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BAUZEITUNO
Nr. 7/8
Architekten überlassen, wobei jedoch die baupolizeilichen
und ortsbaustatutarischen Vorschriften zu beachten sind.
Geschlossene Bauweise unter Beachtung der gebotenen
Abstände von den Nachbargrundstücken und unter An
ordnung genügender Durchfahrten nach dem Hinterplatz
wird als zulässig erklärt.
Größere Spielplätze vor, zwischen oder hinter den
Gebäuden sind durchlaufenden schmalen Vorgärten an
den Straßen vorzuziehen; der verbleibende Hinterplatz
soll zu Gemüsegärtchen für die Bewohner benützt werden.
Die Gebäude an der Hauptstraße sollen im all
gemeinen 3 Stockwerke, die übrigen 2 Stockwerke erhal
ten, doch bleibt überlassen, auch den Dachstock mehr oder
weniger auszubauen, je nachdem dies auch die Rentabilität
der Anlage wünschenswert macht.
In den Küchen sind vorzusehen außer der Spül
einrichtung ein Koksherd mit Gasherdanstoß und mit
Gasautomat und eine kleine Speisekammer oder ein
Speiseschrank mit guter Lüftung.
Die Beheizung der Häuser erfolgt durch Oefen, bei
geeigneten Verhältnissen, namentlich bei Anordnung von
Wohndielen, können auch Zentralöfen Verwendung finden.
Bei den 2- und 3-Zimmerwohnungen sind je 2 Zim
mer heizbar zu machen, außerdem ist Vorkehrung zu
treffen, daß die Wohnküche geheizt werden kann, ent
weder durch einen besonderen Ofen, oder geeignete Ver
bindung dieses mit dem Herd.
Die Stockwerkhöhe hat im Licht im Erdgeschoß
2,75 m, in den oberen Stockwerken 2,65 m und im Dach
stock 2,60 m zu betragen.
I. Preis. Kennwort: Zentraler Spielhof.
Verfasser; Architekt Albert Eitel, Stuttgart.
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Es sollen an der Hauptstraße 3-Zimmerwohnungen,
im übrigen überwiegend 2-Zimmerwohnungen geschaffen
werden, das Verhältnis der 3- zu den 2-Zimmerwohnungen
ist etwa wie 2 :3 zu wählen. Für die 2 Zimmer der
2-Zimmerwohnungen ist eine Bodenfläche von zusammen
35 qm, für die 3 Zimmer der 3-Zimmerwohnungen von
zusammen 45 qm zu Grund zu legen.
Insbesondere bei den 2-Zimmerwohnungen ist eine
weitere Wohngelegenheit in der Küche (Wohnküche) oder
in einer dielenartigen Gangerweiterung mit unmittelbarem
Fenster nach außen vorzusehen, ln ersterem Fall sollte
die Küche eine Grundfläche von 12 bis 15 qm erhalten, in
letzterem Fall genügen für dieselbe 8 bis 10 qm. Außer
dem muß jede Wohnung erhalten;
einen Abort innerhalb der Wohnung, eine Küchen
veranda, im Untergeschoß ein Brennmaterialienraum
und eine Kellerabteilung für Getränke und Kartoffeln,
im Dachstock eine Lattenkammer.
Für gemeinschaftliche Benützung sind im Dachstock
Waschtrockenräume vorzusehen, außerdem an geeigneten
Stellen im Untergeschoß, von außen zugänglich, für je 10
bis 15 Wohnungen eine Waschküche.
Im übrigen wünscht die Stadtverwaltung Kleinwoh
nungen zu erhalten, die in der Anordnung und Ausstat
tung unter Verwendung guter Baustoffe und Konstruktio
nen schlicht und einfach, aber behaglich und zweckmäßig
sein sollen, wobei eine mölichst niedere Miete bei aus
reichender Verzinsung des Anlagekapitals anzustreben ist.
Verlangt wurden:
a) Ein Lageplan im Maßstab 1 :500;
b) Grundriß, Ansichten der Gesamtanlage, sowie
Schnitte im Maßstab 1 :200;
c) Grundrisse der einzelnen Wohnungstypen und Teil
ansichten und Schnitte mit eingeschriebenen Maßen
im Maßstab 1 :100;
d) eine Kostenschätzung nach dem Kubikmeter um
bauten Raums mit besonderen Grundpreisen für
Untergeschoß und Keller, für die Wohnstockwerke
einschließlich eingebauter Dachstockwohnungen und
für den Dachraum, sowie eine Rentabilitätsberech
nung. Die Berechnung des Rauminhalts der einzel
nen Teile ist in prüfungsfähiger Aufstellung beizu
legen.
e) Ein Erläuterungsbericht zur Klarlegung des Ent-