Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

46 
BAUZEITUNG 
Nr. 6 
Wettbewerb „Badische Kleinwohnungshäuser, Miethaus (Reihenhäuser) 
Verfasser: Architekt Friedrich Imbery-Karlsruhe-Stuttgart 
II. Preis 
derungen und Ergänzungen der früheren durch Vertrag 
übernommenen zu betrachten. Richtig ist ja, daß die spä 
teren Entwürfe wesentlich andere Bauten betrafen, unrich 
tig dagegen die Ansicht des Klägers K., daß die späteren 
Arbeiten nicht auf Grund des Vertrags von 1908 geleistet 
worden sind. Aus den Umständen ergibt sich vielmehr, 
daß beide Parteien die neueren Arbeiten als unter den Ver 
trag von 1908 fallend angesehen haben. Für die beklagte 
Gesellschaft waren die Entwürfe nur dann von Nutzen, 
wenn sie den Zuschlag erhielt. Daß sie für diesen Fall 
unverhältnismäßig hohe Kosten hat aufwenden wollen, ist 
nicht anzunehmen. In dem Vertrage vom Jahre 1908 ist 
aber die ganze Honorarzahlung von der Bedingung der 
Zuschlagserteilung abhängig gemacht. Hätte sich die 
Gesellschaft verpflichtet, die neuen Entwurfsarbeiten zu 
vergüten, so hätte sie auch alle andere Kosten erstatten 
müssen. Da der Kläger K. für den Fall der Zuschlags 
erteilung ein höheres Honorar erhalten sollte, so muß ge 
folgert werden, daß er es für den entgegengesetzten Fall 
nicht beanspruchen kann. Diese Annahme wird auch durch 
den Briefwechsel der Parteien bestätigt. Die Berufung 
war deshalb zurückzuweisen. Dies Urteil focht der Klä 
ger K. mit dem Rechtsmittel der Revision beim Reichs 
gericht an, indem er betonte, das Berufungsgericht sei dem 
Sachverhalt nicht gerecht geworden. Der 3. Zivilsenat 
des höchsten Gerichtshofes konnte in der Entscheidung 
der 2. Instanz einen Rechtsirrtum nicht finden und wies 
die Revision zurück. 
Bedauerliche Zersplitterungsversuche in der Arbeitgeber 
verbandsbewegung. 
Als vor etwa einem Jahrzehnt unter dem Eindruck 
des so erbittert geführten Crimmitschauer Arbeitskampfes 
dem deutschen Unternehmertum die große Gefahr, die der 
Stellung des Arbeitgebers von Seiten der organisierten 
Arbeiterschaft droht, und die unbedingte Notwendigkeit 
einer wirksamen Verteidigung der berechtigten Arbeit 
geberinteressen zum klaren Bewußtsein gekommen war, 
setzte mit erfreulicher Frische eine starke Organisations 
bewegung der Arbeitgeber ein. Allerdings gelang es 
nicht sogleich, die einheitliche Zusammenfassung der ein 
zelnen Arbeitgeberverbände in einer einzigen zentralen 
Stelle durchzusetzen. Es bildeten sich die Hauptstelle und 
der Verein Deutscher Arbeitgeberverbände. Immer deut 
licher zeigte sich aber, daß die Grundgedanken, nach wel 
chen in beiden Organisationen gearbeitet wurde und auch 
nur gearbeitet werden konnte, die gleichen waren, der Ge 
danke des zentralen Zusammenschlusses und der Herstel 
lung einer einheitlichen Front gegen die Gewerkschaften 
bekam immer kräftigeres Leben und gelangte schließlich, 
nachdem bereits längere Zeit ein festes Kartellverhältnis 
zwischen den beiden Zentralen bestanden hatte, Anfang 
1913 zur Verwirklichung durch die Zusammenführung 
der beiden Spitzenverbände in die Vereinigung der Deut 
schen Arbeitgeberverbände. Dieses Ergebnis, das der 
Mitwirkung der Besten unserer Industrie zu danken war, 
war im Interesse der ganzen Arbeitgeberschaft auf das 
Freudigste zu begrüßen. Mit um so lebhafterem Be 
dauern muß daher die Tatsache beobachtet werden, daß 
von einer gewissen Gruppe von Persönlichkeiten abseits 
von der Hauptaktion der Arbeitgeber eine Organisation 
in Szene gesetzt worden ist, die die verhängnisvolle Rolle 
eines Konkurrenzverbandes zu übernehmen gewillt ist. 
Denn nicht anders kann das Auftreten des Deutschen In 
dustrieschutzverbandes, Sitz Dresden, bezeichnet werden,
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.