Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Ideen-Wettbewerb
zur  Erlangung  von  Entwürfen  für  Kleinwohnungen  der  Stadt  Stuttgart.

A.SProgramm.
Zur  Bebauung  mit  Kleinwohnungen  sind  die  beiden
städt.  Bauplätze  in  Ostheim  zwischen  Ostend-Rotenbergstraße,
  der  Lukaskirche  und  dem  Bergfriedhof  zwischen
Schwarenberg-Sickstraße  und  den  anstoßenden  Nachbargrundstücken ­
  in  Aussicht  genommen.  Die  Anordnung
der  Gebäude  auf  den  Plätzen  wird  den  Architekten  überlassen, ­
  wobei  jedoch  die  baupolizeilichen  und  ortsbaustatutarischen ­
  Vorschriften  zu  beachten»sind.  Geschlossene ­
  Bauweise  unter  Beachtung  der  gebotenen  Abstände
von  den  Nachbargrundstücken  und  unter  Anordnung  genügender ­
  Durchfahrten  nach  den  Hinterplätzen  wird  als
zulässig  erklärt.  Möglichste  Ausnützung  der  Hinterplätze
zu  Gemüsegärtchen  und  kleineren  Spiel-  und  Sitzplätzen
sind  durchlaufenden  schmalen  Vorgärten  an  den  Straßen
vorzuziehen.  Die  Gebäude  an  den  Hauptstraßen  sollen
im  allgemeinen  3  Stockwerke,  etwaige  Hintergebäude
oder  rückwärtige  Flügel  2  Stockwerke  erhalten,  doch
bleibt  überlassen,  auch  den  Dachstock  mehr  oder  weniger
auszubauen.  Es  sollen  3  Zimmerwohnungen  und  2  Zimmerwohnungen ­
  geschaffen  werden,  das  Verhältnis  der  3

zu  den  2  Zimmerwohnungen  ist  etwa  wie  2  :  3  zu  wählen. ­
  Für  die  2  Zimmer  der  2  Zimmerwohnungen  ist  eine
Bodenfläche  von  zusammen  etwa  30  qm,  für  die  3  Zimmer ­
  der  3  Zimmerwohnungen  von  zusammen  etwa  43  qm
zu  Grund  zu  legen.  Bei  den  2  Zimmerwohnungen  ist
eine  weitere  Wohngelegenheit  in  der  Küche  (Wohnküche)
vorzusehen.  Die  Wohnküche  sollte  eine  Grundfläche  von
12—14  qm  erhalten,  im  übrigen  genügen  für  die  Küchen
8—10  qm.  Ausserdem  muß  jede  Wohnung  erhalten:
einen  Abort  innerhalb  der  Wohnung,  eine  Küchenveranda,
im  Untergeschoß  1  Brennmaterialienraum  und  1  Kellerabteilung ­
  für  Getränke  und  Kartoffel,  im  Dachstock  eine
Lattenkammer.  Für  gemeinschaftliche  Benützung  sind  im
Dachstock  Waschtrockenräume  vorzusehen,  ausserdem  an
geeigneten  Stellen  im  Untergeschoß,  von  außen  zugänglich, ­
  für  je  10—15  Wohnungen  1  Waschküche,  es  können
aber  auch  besondere  Waschküchegebäude  vorgesehen
werden,  ln  den  Küchen  sind  vorzusehen  außer  der  Spüleinrichtung ­
  1  Koksherd  mit  Gasherdanstoß  und  mit  Gasautomat ­
  und  1  kleine  Speisekammer  oder  1  Speiseschrank
mit  guter  Lüftung.  Die  Beheizung  der  Häuser  erfolgt

Ein  II.  Preis,  Kennwort:  „Drei  Höfe.“
Verfasser:  Willi  Benz,  Architekt  und  Oskar  Widmann,  Dipl.-Ing.,  Stuttgart-Wildbad.

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