Inhalt: Montmedy u. seine Umgebung. Vergütungspflicht für bauliche Vorarbeiten. Kleine Mitteilungen. Vereinsmitteilungen. Wettbewerb.
Vergütungspflicht für bauliche Vorarbeiten
Von Wilhelm Beck-Steglitz.
Die Anschauung des heutigen Geschäftsverkehrs, die
sich in den Worten ausprägt „jede Arbeit ist ihres Lohnes
wert“, geht immer mehr dahin, daß jedermann für eine
geleistete Arbeit, die innerhalb seiner Erwerbstätigkeit
liegt und bei der er Kenntnisse und Erfahrungen verwertet,
auch den entsprechenden Lohn erwartet. Hinsichtlich
der Vergütung von Projektarbeiten, Kalkulationen,
Entwürfen und Kostenanschlägen hat
sich diese Auffassung noch nicht allgemein Bahn gebrochen.
Im großen Publikum ist die Ansicht vorherrschend,
daß Angebote in Form von Entwürfen und
Kostenanschlägen keine Vergütung erfordern; es besteht
demgemäß die Gepflogenheit, gleichzeitig mehrere Offerten
lediglich zur Erzielung niedriger Preise einzuholen. Selbst
viele Behörden betrachten es als selbstverständlich, daß
sie für Projektarbeiten keinen Pfennig zahlen. Das
Drängen und Unterbieten der Konkurrenz bringt es daher
mit sich, daß viele Firmen sich vorbehaltlos zur kostenlosen
Aufstellung des Projektes erbieten. In ihren
Offertenschreiben findet sich fast regelmäßig der Passus:
„Kostenanschläge und Ingenieurbesuche gratis!“
Große Baufirmen und Konstruktionswerkstätten unterhalten
Thonne les Pres
Schloß
Stallgebäude
Gewächshaus
im Hintergrund
der große Viadukt.
XII. Jahrgang
Nr. 32/35
Bauzeitung für Württemberg, B
Elsaß-Lothringen
Stuttgart, 7. August 1915