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BAUZEITUNG
Nr 7/10
_ Wettbewerbe.
Stuttgart. Die Stadt erläßt ein Preisausschreiben
zur Erlangung künstlerischer Entwürfe für einen Wasser
turm im Gewand Forst beim Kräherwald. Unterlagen
gegen 5 Mk. beim städt. Wasserwerk, Weimarstr. 28, I.
Bewerber im Felde erhalten diese unentgeltlich. An
Preisen sind ausgesetzt: M. 750.-, M. 500.- u. M. 300.-,
Ankäufe für M. 200.- sind vorgesehen. Termin für die
Ablieferung ist der 15. August. Siehe auch die Bekannt
machung im Inseratenteil.
Der Reichsverband zur Förderung sparsamer Bau
weise E. V. Berlin W. 30, Motzstraße 8 veranstaltet
einen allgemeinen Wettbewerb unter Angehörigen des Deut
schen Reiches um Vorschläge für die wirtschaftlich beste
Ausbildung des Kleinwohnungswesens mit Betonung der
sparsamen Bauweise. Ein im Einzelnen festgelegtes
' Programm wird nicht gegeben.
Auf jeden Fall soll das Augenblickliche und Unmittel
bare der Verwirklichungsmöglichkeiten ausdrücklich ins
Auge gefaßt und somit der Demobilisierungsvorgang in
seinen weiten übergangswirtschaftlichen Verzweigungen in
den Kreis der Erörterung gezogen werden.
Für Preise stehen 20000 M. zur Verfügung, von denen
6000 M. dem oder den Verfassern der die Aufgabe am
besten lösenden Bewerbung zufallen sollen. Die Höhe
der übrigen Preise wird von den Preisrichtern festgesetzt
werden. Kein Preis soll weniger als 1000 M. betragen.
Die ausgelobte Summe kommt auf jeden Fall zur Verteilung.
Der Reichsverband behält sich vor, auch solche Ar
beiten, die nicht mit Preisen bedacht worden sind, gegen
Zahlung einer mit dem Bewerber zu vereinbarenden Ver
gütung zu erwerben.
Preisrichter sind die Herren: Vorsitz: Kgl. Rat Dr.
Otto Crusius, Präs. d. Kgl. Bayr. Akad. d. Wissensch.
Dr. Otto Auhagen, ord. Prof. d. Volkswirtschaft), an d.
Kgl. Landwirtschaft!. Hochschule Berlin. Dr. Rudolf Eber
stadt, ord. Honorarprof. der Univ. Berlin. Geh. Baurat
Fischer, vortr. Rat im Arbeitsminist. Berlin. Geh. Reg.-
Rat Professor Dr.-lng. e. h. M. Gary, Vorst, d. Abt. für
Baumaterialprüfung d. Kgl. Materialprüfungsamtes, Berlin.
Prof. Dr. Gehler, Mitgl. d. Techn. Stabes im Kriegsamte.
Joh. Giesberts, Vorst.-Mitgl. d. Gesamtverb. d. christl.
Gewerksch. u. d. Kartellverb. d. kath. Arbeitervereine.
Geh. Baurat Theodor Goecke, Prof. d. Kgl. Techn. Hoch
schule Berlin. Karl Heckmann, Bochum. Geh. Baurat
Dr.-lng. Ludwig Hoffmann, Stadtbaurat, Berlin. Kanold,
ord. Prof, der Kgl. Techn. Hochschule Hannover. Dr.
Carl Hugo Lindemann, Privatdozent f. Komumalwissensch.
d. Kgl. Techn. Hochschule Stuttgart. Reg.-Rat Metz,
Erster Dir. d. Siedlgsges. Sachsenland, Halle a. S. Dr.-
lng. Eugen Michel, ord. Prof. d. Kgl. Techn. Hochschule
Hannover. Dr.-lng. Herrn. Muthesius, Geh. Reg.-Rat im
Landesgewerbeamt, Berlin. Bürgermstr. Saalmann, Erster
Vors. d. Reichsverb. Deutscher Städte, Pleß. Geh. Reg.-
Rat Dr. Friedr. Seeßelberg, ord. Prof, der Kgl. Techn.
Hochschule Berlin, Mitgl. d. Wissenschaft!. Kommission
d. Kriegsminist. Geh. Oberbaurat Dr.-lng, Jos. Stubben,
Berlin. Dr.-lng. Weiß. ord. Prof. d. Kgl. Techn. Hoch
schule Berlin.
Das Preisgericht behält sich vor, zur Beurteilung von
Arbeiten, welche auf Teil- oder Seitengebieten der Auf
gabe besondere Stärke zeigen, entsprechende Sachver
ständige zuzuziehen.
Bewerbungen sind bis zum 3. Mai 1918, mittags 12
Uhr, versiegelt und mit Kennwort versehen, an die in den
ausführlichen „Wettbewerbsunterlagen“ bezeichneten Stel
len einzusenden.
Vereinsmitteilungen.
Württemberg. Baubeamten-Verein. Die 1. Aus-.
Schußsitzung im Jahr 1918 findet Sonntag den 5. Mai d. J.
im Bibliothekzimmer der Vereins Bauhütte Büchsenstraße 53
in Stuttgart vomittags 10V* Uhr statt, wozu die verehr-
lichen Ausschußmitglieder hiemit freundlich eingeladen
werden.
Auch sonstige Vereinsmitglieder können den Verhand
lungen beiwohnen.
Württemberg. Baubeamten-Verein. Einladung zu
einem Vortrag am Dienstag, den 26. März 1918, abends
8 Uhr, im Bürgermuseum, Langestraße 4B, über „die
Lage unserer Lebensmittelversorgung“ von Herrn Dr.
Wohlmannstetter, Referent im Kriegsernährungsamt. Die
Mitglieder unseres Vereins sind zu diesem Vortrag vom
Vorsitzenden des Württ. Kriegsausschußes für Konsumen-
ten-lnteressen freundlich eingeladen und wird um möglichst
zahlreiches Erscheinen gebeten. Der Vorstand.
Württemberg. Baubeamten-Verein. Wir erfüllen
hiermit die schmerzliche Pflicht, unsere Mitglieder von
dem am 24. Febr. d. Js. nach langem, schweren Leiden
erfolgten Hinscheiden unseres treuen Vereinsmitgliedes
Inspektor Christian Straub in Kenntnis zu setzen.
Wir verlieren in dem Verstorbenen einen lieben Kollegen,
der auch Mitbegründer des Vereins war und stets für
die Hebung des Standes eintrat. Er war allerseits hoch
geachtet, was in einem warmen Nachruf von Seiten seines
Vorstandes am Grabe zum Ausdruck kam. Wir werden
dem Verstorbenen ein treues gutes Andenken bewahren.
Fragekasten.
Sind in Cannstatt Badeeinrichlungen und Beleuchtungs
körper, welche mit dem Gebäude durch Verschraubung
fest verbunden sind und dem Qebäudebesitzer gehören,
aber sich nur in dessen Wohnung, nicht auch in den an
deren Wohnungen des Hauses befinden, Zubehör im Sinne
des § 97 des B. G. B.? Der Hausbesitzer hat diese Ein
richtungen schon beim Bau des Hauses herstellen lassen,
deren Kosten bei den Baukosten gebucht und dieselben
bei der Qebäudebrandversicherungsanstalt versichert. A. G.
Antw. Ihre Frage ist zu bejahen. Nach § 97 des
B. G. B. ist eine Sache nicht Zubehör, Wenn sie im Ver
kehr nicht als Zubehör angesehen wird. Darauf kommt
es also an und kann hier die Uebung bei der Gebäudebrand
versicherung, die aber in Württemberg nicht überall gleich
ist, eine Grundlage bilden.
Die Gebäudebrandversicherung versichert als Zube
hörden das Zubehör im Sinne des § 97 B. G. B., soweit
es mit dem Gebäude niet- nagel- und schraubenfest ver
bunden ist. (Vgl. auch die Bemerkungen zu Art. 8 des
Entwurfs eines neuen Brandversicherungs-Gesetzes.) Wo
also, wie im Stadtdirektionbezirk Stuttgart Badeeinrich
tungen und Beleuchtungskörper des Hausbesitzers
als Zubehörden bei der Gebäudebrandversiche
rungsanstalt versichert werden, da werden diese
als Gebäudezubehör im Sinne des B. G. B. ange
sehen. Die Gebäudebrandversicherung ist für den ganzen
Stadtdirektionsbezirk zentralisiert und wird im ganzen
Bezirk einheitlich gehandhabt. Es kann daher auch für
den ganzen Bezirk nur eine Verkehrssitte bezüglich frag
lichen Gebäudezubehörs geben. Der Erbauer des Hauses
hat hienach auch richtigerweise die Kosten der Badeeinrich
tung und Beleuchtungskörper seiner Wohnung bei den
Baukosten gebucht. Ob fragliches Zubehör nur in der
Wohnung des Hausbesitzers oder auch in den Mietswoh
nungen ist, oder ob es früher oder später eingerichtet
wurde ändert nichts an der Sache. Will hienach bei
einem Besitzwechsel der alte Besitzer fragl. Zubehör be
halten, so hat er das im Kaufvertrag ausdrücklich zu be
stimmen.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart.
Druck; Gustav Stürner in Waiblingen.