STUTTGART
ATOM
2. Sept. 1915
FÜR WÜRTTEMBERG
BHDGN* HESSEN* GL-SHSS-
LOTHRINGEN*
Engerer Wettbewerb der Stadt Stuttgart etc. — Vergütungspflicht für bauliche Vorarbeiten.
— Die Bautätigkeit während dem Kriege — Strenge Auslegung der Kriegsklausel
in Lieferungsverträgen. — Haben Kriegsteilnehmer bezw. ihre Hinterbliebenen
ausser den Ansprüchen auf Kriegsversorgung etc. — Kleine Mitteilungen.
Alle Rechte Vorbehalten.
Engerer Wettbewerb der Stadt Stuttgart
zur Erlangung von Entwürfen für ein Sdiaubild über die architektonische Gestaltung der Fassaden
am neuen Bahnhofsplatz und Teilen der Königstraße.
1. Wortlaut des Programms.
Die Qemeindekollegien der Stadt Stuttgart hatten
folgenden Beschluß gefaßt:
„Am Vorplatz des neuen Hauptbahnhofs und an der
Königstraße Nordwestseite, vom Vorplatz des neuen Hauptbahnhofs
bis zum Gebäude Nr. 16, müssen Neubauten
und Bauveränderungen in Baustoff, Form und Farbe so
ausgeführt werden, daß ein künstlerisches, eindrucksvolles
Gesamtbild entsteht, und wenn ein Schaubild durch die
Gemeindekollegien festgestellt werden sollte, sich diesem
anpassen. Wo geschlossene Bauweise vorgesehen ist,
kann das Zusammenbauen verlangt werden.“
Zur Erlangung eines solchen Schaubildes schreibt die
Stadt Stuttgart unter den Architekten Professor Paul
Bonatz, Oberbaurat Eisenlohr, Oberbaurat Schmohl, Stuttgart,
Professor Hocheder, München, Professor Ostendorf,
Karlsruhe, einen Wettbewerb aus. T) :3
Durch den Wettbewerb soll einfSchaubild im Sinne
obiger Bestimmung gewonnen werden, d. h. ein allgemeines
Architekturbild, dem Neubauten auf diesem Gelände
zur Erreichung eines künstlerisch eindrucksvollen
Gesamtbildes unbeschadet ihrer wirtschaftlichen Zwecksbestimmung
sich unterzuordnen hätten. Die Entscheidung
darüber, ob Baugesuche dem durch den Wettbewerb gewonnenen
Schaubild sich anpassen oder inwieweit Abweichungen
davon zuläßig sind, steht der Baupolizeibehörde
in Verbindung mit dem Stadterweiterungsburean
und dem nach dem Entwurf der Ortsbausatzung vorgesehenen
Beirat zu.
Geringfügige Ueberschreitungen und Aenderungen der
Baulinie sollen als zuläßig angesehen werden. Insbesondere
ist es den Bewerbern freigestellt, den Grundriß
der in Betracht kommenden Baublöcke so zu ändern,
daß die an der Königstraße, und der Straße I bei ihrer
Einmündung in den Bahnhofplatz festgesetzten, einspringenden
Winkel in Wegfall kommen. Auch kann eine
Ueberbauung der Schillerstraße bei ihrer Einmündung
in den Bahnhofplatz vorgesehen werden. Ferner kann
die auf 20 m festgesetzte Hauptgesimshöhe in einigen
Teilen auf dem Dispenswege überschritten werden.
Die Zahl der Vollstockwerke ist auf 5 beschränkt.
Die Berechnung der Zahl der Stockwerke erfolgt nach
Kennwort: Einheit im Großen, Freiheit im Kleinen.
Prof. Bonatz & Scholer. Bahnh’ofsplatz.