Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Kaufmanns-Erholungs-Heim  in  Urach.

Die  deutsche  Gesellschaft  für  Kaufmanns-Erholungs-Heime,
  die  ihren  Sitz  in  Wiesbaden  hat,  lud  im  Jahre
1916  vier  Stuttgarter  Architekten  zu  diesem  Wettbewerb
ein.  Nach  dem  Bauprogramm  ist  bei  dem  Heim  weniger
mit  dem  Besuch  ganzer  Familien  als  vielmehr  in  der  Hauptsache ­
  mit  Einzelpersonen  zu  rechnen.  In  seinem  Aeußern
und  Innern  aber  soll  das  Haus  dem  württ.  Kaufmannsstande, ­
  der  es  mit  seinen  Mitteln  errichtet,  würdig  sein.
Als  Bauplatz  steht  das  oberhalb  Urachs  gelegene  sogenannte
Schänzle,  das  gegenwärtig  mit  Obst-  und  Gemüse-Pflanzungen ­
  bestanden  ist,  zur  Verfügung.  Oberhalb  des  angrenzenden ­
  Fahrwegs  gehört  noch  ein  Obstgarten  zu  dem
Grundstück,  der  nicht  überbaut  werden  darf.  Die  Stellung
des  Gebäudes  auf  dem  Grundstücke,  ebenso  wie  die  Wegeführung ­
  auf  dem  Grundstücke  selbst,  bleibt  den  Bewerbern ­
  überlassen.  Es  ist  vorzusehen,  daß  das  Heim
auch  im  Winter  geöffnet  ist.  Die  Heizungsanlage  (Dampf
oder  Wasser)  muß  genügend  groß  sein  und  so  unterteilt,
daß  an  weniger  kalten  Tagen  nur  ein  Teil  in  Betrieb  zu
sein  braucht.  Die  Beleuchtung  geschieht  durch  elektrischen ­
  Strom,  Gas  ist  nicht  vorhanden.  Die  Spülwasser

der  Closets  u.  s.  w.  müssen  durch  eine  Kläranlage,  die
an  geeigneter  Stelle  anzuordnen  ist,  geleitet  werden.  Die
Abfallstoffe  können  in  dem  Wirtschaftsgarten  Verwendung
finden.  Ein  Personenaufzug  ist  zunächst  nicht  vorgesehen,
jedoch  ist  erwünscht,  wenn  für  einen  etwa  späteren  Einbau ­
  Platz  gelassen  wird.  Als  Möbel  erhalten  die  Zimmer
außer  den  Betten  einen  Nachttisch,  einen  Tisch,  einen
Waschtisch,  einen  Stuhl,  einen  Kleiderschrank,  sofern
nicht  Schränke  eingebaut  werden  können,  einen  Ruhesofa
oder  einen  großen  Lehnstuhl.  Ferner  Schuhbank  und
Kofferbank.  Fließendes  Wasser  braucht  nicht  vorgesehen
zu  werden.
Von  dem  das  Grundstück  begrenzenden  Fahrweg  ist
ein  Zufahrtsweg  in  das  Grundstück  einzuführen,  der  nach
Möglichkeit  als  Auffahrt  vor  das  Hauptportal  zu  dienen
hat  und  von  dem  ein  Zweigweg  zu  den  Wirtschaftsräumen ­
  führt.  Außerdem  ist  ein  Fußweg  von  der  Talsohle ­
  aus  zur  Benutzung  der  Gäste  in  das  Grundstück
zu  führen.  Das  Haus  soll  eine  Haupttreppe,  außerdem
aber  auch  noch  eine  Nebentreppe,  die  zugleich  als  Wirtschaftstreppe ­
  dienen  soll,  erhalten.  Die  Flure  müssen

Zur  Ausführung  bestimmt.  Prof.  M.  Elsässer  Stuttgart.
            
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