Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Wettbewerb „Badische Kleinwohnungshäuser“, Zweifamilienhäuser (Reihenhäuser) 
Verfasser: Architekt Friedrich Imbery-Karlsruhe-Stuttgart 
II. Preis 
nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Hierbei 
fragt es sich, ob der Hersteller des Werkes dann eine 
höhere Vergütung verlangen kann, wenn er auf Grund 
eines erneuten Auftrags für dasselbe Objekt Erweiterun 
gen des Werkes vornehmen muß. Diese Frage wurde so 
eben vom Reichsgericht in einem Prozeß entschieden, dem 
folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Im Interesse der 
Saale-Regulierung sollten bei Jena mehrere Brücken ge 
baut werden, deren Aufführung vom Gemeindevorsteher 
als „Bau der Camsdorfer Brücken“ vergeben wurde. Zu 
diesem Zwecke hatte der Zivilingenieur Kölzow auf eige 
nes Risiko Entwürfe angefertigt, die die Aktiengesellschaft 
Liebold in Holzminden übernahm. In dem zwischen der 
Gesellschaft und Kölzow im Jahre 1908 geschlossenen 
Vertrag ist in § 3 festgesetzt, daß K. ein nach der Gebüh 
renordnung für Architekten berechnetes Honorar von 
20 000 M. erhalten solle. Sollte die Gesellschaft den Zu 
schlag nicht bekommen, so solle K. nur die erste Rate 
von 5000 M. erhalten. Nun erließ der Gemeindevorstand 
von Jena im Jahre 1910 ein anderes Ausschreiben betreffs 
des Brückenbaues, das eine Aufforderung zu bedeutend 
weiteren Bauten enthielt. Dieses neue Ausschreiben be 
traf außerdem die Ausnutzung der Wasserkraft der Saale. 
Die Gesellschaft sandte dieses neue Verdingungsschreiben 
an den Ingenieur K. mit dem Aufträge, neue Entwürfe zu 
liefern. Auch mit diesen neuen Entwürfen erhielt die Ge 
sellschaft den Zuschlag nicht. K. berechnete jetzt nach 
der Gebührenordnung für Architekten ein Honorar von 
48 000 M. und verklagte die Bestellerin auf Zahlung dieser 
Summe beim Landgericht Braunsclweig, welches indessen 
die Klage abwies. Im gleichen Sinne entschied das Ober 
landesgericht Braunschweig als Berufungsinstanz. Die 
Gründe, die zu dem Urteil der 2. Instanz führten, sind 
etwa folgende: Die neuen Entwurfsarbeiten sind als Aen- 
Zweifamilienhäuser 
(Reihenhäuser) 
Erdgeschoß- und 
Obergeschoßgrundriß
	        
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