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BAUZEITUNO
Nr. 16/17
möglichen, um ferner die Deckung insbesondere dem soliden
Baugewerbe zu sichern und damit dessen Not
einigermaßen zu lindern, hat der „DeutscheArbeitgeberbund
für das Baugewerbe“ schließlich
den Weg der Selbsthilfe eingeschlagen:
Der Deutsche Arbeitgeberbund hat durch die Errichtung
einer „Hauptbank für Hypothekenschutz“ und
von „Hypothekenschutz-Banken“ nicht etwa einzelnen Bevorzugten,
sondern der großen Allgemeinheit
die Möglichkeit geschaffen, nach Beendigung des Krieges
die Privatbautätigkeit wieder aufnehmen zu können.
Durch harte und teilweise ungerechte Besteuerung
des städtischen Hausbesitzes, die eine angemessene Verzinsung
verhindert, ist die Kapitalanlage in Hypotheken,
namentlich aber in Nachhypotheken, eine sehr unsichere
geworden. Wir wollen hoffen, daß es nach dem Kriege
wiederum gelingen möge, mindestens die Verzinsung der
Wohngebäude in ein entsprechendes Verhältnis zu den
Lasten zu bringen. Daneben sollen dann die Hypothekenschutz-Banken
als leistungsfähige Bürgen dem Hypothekengläubiger
alle erforderliche Sicherheit bieten, damit
er wieder sorglos sein Kapital auf Hypotheken ausleihen
Mitwirkung der Hypothekenschutz-Banken bereit gestellt
werden kann; sie wird andererseits für den alteingesessenen
Hausbesitz zur unbedingten Notwendigkeit werden
müssen, wenn dieser die Rentabilität der veralteten Wohngebäude
zu seinen Lasten und Abgaben wieder in ein
richtiges Verhältnis bringen will.
Nach dem Kriege wird ferner der Bausch wind
e 1 sicher wieder in verstärktem Umfange aufleben. • Zu
seiner wirksamen Bekämpfung werden dann die Hypothekenschutz-Banken
ganz besonders beitragen können,
wenn der Baugewerbetreibende und der Bauhandwerker
bestrebt sein werden, ihr Mitwirken an einem Bau davon
abhängig zu machen, daß die nächste Hypothekenschutz-Bank
zuvor die Verhältnisse des Bauherrn geprüft und
sich zur Uebernahme des Hypothekenschutzes bereit erklärt
hat. Eine derart sachkundige Prüfung der Verhältnisse
des Bauherrn wird keinem Baugewerbetreibenden
möglich sein, und es darf daher mit großer Sicherheit angenommen
werden, daß der Baugewerbetreibende ohne
Besorgnis, sein Geld zu verlieren, ruhig an einem Bau
mitliefern und mitarbeiten kann, wenn Hypothekenschutz
gewährt wird, daß er aber uh’ten allen Umständen seine
kann. Kann aber durch Bereitstellung derartiger ausreichender
Sicherheit das Privatkapital wieder herangezogen
werden, dann kommen auch wieder Baulustige,
und zwar um so eher, als der Hypothekenschutz nach Ansicht
maßgebender Grundstücks-Fachleute auch für den
Hypothekenschuldner von größtem Werte und dabei auch
noch verhältnismäßig außerordentlich billig ist.
Nun darf natürlich nicht angenommen werden, daß
es sich nach dem Kriege sofort wieder um die Errichtung
neuer Häuser oder gar neuer Stadtteile handeln
kann; eine derartige Bautätigkeit wird wohl nur sehr
langsam wieder einsetzen können. In sehr vielen Städten
■des Reiches wird sich aber eine neue und nicht minder
wichtige Aufgabe für das Baugewerbe ergeben, nämlich
der Umbau und die Modernisierung veralteter
Stadtteile, selbstverständlich unter tunlichster
Wahrung alles historisch oder künstlerisch Wertvollen.
Eine solch lohnende Betätigung wird aber dem Baugewerbe
durchweg wohl nur möglich sein, wenn das
hierzu erforderliche Baukapital und der Baukredit unter
Mitwirkung unterlassen muß, wenn der Hypothekenschutz
versagt wird. Selbstverständlich werden die Hypothekenschutz-Banken
bei Neubauten den Hypothekenschutz auch
nur der Bedingung gewähren, daß mit der geschützten
Hypothek in allererster Linie die noch vorhandenen Baurestforderungen
weggefertigt werden.
Auf diese Weise werden aber dann die Hypothekenschutz-Banken
geradezu die wirtschaftliche Organisation
des gesamten deutschen Baugewerbes
und all seiner Nebengewerbe
gegen den Bauschwindel darstellen.
Ein weiterer Umstand, der gleichfalls dem Baugewerbe
zugute kommen wird, ist der, daß voraussichtlich
die Grenze der Mündelsicherheit der ersten Hypotheken
auf 75 Prozent des Schätzungswertes ausgedehnt
werden wird, falls Hypothekenschutz genommen wird, so
daß die gesetzlich erforderliche Bürgschaft der Städte
lediglich eine Formsache sein kann. Durch diese Maßnahme
wird dem alteingesessenen Hausbesitz eine wesentliche
Hilfe gebracht und überdies die Möglichkeit geschaffen,
daß Hausbesitz und Baugewerbe sich dauernd in