sein  soll.  Es  kann  auch
sofern  es  sich  ohne  großen  Raumverlust  einrichten  läßt,
neben  der  Küche  (Wohnküche)  ein  Spülraum  von  4—6  qm
vorgesehen  werden,  c)  Bei  Anlage  des  Grundrisses  ist
auf  die  zweckmäßige  Stellung  der  Möbel  Rücksicht  zu
nehmen.  Im  Schlafzimmer  der  Eltern  sollen  3  Betten
für  Erwachsene  gestellt  werden  können.  Die  angenommenen ­
  Möbel  und  Oefen  sind  in  den  Grundrissen  einzuzeichnen. ­
  Der  Einbau  von  entlüftbaren  Speiseschränken

Einfamilienhaus  (freistehend)

Erdgeschoß
            
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