Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

Inhalt:  Montmedy  u.  seine  Umgebung.  Vergütungspflicht  für  bauliche  Vorarbeiten.  Kleine  Mitteilungen.  Vereinsmitteilungen.  Wettbewerb.

Vergütungspflicht  für  bauliche  Vorarbeiten
Von  Wilhelm  Beck-Steglitz.

Die  Anschauung  des  heutigen  Geschäftsverkehrs,  die
sich  in  den  Worten  ausprägt  „jede  Arbeit  ist  ihres  Lohnes
wert“,  geht  immer  mehr  dahin,  daß  jedermann  für  eine
geleistete  Arbeit,  die  innerhalb  seiner  Erwerbstätigkeit
liegt  und  bei  der  er  Kenntnisse  und  Erfahrungen  verwertet, ­
  auch  den  entsprechenden  Lohn  erwartet.  Hinsichtlich ­
  der  Vergütung  von  Projektarbeiten,  Kalkulationen, ­
  Entwürfen  und  Kostenanschlägen  hat
sich  diese  Auffassung  noch  nicht  allgemein  Bahn  gebrochen. ­
  Im  großen  Publikum  ist  die  Ansicht  vorherrschend, ­
  daß  Angebote  in  Form  von  Entwürfen  und

Kostenanschlägen  keine  Vergütung  erfordern;  es  besteht
demgemäß  die  Gepflogenheit,  gleichzeitig  mehrere  Offerten
lediglich  zur  Erzielung  niedriger  Preise  einzuholen.  Selbst
viele  Behörden  betrachten  es  als  selbstverständlich,  daß
sie  für  Projektarbeiten  keinen  Pfennig  zahlen.  Das
Drängen  und  Unterbieten  der  Konkurrenz  bringt  es  daher
mit  sich,  daß  viele  Firmen  sich  vorbehaltlos  zur  kostenlosen ­
  Aufstellung  des  Projektes  erbieten.  In  ihren
Offertenschreiben  findet  sich  fast  regelmäßig  der  Passus:
„Kostenanschläge  und  Ingenieurbesuche  gratis!“
Große  Baufirmen  und  Konstruktionswerkstätten  unterhalten

Thonne  les  Pres

Schloß

Stallgebäude
Gewächshaus
im  Hintergrund
der  große  Viadukt.

XII.  Jahrgang

Nr.  32/35

Bauzeitung  für  Württemberg,  B
Elsaß-Lothringen

Stuttgart,  7.  August  1915
            
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