Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

16./31.  Juli  1916

ßAUZEITUNG

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Fig  9
im  vergangenen  Jahr  die  von  der  Zementinduslrie  verlangte
Kontingentsteuer  ablehnten.  Sie  ließen  damals  erklären:
„Maßnahmen,  welche  eine  Verteuerung  von  Baumaterialien
herbeiführen  könnten,  würden  sich  schon  mit  Rücksicht
auf  die  bekannte  schwierige  Lage  des  Baugewerbes  verbieten.“ ­

Für  die  Bauunternehmer  verhängnisvoll  ist  —  abgesehen
von  der  Ausschaltung  des  Wettbewerbs  im  Zementhandel
im  allgemeinen  —  besonders  die  Bestimmung  im  §  1  der
Verordnung,  nach  der  Zementlieferungsverträge
über  den  31.  Dezember  hinaus  vorläufig  (bis  30.
November  d.  Js.)  nicht  abgeschlossen  werden  dürfen.
Dadurch  wird  dem  Unternehmer  die  Möglichkeit  genommen,
sich  für  Bauten,  die  er  übernommen  hat  oder  übernehmen
will  und  deren  Ausführung  in  das  Jahr  1917  hinübergreift,
mit  Zement  einzudecken.  Viele  im  Submissionsverfahren
zu  festen  Preisen  vergebene  große  Bauten,  besonders
staatliche  und  kommunale,  haben  eine  Bauzeit  von  mehr
als  einem  Jahre  oft  von  3—4  Jahren.  Die  Uebejrnahme
  der  Bauausführungen  erfolgt  auf  Grund  von  Baustofflieferungsverträgen.
  Ohne  solche  Verträge  ist  eine
ordnungsmäßige  Erfüllung  der  Bauverträge  kaum  denkbar.
Die  soliden,  vorsichtigen  Unternehmer,  die  in  Zukunft
mit  einer  unbekannten  Preissteigerung  des  Zements  während
der  Bauausführung  rechnen  müßten,  werden  in  ihren
Angeboten  zu  ihrer  Sicherheit  erheblich  höhere  Forderungen ­
  stellen  müssen,  als  bisher.  Die  Bauaufträge  werden
daher  vielvach  an  billigere,  leichtfertige  oder  unerfahrene
Unternehmer  fallen,  die  sich  dann  zum  Schaden  der  Auftraggeber ­
  für  die  nicht  vorausgesehenen  Preissteigerungen
des  Zements  in  anderer  Weise  schadlos  zu  halten  suchen
werden.
Wir  bitten  daher,  daß  die  Bestimmung  des  §  1
wieder  aufgehoben  wird  für  solche  Bauten,  über
welche  Bauverträge  abgeschlossen  sind  oder  bindende
Angebote  abgegeben  sind  vor  der  Bekanntgabe  der
Preise  für  das  jahr  1917.
Wird  die  Bestimmung  nicht  aufgehoben,  so  müßten
wir  um  Anweisung  an  die  bauenden  Behörden  bitten,
daß  die  sich  aus  Preissteigerungen  des  Zementes

seit  Abschluß  des  Bauvertrags  ergebenden  Mehrkosten
der  Unternehmern  besonders  vergütet  werden.  Der
bei  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  bestehende  Grundsatz, ­
  daß  die  Bauverträge  ohne  Aenderung  zu  Gunsten
eines  Vertragschließenden  zu  erfüllen  sind  —  der  uns
bei  unseren  Anträgen  aut  Rückerstattung  der  Teuerungszulagen ­
  der  Bauarbeiter  erst  vor  kurzem  von  Vertretern
der  Reichsämter  und  Preußischen  Ministerien  wieder
entgegengehalten  worden  ist,  müßte  dann  endgültig  aufgegeben ­
  werden.
Zum  Schluß  richten  wir  als  Vertreter  fast  aller  leistungsfähigen ­
  deutschen  Hochbau-  und  Betonbau-  Geschäfte,
die  uns  in  31  Landes-  und  Provinzialverbänden  und  rund
600  Ortsverbänden  angeschlossen  sind,  die  Bitte  an  den
Hohen  Bundesrat,  in  Zukunft  uns  vor  dem  Erlaß  von
Verordnungen,  die  die  wichtigsten  Fragen  unseres  Gewerbes
betreffen,  anzuhören.  An  den  Vorsitzenden  der  neugeschaffenen ­
  Reichsstelle  für  Zement  haben  wir  bereits
den  Antrag  gestellt,  Vertreter  unseres  Bundes  als  Sachverständige ­
  zu  den  Beratungen  Uber  grundsätzliche  Fragen
heranzuziehen.  Wir  bitten  Anweisung  zu  geben,  daß  diesem
Antrag  Folge  geleistet  wird.
4.  Bundesversammlung  des  Reichsbundes
baugewerblicher  Arbeitgeberverbände.
Am  28.  d.  M.  hielt  der  Reichsbund  baugewerblicher
Arbeitgeberverbände  im  Architektenhaus  zu  Berlin  seine
4.  Bundesversammlung  ab,  die  von  Delegierten  der  dem
Reichsbund  angeschlossenen  Zentralverbände  aus  allen
Teilen  des  Reiches  zahlreich  besucht  war.  Die  Versammlung ­
  wurde  geleitet  vom  Vorsitzenden  des  Reichsbundes
Herrn  Architekt  und  Baumeister  Ludwig  Popp  (Nürnberg), ­
  der  zunächst  den  Bericht  über  die  Tätigkeit  des  Verwaltungsausschusses ­
  des  Reichsbundes  seit  der  letzten
Hauptversammlung  erstattete.
In  eingehender  Weise  gab  Herr  Popp  eine  Darstellung ­
  der  wirtschaftlichen  Lage,  wie  sie  der  Krieg  für  die
arn  Baugewerbe  beteiligten  Berufe  geschaffen  hat  und  wie
sie  sich  in  ihren  Wirkungen  auf  die  baugewerblichen  Arbeitgeberorganisationen ­
  geltend  macht.

Fig.  io
            
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