STUTTGART I./15. Dez. 1916
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j Inhalt: Miethäuser in Stuttgart. — Volkshäuser als Kriegsdenkmäler. —
j Vereinsmiteilungen. — Personalien. — Bücher.
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Alle Rechte Vorbehalten
Miethäuser
Bei Besprechung von Wohnfragen muß man der
Großstadt eine Sonderstellung zuweisen. Man kann z. B.
alle Bestrebungen in Sachen der Eigenheime von Herzen
begrüßen und an der Verwirklichung ehrlich mitarbeiten
und doch wird man zugeben müssen, daß die Großstadtbevölkerung
— mit etwas Ausnahmen — immer im Miethaus
wohnen wird. Da also für die Großstadt die Wohnfrage
auch fernerhin nur mit Hilfe des Miethauses gelöst
werden kann, so bedarf dieses der besonderen Fürsorge.
Dabei muß anerkannt werden, daß in neuerer Zeit im Bau
in Stuttgart.
von Miethäusern viel Gutes geleistet wurde. Einen feineren
Prüfstein für die Tüchtigkeit des Architekten — so
steht es irgendwo — gebe es nicht als das Miethaus.
Die Häuser, die wir heute bringen, stehen in der
Moltke- und Bismarckstraße und geben ein gutes
Straßenbild. Bei der Innenausstattung wurde nichts versäumt,
so daß die Wohnungen, seien es die herrschaftlichen
von 5—7 Zimmern oder die von 2—3 Zimmern,
den jeweiligen Anforderungen an eine neuzeitliche Wohnung
bestens entsprechen.