Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

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BAUZEITUNO 
Nr. 7/8 
Architekten überlassen, wobei jedoch die baupolizeilichen 
und ortsbaustatutarischen Vorschriften zu beachten sind. 
Geschlossene Bauweise unter Beachtung der gebotenen 
Abstände von den Nachbargrundstücken und unter An 
ordnung genügender Durchfahrten nach dem Hinterplatz 
wird als zulässig erklärt. 
Größere Spielplätze vor, zwischen oder hinter den 
Gebäuden sind durchlaufenden schmalen Vorgärten an 
den Straßen vorzuziehen; der verbleibende Hinterplatz 
soll zu Gemüsegärtchen für die Bewohner benützt werden. 
Die Gebäude an der Hauptstraße sollen im all 
gemeinen 3 Stockwerke, die übrigen 2 Stockwerke erhal 
ten, doch bleibt überlassen, auch den Dachstock mehr oder 
weniger auszubauen, je nachdem dies auch die Rentabilität 
der Anlage wünschenswert macht. 
In den Küchen sind vorzusehen außer der Spül 
einrichtung ein Koksherd mit Gasherdanstoß und mit 
Gasautomat und eine kleine Speisekammer oder ein 
Speiseschrank mit guter Lüftung. 
Die Beheizung der Häuser erfolgt durch Oefen, bei 
geeigneten Verhältnissen, namentlich bei Anordnung von 
Wohndielen, können auch Zentralöfen Verwendung finden. 
Bei den 2- und 3-Zimmerwohnungen sind je 2 Zim 
mer heizbar zu machen, außerdem ist Vorkehrung zu 
treffen, daß die Wohnküche geheizt werden kann, ent 
weder durch einen besonderen Ofen, oder geeignete Ver 
bindung dieses mit dem Herd. 
Die Stockwerkhöhe hat im Licht im Erdgeschoß 
2,75 m, in den oberen Stockwerken 2,65 m und im Dach 
stock 2,60 m zu betragen. 
I. Preis. Kennwort: Zentraler Spielhof. 
Verfasser; Architekt Albert Eitel, Stuttgart. 
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Es sollen an der Hauptstraße 3-Zimmerwohnungen, 
im übrigen überwiegend 2-Zimmerwohnungen geschaffen 
werden, das Verhältnis der 3- zu den 2-Zimmerwohnungen 
ist etwa wie 2 :3 zu wählen. Für die 2 Zimmer der 
2-Zimmerwohnungen ist eine Bodenfläche von zusammen 
35 qm, für die 3 Zimmer der 3-Zimmerwohnungen von 
zusammen 45 qm zu Grund zu legen. 
Insbesondere bei den 2-Zimmerwohnungen ist eine 
weitere Wohngelegenheit in der Küche (Wohnküche) oder 
in einer dielenartigen Gangerweiterung mit unmittelbarem 
Fenster nach außen vorzusehen, ln ersterem Fall sollte 
die Küche eine Grundfläche von 12 bis 15 qm erhalten, in 
letzterem Fall genügen für dieselbe 8 bis 10 qm. Außer 
dem muß jede Wohnung erhalten; 
einen Abort innerhalb der Wohnung, eine Küchen 
veranda, im Untergeschoß ein Brennmaterialienraum 
und eine Kellerabteilung für Getränke und Kartoffeln, 
im Dachstock eine Lattenkammer. 
Für gemeinschaftliche Benützung sind im Dachstock 
Waschtrockenräume vorzusehen, außerdem an geeigneten 
Stellen im Untergeschoß, von außen zugänglich, für je 10 
bis 15 Wohnungen eine Waschküche. 
Im übrigen wünscht die Stadtverwaltung Kleinwoh 
nungen zu erhalten, die in der Anordnung und Ausstat 
tung unter Verwendung guter Baustoffe und Konstruktio 
nen schlicht und einfach, aber behaglich und zweckmäßig 
sein sollen, wobei eine mölichst niedere Miete bei aus 
reichender Verzinsung des Anlagekapitals anzustreben ist. 
Verlangt wurden: 
a) Ein Lageplan im Maßstab 1 :500; 
b) Grundriß, Ansichten der Gesamtanlage, sowie 
Schnitte im Maßstab 1 :200; 
c) Grundrisse der einzelnen Wohnungstypen und Teil 
ansichten und Schnitte mit eingeschriebenen Maßen 
im Maßstab 1 :100; 
d) eine Kostenschätzung nach dem Kubikmeter um 
bauten Raums mit besonderen Grundpreisen für 
Untergeschoß und Keller, für die Wohnstockwerke 
einschließlich eingebauter Dachstockwohnungen und 
für den Dachraum, sowie eine Rentabilitätsberech 
nung. Die Berechnung des Rauminhalts der einzel 
nen Teile ist in prüfungsfähiger Aufstellung beizu 
legen. 
e) Ein Erläuterungsbericht zur Klarlegung des Ent-
	        

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