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BAUZEITUNG
Nr. 6
Wettbewerb „Badische Kleinwohnungshäuser, Miethaus (Reihenhäuser)
Verfasser: Architekt Friedrich Imbery-Karlsruhe-Stuttgart
II. Preis
derungen und Ergänzungen der früheren durch Vertrag
übernommenen zu betrachten. Richtig ist ja, daß die spä
teren Entwürfe wesentlich andere Bauten betrafen, unrich
tig dagegen die Ansicht des Klägers K., daß die späteren
Arbeiten nicht auf Grund des Vertrags von 1908 geleistet
worden sind. Aus den Umständen ergibt sich vielmehr,
daß beide Parteien die neueren Arbeiten als unter den Ver
trag von 1908 fallend angesehen haben. Für die beklagte
Gesellschaft waren die Entwürfe nur dann von Nutzen,
wenn sie den Zuschlag erhielt. Daß sie für diesen Fall
unverhältnismäßig hohe Kosten hat aufwenden wollen, ist
nicht anzunehmen. In dem Vertrage vom Jahre 1908 ist
aber die ganze Honorarzahlung von der Bedingung der
Zuschlagserteilung abhängig gemacht. Hätte sich die
Gesellschaft verpflichtet, die neuen Entwurfsarbeiten zu
vergüten, so hätte sie auch alle andere Kosten erstatten
müssen. Da der Kläger K. für den Fall der Zuschlags
erteilung ein höheres Honorar erhalten sollte, so muß ge
folgert werden, daß er es für den entgegengesetzten Fall
nicht beanspruchen kann. Diese Annahme wird auch durch
den Briefwechsel der Parteien bestätigt. Die Berufung
war deshalb zurückzuweisen. Dies Urteil focht der Klä
ger K. mit dem Rechtsmittel der Revision beim Reichs
gericht an, indem er betonte, das Berufungsgericht sei dem
Sachverhalt nicht gerecht geworden. Der 3. Zivilsenat
des höchsten Gerichtshofes konnte in der Entscheidung
der 2. Instanz einen Rechtsirrtum nicht finden und wies
die Revision zurück.
Bedauerliche Zersplitterungsversuche in der Arbeitgeber
verbandsbewegung.
Als vor etwa einem Jahrzehnt unter dem Eindruck
des so erbittert geführten Crimmitschauer Arbeitskampfes
dem deutschen Unternehmertum die große Gefahr, die der
Stellung des Arbeitgebers von Seiten der organisierten
Arbeiterschaft droht, und die unbedingte Notwendigkeit
einer wirksamen Verteidigung der berechtigten Arbeit
geberinteressen zum klaren Bewußtsein gekommen war,
setzte mit erfreulicher Frische eine starke Organisations
bewegung der Arbeitgeber ein. Allerdings gelang es
nicht sogleich, die einheitliche Zusammenfassung der ein
zelnen Arbeitgeberverbände in einer einzigen zentralen
Stelle durchzusetzen. Es bildeten sich die Hauptstelle und
der Verein Deutscher Arbeitgeberverbände. Immer deut
licher zeigte sich aber, daß die Grundgedanken, nach wel
chen in beiden Organisationen gearbeitet wurde und auch
nur gearbeitet werden konnte, die gleichen waren, der Ge
danke des zentralen Zusammenschlusses und der Herstel
lung einer einheitlichen Front gegen die Gewerkschaften
bekam immer kräftigeres Leben und gelangte schließlich,
nachdem bereits längere Zeit ein festes Kartellverhältnis
zwischen den beiden Zentralen bestanden hatte, Anfang
1913 zur Verwirklichung durch die Zusammenführung
der beiden Spitzenverbände in die Vereinigung der Deut
schen Arbeitgeberverbände. Dieses Ergebnis, das der
Mitwirkung der Besten unserer Industrie zu danken war,
war im Interesse der ganzen Arbeitgeberschaft auf das
Freudigste zu begrüßen. Mit um so lebhafterem Be
dauern muß daher die Tatsache beobachtet werden, daß
von einer gewissen Gruppe von Persönlichkeiten abseits
von der Hauptaktion der Arbeitgeber eine Organisation
in Szene gesetzt worden ist, die die verhängnisvolle Rolle
eines Konkurrenzverbandes zu übernehmen gewillt ist.
Denn nicht anders kann das Auftreten des Deutschen In
dustrieschutzverbandes, Sitz Dresden, bezeichnet werden,