Stuttgart, 7. Februar 1914
Inhalt; Badische Kleinwohnungshäuser. — Milderung der Klassengegensätze. — Die Honorarforderung eines Ingenieurs. — Bedauer
liche Zersplitterungsversuche in der Arbeitgeberverbandsbewegung. — Wettbewerbe. — Kleine Mitteilungen. — Personalien. —
Bücher. — Sprechsaal.
Wettbewerb „Badische Kleinwohnungshäuser“, Einfamilienhaus (freistehend) II. Preis
Verfasser: Architekt Friedrich Imbery-Karlsruhe-Stuttgart
XI. Jahrgang Nr. 6
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen,
Elsaß-Lothringen
Badische Kleinwohnungshäuser
Zur Förderung des Kleinwohnungsbaues veranstaltete
der Badische Landeswohnungsverein mit Unterstützung
des Ministeriums des Innern einen Wettbewerb unter den
Architekten, die in Baden geboren sind oder zur Zeit des
Ausschreibens des Wettbewerbs in Baden ansässig sind.
Das Preisrichteramt hatten übernommen: Friedrich
Carl Freudenberg, Landeswohnungsinspektor Dr. Kampff-
meyer, Amtmann Leers, Reg.-Baumeister Linde, Professor
Sackur, Baurat Dr. Hirsch, Professor Ostendorf, Professor
Stürzenacker, Geh. Oberbaurat Warth.
Die Planbearbeitung sollte sich auf folgende Bauten
beziehen: a) Einfamilienhaus als freistehendes und als
Doppelhaus; b) Gruppe von 4—12 Einfamilienhäusern
als Reihenhäuser nebeneinander. Verlangt wird hierbei
die Bearbeitung eines Eckhauses und des anschließenden
Reihenhauses. c) Zweifamilienhaus (zwei Wohnungen
übereinander) als Doppelhaus und Reihenhaus, d) Ein
Mietshaus für 6 Familien (je 2 Wohnungen in jedem
Stockwerk) als Reihenhaus mit drei Hauptgeschossen oder
zwei Hauptgeschossen und einem Dachgeschoß.
Für die Bewertung der Entwürfe durch das Preis
gericht sind unter andern'folgende Gesichtspunkte maß
gebend: a) Die Wohnungen sollen einschließlich der
Küche drei bis vier Räume besitzen. Bei den Bauten a
und b kann je ein weiterer bewohnbarer Raum im Dach
stock vorgesehen werden. Die dreiräumige Wohnung
(Küche und zwei Zimmer) soll 40—45 qm, die vierräu-
mige Wohnung (Küche und drei Zimmer) 55—60 qm
Wohnfläche enthalten. Ein etwa vorgesehener Spülraum
ist in die nach den Grundmaßen angenommene Wohn
fläche eingeschlossen, nicht aber Speisekammer, Abort,
Vorraum und dergl. b) Die Küche kann als Wohnküche
ausgebildet werden in der Größe von mindestens 16 qm.
In diesem Falle ist anzugeben, welcher Teil des Raumes
dem Wohnen und welcher den häuslichen Arbeiten
(Kochen und Spülen) Vorbehalten sein soll. Es kann auch
sofern es sich ohne großen Raumverlust einrichten läßt,
neben der Küche (Wohnküche) ein Spülraum von 4—6 qm
vorgesehen werden, c) Bei Anlage des Grundrisses ist
auf die zweckmäßige Stellung der Möbel Rücksicht zu
nehmen. Im Schlafzimmer der Eltern sollen 3 Betten
für Erwachsene gestellt werden können. Die angenom
menen Möbel und Oefen sind in den Grundrissen einzu
zeichnen. Der Einbau von entlüftbaren Speiseschränken
Einfamilienhaus (freistehend)
Erdgeschoß