BTOKI
FÜR WÜRTTGMBGRG
BRDENHESSEHEL
SHSS- LOTHRINGEN
Inhalt; Die Wichtigkeit der Prüfung von Baugenehmigungsgesuchen, auch wenn es sich
nicht um Heeresbauten handelt. — Wettbewerbe. — Verschiedenes. — Lohnbewegung
im Baugewerbe. — Vereinsmitteilungen. — Personalien. — Bücher. — Briefkasten.
Alle Rechte Vorbehalten
Die Wichtigkeit der Prüfung von Baugenehmig
ungsgesuchen, auch wenn es sich nicht um
Heeresbauten handelt.
Der Deutsche Arbeitgeberbund für
das Baugewerbe hat folgende Eingabe an das
Preuß. Ministerium des Innern gerichtet:
„Um die für die Herstellung der dringenden Heeres
bauten erforderliche Zahl von Bauarbeitern zu beschaffen,
sind in einer Reihe von Korpsbezirken Verfügungen der
stellvertretenden Generalkommandos ergangen, welche die
Inangriffnahme von neuen oder Fortführung begonnener
Bauten von der jedesmaligen Genehmigung des General
kommandos abhängig machen.
Auf Grund derartiger Verfügungen legen in allen
Bezirken, für die sie ergangen sind, die Baupolizei-Behör
den die ihnen zur Prüfug vorliegenden Baugenehmi
gungsgesuche vor Vornahme der technischen Prü
fung den Generalkommandos zur Genehmigung vor.
Es hat sich nur die Gewohnheit herausgebildet, daß,
wenn die Genehmigung seitens der Generalkommandos
versagt wird, die Baupolizei-Behörden dem Antragsteller
den Antrag mit allen Zeichnungen, statischen Berech
nungen usw. zurückgeben, ohne überhaupt noch in eine
Prüfung des Projekts vom baupolizeilchen Standpunkt aus
einzutreten.
Diese Gewohnheit bedeutet eine schwere Gefahr hin
sichtlich der Ueberleitung des deutschen Baugewerbes in
die Friedenswirtschaft.
Erfahrungsgemäß erfordert die baupolizeiliche Prü
fung und Genehmigung eines Projektes schon in normalen
Zeiten eine Dauer von 2 bis 3 Monaten. Wenn nun alle
augenblicklich geplanten und in allen Einzelheiten völlig
vorbereiteten Entwürfe zu privaten Bauten, für deren Aus
führung seitens der Generalkommandos im Interesse der
Heeresbauten jetzt die Genehmigung nicht erteilt wird,
nach Friedensschluß den Baupolizei-Behörden noch ein
mal zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden
müssen, so steht zu befürchten, daß infolge der hierfür er
forderlichen Frist, die bei der dann zu erwartenden Ar
beitshäufung voraussichtlich noch weit länger als in nor
malen Zeiten sein würde, eine Verzögerung in der Wieder
aufnahme der Bautätigkeit eintritt, welche nicht nur für die
davon betroffenen Unternehmer von nachteiligster Wir
kung sein würde, sondern welche auch eine bedenkliche
Stockung auf dem Arbeitsmarkte und eventuell sogar den
Eintritt einer völligen Arbeitslosigkeit der aus dem Felde
zurückkehrenden Bauarbeiter zur Folge haben könnte.
Diesen zu befürchtenden Schädigungen kann vor
gebeugt werden, dadurch, daß die Baupolizei-Behörden
die Prüfung und eventuelle baupolizeiliche Genehmigung
der ihnen vorliegenden Baugesuche vornehmen, auch
wenn die Genehmigung zur Ausführung der betreffenden
Bauten vom Generalkommando versagt worden ist.
Im Interesse des von uns vertretenen Gewerbes, aber
auch im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, deren
Ueberleitung in die Friedenswirtschaft durch eine Ent
lastung des baugewerblichen Arbeitsmarktes sehr erleich
tert werden würde, bitten wir sehr ergebenst, die Bau
polizei-Behörden anweisen zu wollen, die Prüfung und
eventuelle Genehmigung auch derjenigen der ihnen vor
liegenden Baugesuche vorzunehmen, deren Ausführung
vom Generalkommando im Interesse der Heeresbauten
nicht gestattet worden ist, mit der Maßgabe, daß die Er
laubnis zum Baubeginn bis zur Aufhebung des Verbots
des Generalkommandos versagt ist.“
Je eine Abschrift dieser Eingabe haben das Reichsamt
für Uebergangswirtschaft und das Kriegsarbeitsamt mit
der Bitte um Unterstützung erhalten.
Federzeichnung von Arthur List, Heilbronn,
z. Zt. im Felde.