Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

BAUZEITUNG 
Nr. 32/35 
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zur Ausarbeitung von Entwürfen und Kostenanschlägen 
eine eigene Abteilung. Der kleine Baumeister und Fa 
brikant kann mit solchen Spesen nicht arbeiten; er muß 
seine Entwürfe persönlich anfertigen, wodurch ihm em 
pfindliche Verluste an Zeit und Kosten erwachsen. 
Alle technische Projektarbeiten, Skizzen, Berechnungen 
erfordern je nach Umfang und Gegenstand einen mehr 
oder minder großen Aufwand an Zeit und Mühe, ganz 
abgesehen von Barauslagen zur Vornahme der erforder 
lichen Vorarbeiten. Wie dem Fachmann wohlbekannt, 
müssen vor Aufstellung eines Kostenanschlages in der 
Regel erst gewisse Vorarb eiten erledigt werden. Diese 
zerfallen in solche, die an Ort und Stelle vorgenommen 
werden, und in solche, weiche später im Projektenbüro 
geleistet werden können. Durch diese Vorarbeiten werden 
die Unterlagen für das gewünschte Projekt erst ermittelt. 
Sofern demjenigen, der sich um die Vorarbeiten bemühte, 
auch die Arbeit selbt übertragen würde, wäre gegen die 
Gratislieferung des Kostenanschlages nichts einzuwenden. 
Oft fällt jedoch die Uebertragung der Arbeit der unter 
bietenden Konkurrenz zu, und der um seine Mühe ge 
schädigte Bewerber ist gezwungen, einen Prozeß wegen 
Bezahlung des gelieferten Kostenanschlages anzustrengen. 
Zur Beseitigung dieser Mißstände verpflichten an 
gesehene Architekten- und Ingenieurvereinigungen schon 
seit Jahren ihre Mitglieder zur Einhaltung besonderer 
Gebührenordnungen, die für die Berechnung des 
Honorars für Projektarbeiten bestimmte Normen enthalten. 
Die Gebühren für Entwürfe und Kostenanschläge werden 
im allgemeinen nach der Bausumme in Rechnung gestellt, 
und zwar für Vorarbeiten und Ausführungsarbeiten ge 
sondert. Für erstere ist die Summe des Kostenanschlages, 
oder solange ein solcher noch nicht aufgestellt ist, die 
Kostenschätzung maßgebend, für letztere die Summe der 
Baukosten. Das Baurecht kennt drei verschiedene Arten 
von Bauplänen. Bei allen größeren Bauten werden zu 
nächst Versuchskizzen angefertigt; sie enthaften in der 
Regel nur die Hauptgrundrisse sowie einen Durchschnitt 
und bezwecken lediglich, die näheren Absichten des Bau 
herrn klar zu stellen. Bei Bauten von einiger Bedeutung 
werden noch Vorentwürfe angeferti^t, die schon alle Einzel 
heiten, aber noch nicht in endgültiger Gestalt enthalten. 
Diese Vorentwürfe sollen dem Bauherrn Gelegenheit geben, 
vorher über alle Punkte seine etwa abweichenden Wünsche 
zu äußern. Erst wenn diese berücksichtigt sind, werden 
die endgültigen Bauentwürfe aufgestsllt, die den Bau 
behörden zur Konsenserteilung vorgelegt werden. Der 
für den Bauherrn wesentlichste Teil der ganzen Arbeit, 
Vom Festungs 
berg aus 
aufgenommen. 
Montmedy 
Bahnhotgegend g
	        

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