Full text : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

STUTTGART

ATOM

2.  Sept.  1915

FÜR  WÜRTTEMBERG
BHDGN*  HESSEN*  GL-SHSS-
  LOTHRINGEN*

Engerer  Wettbewerb  der  Stadt  Stuttgart  etc.  —  Vergütungspflicht  für  bauliche  Vorarbeiten. ­
  —  Die  Bautätigkeit  während  dem  Kriege  —  Strenge  Auslegung  der  Kriegsklausel ­
  in  Lieferungsverträgen.  —  Haben  Kriegsteilnehmer  bezw.  ihre  Hinterbliebenen
ausser  den  Ansprüchen  auf  Kriegsversorgung  etc.  —  Kleine  Mitteilungen.

Alle  Rechte  Vorbehalten.

Engerer  Wettbewerb  der  Stadt  Stuttgart
zur  Erlangung  von  Entwürfen  für  ein  Sdiaubild  über  die  architektonische  Gestaltung  der  Fassaden
am  neuen  Bahnhofsplatz  und  Teilen  der  Königstraße.

1.  Wortlaut  des  Programms.
Die  Qemeindekollegien  der  Stadt  Stuttgart  hatten
folgenden  Beschluß  gefaßt:
„Am  Vorplatz  des  neuen  Hauptbahnhofs  und  an  der
Königstraße  Nordwestseite,  vom  Vorplatz  des  neuen  Hauptbahnhofs ­
  bis  zum  Gebäude  Nr.  16,  müssen  Neubauten
und  Bauveränderungen  in  Baustoff,  Form  und  Farbe  so
ausgeführt  werden,  daß  ein  künstlerisches,  eindrucksvolles
Gesamtbild  entsteht,  und  wenn  ein  Schaubild  durch  die
Gemeindekollegien  festgestellt  werden  sollte,  sich  diesem
anpassen.  Wo  geschlossene  Bauweise  vorgesehen  ist,
kann  das  Zusammenbauen  verlangt  werden.“
Zur  Erlangung  eines  solchen  Schaubildes  schreibt  die
Stadt  Stuttgart  unter  den  Architekten  Professor  Paul
Bonatz,  Oberbaurat  Eisenlohr,  Oberbaurat  Schmohl,  Stuttgart, ­
  Professor  Hocheder,  München,  Professor  Ostendorf,
Karlsruhe,  einen  Wettbewerb  aus.  T)  :3
Durch  den  Wettbewerb  soll  einfSchaubild  im  Sinne
obiger  Bestimmung  gewonnen  werden,  d.  h.  ein  allgemeines ­
  Architekturbild,  dem  Neubauten  auf  diesem  Gelände ­
  zur  Erreichung  eines  künstlerisch  eindrucksvollen

Gesamtbildes  unbeschadet  ihrer  wirtschaftlichen  Zwecksbestimmung ­
  sich  unterzuordnen  hätten.  Die  Entscheidung
darüber,  ob  Baugesuche  dem  durch  den  Wettbewerb  gewonnenen ­
  Schaubild  sich  anpassen  oder  inwieweit  Abweichungen ­
  davon  zuläßig  sind,  steht  der  Baupolizeibehörde ­
  in  Verbindung  mit  dem  Stadterweiterungsburean
und  dem  nach  dem  Entwurf  der  Ortsbausatzung  vorgesehenen ­
  Beirat  zu.
Geringfügige  Ueberschreitungen  und  Aenderungen  der
Baulinie  sollen  als  zuläßig  angesehen  werden.  Insbesondere ­
  ist  es  den  Bewerbern  freigestellt,  den  Grundriß ­
  der  in  Betracht  kommenden  Baublöcke  so  zu  ändern,
daß  die  an  der  Königstraße,  und  der  Straße  I  bei  ihrer
Einmündung  in  den  Bahnhofplatz  festgesetzten,  einspringenden ­
  Winkel  in  Wegfall  kommen.  Auch  kann  eine
Ueberbauung  der  Schillerstraße  bei  ihrer  Einmündung
in  den  Bahnhofplatz  vorgesehen  werden.  Ferner  kann
die  auf  20  m  festgesetzte  Hauptgesimshöhe  in  einigen
Teilen  auf  dem  Dispenswege  überschritten  werden.
Die  Zahl  der  Vollstockwerke  ist  auf  5  beschränkt.
Die  Berechnung  der  Zahl  der  Stockwerke  erfolgt  nach

Kennwort:  Einheit  im  Großen,  Freiheit  im  Kleinen.
Prof.  Bonatz  &  Scholer.  Bahnh’ofsplatz.
            
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