BAUZEITUNG
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zur Ausarbeitung von Entwürfen und Kostenanschlägen
eine eigene Abteilung. Der kleine Baumeister und Fa
brikant kann mit solchen Spesen nicht arbeiten; er muß
seine Entwürfe persönlich anfertigen, wodurch ihm em
pfindliche Verluste an Zeit und Kosten erwachsen.
Alle technische Projektarbeiten, Skizzen, Berechnungen
erfordern je nach Umfang und Gegenstand einen mehr
oder minder großen Aufwand an Zeit und Mühe, ganz
abgesehen von Barauslagen zur Vornahme der erforder
lichen Vorarbeiten. Wie dem Fachmann wohlbekannt,
müssen vor Aufstellung eines Kostenanschlages in der
Regel erst gewisse Vorarb eiten erledigt werden. Diese
zerfallen in solche, die an Ort und Stelle vorgenommen
werden, und in solche, weiche später im Projektenbüro
geleistet werden können. Durch diese Vorarbeiten werden
die Unterlagen für das gewünschte Projekt erst ermittelt.
Sofern demjenigen, der sich um die Vorarbeiten bemühte,
auch die Arbeit selbt übertragen würde, wäre gegen die
Gratislieferung des Kostenanschlages nichts einzuwenden.
Oft fällt jedoch die Uebertragung der Arbeit der unter
bietenden Konkurrenz zu, und der um seine Mühe ge
schädigte Bewerber ist gezwungen, einen Prozeß wegen
Bezahlung des gelieferten Kostenanschlages anzustrengen.
Zur Beseitigung dieser Mißstände verpflichten an
gesehene Architekten- und Ingenieurvereinigungen schon
seit Jahren ihre Mitglieder zur Einhaltung besonderer
Gebührenordnungen, die für die Berechnung des
Honorars für Projektarbeiten bestimmte Normen enthalten.
Die Gebühren für Entwürfe und Kostenanschläge werden
im allgemeinen nach der Bausumme in Rechnung gestellt,
und zwar für Vorarbeiten und Ausführungsarbeiten ge
sondert. Für erstere ist die Summe des Kostenanschlages,
oder solange ein solcher noch nicht aufgestellt ist, die
Kostenschätzung maßgebend, für letztere die Summe der
Baukosten. Das Baurecht kennt drei verschiedene Arten
von Bauplänen. Bei allen größeren Bauten werden zu
nächst Versuchskizzen angefertigt; sie enthaften in der
Regel nur die Hauptgrundrisse sowie einen Durchschnitt
und bezwecken lediglich, die näheren Absichten des Bau
herrn klar zu stellen. Bei Bauten von einiger Bedeutung
werden noch Vorentwürfe angeferti^t, die schon alle Einzel
heiten, aber noch nicht in endgültiger Gestalt enthalten.
Diese Vorentwürfe sollen dem Bauherrn Gelegenheit geben,
vorher über alle Punkte seine etwa abweichenden Wünsche
zu äußern. Erst wenn diese berücksichtigt sind, werden
die endgültigen Bauentwürfe aufgestsllt, die den Bau
behörden zur Konsenserteilung vorgelegt werden. Der
für den Bauherrn wesentlichste Teil der ganzen Arbeit,
Vom Festungs
berg aus
aufgenommen.
Montmedy
Bahnhotgegend g