Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

BAUZEITUNG 
Nr. 29/30 
ebenfalls Rippen von gleicher Stärke her umgeführt. Leiz- 
tere können auch mit einer Hohlkehle zum Abschluß der 
Wand versehen werden. Rosetten oder sonstige Verzie 
rungen, besonders aber gediegen gehaltene Malerei, ver 
helfen diesen Decken zu besonderer Wirkung. Die Figu- 
r en 8 bis 10 zeigen drei verschiedene Felderdecken, wie sie 
jetzt in ähnlicher Weise gern zur Ausführung gelangen. 
5. Die gewölbten Decken. Eine besondere Art Decke 
bddet die gewölbte Decke. Der Gewölbeform sich an 
schließend, dürfte sie in der Praxis doch nur wenig aus 
geführt werden, da sie infolge ihrer notwendigen Stich 
höhe eine Verstärkung der Balken unbedingt erforderlich 
macht, soll anders die schalldämpfende Zwischendecke 
nicht wegfallen. Die Decke besteht aus 5 cm starken Boh 
len, die mit Nut und Feder versehen sind. Ihre Zusam 
menstöße erhalten meist eine Fase und Rundstab oder 
ähnliche Profilierung. An den Wiederlagern werden die 
Balken entsprechend ausgefast oder mit profilierten 
Leisten versehen. Die Balken erhalten eine Profilierung 
wie bei den übrigen Decken angegeben. Die Bohlen sind 
im Verband aus kurzen Stücken einzuwölben, wodurch 
die Einwölbung natürlicher erscheint. In Figur 11 ist 
eine gewölbte Holzdecke im Schnitt und Ansicht dar- 
gestellt. 
Einspruch des Deutschen Arbeitgeberbundes 
für das Baugewerbe gegen die staatlichen Be 
schränkungen des Absatzes und die Erzeugung 
von Zement. 
Der Vorstand des Deutschen Arbeiigeberbundes für 
das Baugewerbe hat am 12. Juni d. Js. nachstehende 
Eingabe an den Bundesrat gerichtet: 
Die Bundesratsversammlung vom 29. Juni d. Js. über 
die Beschränkung des Absatzes und der Erzeugung 
von Zement, die nach unwidersprochen gebliebenen 
Zeitungsnachrichten auf die Vorstellungen der Vereinig 
ungen der Zementindustrie hin erlassen worden ist, be 
rührt in hohem Maße das deutsche Baugewerbe, das 
bedauerlicher Weise vor dem Erlaß von den zuständigen 
Regierungsorganen nicht angehört worden ist. 
Wie in der politischen Tagespresse schon grundsätzlich 
Widerspruch gegen diese Verordnung erhoben worden 
ist, weil hier wohl am ersten Male mit Hilfe der Kriegs 
gesetzgebung der Wettbewerb als solcher beseitigt wird, 
so müssen alle Zementverbraucher, in erster Linie also 
das Baugewerbe, entschieden gegen die Vernachlässigung 
ihrer Interessen zu Gunstsn der Zementhersteller und 
ihre Ausschaltung bei der Regelung einer ihrer wichtigsten 
gewerblichen Angelegenheiten Einspruch erheben. 
Gelangt die Verordnung in der veröffentlichten Form 
zur Durchführung, was dem Baugewerbe vorläufig als 
unmöglich erscheinen muß, so wird die Folge eine neue 
außerordentliche Erhöhung des Preises des Ze 
mentes sein, die weit über die durch die Kriegsverhält 
nisse bedingte Steigerung der Herstellungskosten hinaus 
gehen wird. Wir haben bereits am 20. Januar 1915 dem 
hohen Bundesrat — leider ohne Erfolg — die Festsetzung 
von Höchstpreisen für Zement empfohlen, weil jede ei- 
hebliche Verteuerung des Bauens zu einer weiteren 
Einschränkung der Bautätigkeit, zur Zurückhaltung neuer 
Bauaufträge führt und dadurch zahlreiche Unternehmer 
und Arbeiter zur Erwerbslosigkeit verurteilt. Die Ver 
antwortung für die unausbleiblichen Folgen für den Burg 
frieden muß das Baugewerbe, das soeben erst den 
deutschen Bauarbeitern eine erhebliche Kriegsteuerungs 
zulage zu den Tariflöhnen bewilligt hat, um ihnen das 
Durchhalten zu ermöglichen, ablehnen. Es bittet aber 
den Hohen Bundesrat erneut darum, rechtzeitig durch 
eine Ergänzung der Verordnung, die nach Beseitigung 
des Wettbewerbs noch dringender gewordene Preis 
regelung selbst in die Hand zu nehmen. Dabei 
wird, wenn eine angemessene Erhöhung der Preise un 
vermeidlich erscheint, verhindert werden müssen, daß 
diese sofort in Kraft tritt, vielmehr sollte jede Preis 
erhöhung mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden. 
Schon in normalen Zeiten haben die von der Zement 
industrie beliebten sprunghaften Preiserhöhungen einen 
sehr störenden Einfluß auf die Bautätigkeit ausgeübt. Von 
dieser Tätigkeit sind aber so weite Volkskreise in ihrer 
gesamten Existenz abhängig, daß dagegen die Bestrebungen 
nach einer höheren Rentabilität der Zemenlfabriken zurück 
treten müssen. Nach diesem Gesichtspunkt haben er 
freulicher Weise auch die Reichsämter gehandelt, als sie 
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