Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Stuttgart, 7. Februar 1914 
Inhalt; Badische Kleinwohnungshäuser. — Milderung der Klassengegensätze. — Die Honorarforderung eines Ingenieurs. — Bedauer 
liche Zersplitterungsversuche in der Arbeitgeberverbandsbewegung. — Wettbewerbe. — Kleine Mitteilungen. — Personalien. — 
Bücher. — Sprechsaal. 
Wettbewerb „Badische Kleinwohnungshäuser“, Einfamilienhaus (freistehend) II. Preis 
Verfasser: Architekt Friedrich Imbery-Karlsruhe-Stuttgart 
XI. Jahrgang Nr. 6 
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, 
Elsaß-Lothringen 
Badische Kleinwohnungshäuser 
Zur Förderung des Kleinwohnungsbaues veranstaltete 
der Badische Landeswohnungsverein mit Unterstützung 
des Ministeriums des Innern einen Wettbewerb unter den 
Architekten, die in Baden geboren sind oder zur Zeit des 
Ausschreibens des Wettbewerbs in Baden ansässig sind. 
Das Preisrichteramt hatten übernommen: Friedrich 
Carl Freudenberg, Landeswohnungsinspektor Dr. Kampff- 
meyer, Amtmann Leers, Reg.-Baumeister Linde, Professor 
Sackur, Baurat Dr. Hirsch, Professor Ostendorf, Professor 
Stürzenacker, Geh. Oberbaurat Warth. 
Die Planbearbeitung sollte sich auf folgende Bauten 
beziehen: a) Einfamilienhaus als freistehendes und als 
Doppelhaus; b) Gruppe von 4—12 Einfamilienhäusern 
als Reihenhäuser nebeneinander. Verlangt wird hierbei 
die Bearbeitung eines Eckhauses und des anschließenden 
Reihenhauses. c) Zweifamilienhaus (zwei Wohnungen 
übereinander) als Doppelhaus und Reihenhaus, d) Ein 
Mietshaus für 6 Familien (je 2 Wohnungen in jedem 
Stockwerk) als Reihenhaus mit drei Hauptgeschossen oder 
zwei Hauptgeschossen und einem Dachgeschoß. 
Für die Bewertung der Entwürfe durch das Preis 
gericht sind unter andern'folgende Gesichtspunkte maß 
gebend: a) Die Wohnungen sollen einschließlich der 
Küche drei bis vier Räume besitzen. Bei den Bauten a 
und b kann je ein weiterer bewohnbarer Raum im Dach 
stock vorgesehen werden. Die dreiräumige Wohnung 
(Küche und zwei Zimmer) soll 40—45 qm, die vierräu- 
mige Wohnung (Küche und drei Zimmer) 55—60 qm 
Wohnfläche enthalten. Ein etwa vorgesehener Spülraum 
ist in die nach den Grundmaßen angenommene Wohn 
fläche eingeschlossen, nicht aber Speisekammer, Abort, 
Vorraum und dergl. b) Die Küche kann als Wohnküche 
ausgebildet werden in der Größe von mindestens 16 qm. 
In diesem Falle ist anzugeben, welcher Teil des Raumes 
dem Wohnen und welcher den häuslichen Arbeiten 
(Kochen und Spülen) Vorbehalten sein soll. Es kann auch 
sofern es sich ohne großen Raumverlust einrichten läßt, 
neben der Küche (Wohnküche) ein Spülraum von 4—6 qm 
vorgesehen werden, c) Bei Anlage des Grundrisses ist 
auf die zweckmäßige Stellung der Möbel Rücksicht zu 
nehmen. Im Schlafzimmer der Eltern sollen 3 Betten 
für Erwachsene gestellt werden können. Die angenom 
menen Möbel und Oefen sind in den Grundrissen einzu 
zeichnen. Der Einbau von entlüftbaren Speiseschränken 
Einfamilienhaus (freistehend) 
Erdgeschoß
	        
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