Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

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BAUZEITUNO

Nr.  16/17

möglichen,  um  ferner  die  Deckung  insbesondere  dem  soliden ­
  Baugewerbe  zu  sichern  und  damit  dessen  Not
einigermaßen  zu  lindern,  hat  der  „DeutscheArbeitgeberbund
  für  das  Baugewerbe“  schließlich
den  Weg  der  Selbsthilfe  eingeschlagen:
Der  Deutsche  Arbeitgeberbund  hat  durch  die  Errichtung ­
  einer  „Hauptbank  für  Hypothekenschutz“  und
von  „Hypothekenschutz-Banken“  nicht  etwa  einzelnen  Bevorzugten, ­
  sondern  der  großen  Allgemeinheit
die  Möglichkeit  geschaffen,  nach  Beendigung  des  Krieges
die  Privatbautätigkeit  wieder  aufnehmen  zu  können.
Durch  harte  und  teilweise  ungerechte  Besteuerung
des  städtischen  Hausbesitzes,  die  eine  angemessene  Verzinsung ­
  verhindert,  ist  die  Kapitalanlage  in  Hypotheken,
namentlich  aber  in  Nachhypotheken,  eine  sehr  unsichere
geworden.  Wir  wollen  hoffen,  daß  es  nach  dem  Kriege
wiederum  gelingen  möge,  mindestens  die  Verzinsung  der
Wohngebäude  in  ein  entsprechendes  Verhältnis  zu  den
Lasten  zu  bringen.  Daneben  sollen  dann  die  Hypothekenschutz-Banken ­
  als  leistungsfähige  Bürgen  dem  Hypothekengläubiger ­
  alle  erforderliche  Sicherheit  bieten,  damit
er  wieder  sorglos  sein  Kapital  auf  Hypotheken  ausleihen

Mitwirkung  der  Hypothekenschutz-Banken  bereit  gestellt
werden  kann;  sie  wird  andererseits  für  den  alteingesessenen ­
  Hausbesitz  zur  unbedingten  Notwendigkeit  werden
müssen,  wenn  dieser  die  Rentabilität  der  veralteten  Wohngebäude ­
  zu  seinen  Lasten  und  Abgaben  wieder  in  ein
richtiges  Verhältnis  bringen  will.
Nach  dem  Kriege  wird  ferner  der  Bausch  wind
  e  1  sicher  wieder  in  verstärktem  Umfange  aufleben.  •  Zu
seiner  wirksamen  Bekämpfung  werden  dann  die  Hypothekenschutz-Banken ­
  ganz  besonders  beitragen  können,
wenn  der  Baugewerbetreibende  und  der  Bauhandwerker
bestrebt  sein  werden,  ihr  Mitwirken  an  einem  Bau  davon
abhängig  zu  machen,  daß  die  nächste  Hypothekenschutz-Bank
  zuvor  die  Verhältnisse  des  Bauherrn  geprüft  und
sich  zur  Uebernahme  des  Hypothekenschutzes  bereit  erklärt ­
  hat.  Eine  derart  sachkundige  Prüfung  der  Verhältnisse ­
  des  Bauherrn  wird  keinem  Baugewerbetreibenden
möglich  sein,  und  es  darf  daher  mit  großer  Sicherheit  angenommen ­
  werden,  daß  der  Baugewerbetreibende  ohne
Besorgnis,  sein  Geld  zu  verlieren,  ruhig  an  einem  Bau
mitliefern  und  mitarbeiten  kann,  wenn  Hypothekenschutz
gewährt  wird,  daß  er  aber  uh’ten  allen  Umständen  seine

kann.  Kann  aber  durch  Bereitstellung  derartiger  ausreichender ­
  Sicherheit  das  Privatkapital  wieder  herangezogen ­
  werden,  dann  kommen  auch  wieder  Baulustige,
und  zwar  um  so  eher,  als  der  Hypothekenschutz  nach  Ansicht ­
  maßgebender  Grundstücks-Fachleute  auch  für  den
Hypothekenschuldner  von  größtem  Werte  und  dabei  auch
noch  verhältnismäßig  außerordentlich  billig  ist.
Nun  darf  natürlich  nicht  angenommen  werden,  daß
es  sich  nach  dem  Kriege  sofort  wieder  um  die  Errichtung
neuer  Häuser  oder  gar  neuer  Stadtteile  handeln ­
  kann;  eine  derartige  Bautätigkeit  wird  wohl  nur  sehr
langsam  wieder  einsetzen  können.  In  sehr  vielen  Städten
■des  Reiches  wird  sich  aber  eine  neue  und  nicht  minder
wichtige  Aufgabe  für  das  Baugewerbe  ergeben,  nämlich
der  Umbau  und  die  Modernisierung  veralteter ­
  Stadtteile,  selbstverständlich  unter  tunlichster ­
  Wahrung  alles  historisch  oder  künstlerisch  Wertvollen. ­

Eine  solch  lohnende  Betätigung  wird  aber  dem  Baugewerbe ­
  durchweg  wohl  nur  möglich  sein,  wenn  das
hierzu  erforderliche  Baukapital  und  der  Baukredit  unter

Mitwirkung  unterlassen  muß,  wenn  der  Hypothekenschutz
versagt  wird.  Selbstverständlich  werden  die  Hypothekenschutz-Banken ­
  bei  Neubauten  den  Hypothekenschutz  auch
nur  der  Bedingung  gewähren,  daß  mit  der  geschützten
Hypothek  in  allererster  Linie  die  noch  vorhandenen  Baurestforderungen ­
  weggefertigt  werden.
Auf  diese  Weise  werden  aber  dann  die  Hypothekenschutz-Banken ­
  geradezu  die  wirtschaftliche  Organisation ­
  des  gesamten  deutschen  Baugewerbes ­
  und  all  seiner  Nebengewerbe
gegen  den  Bauschwindel  darstellen.
Ein  weiterer  Umstand,  der  gleichfalls  dem  Baugewerbe ­
  zugute  kommen  wird,  ist  der,  daß  voraussichtlich ­
  die  Grenze  der  Mündelsicherheit  der  ersten  Hypotheken ­
  auf  75  Prozent  des  Schätzungswertes  ausgedehnt
werden  wird,  falls  Hypothekenschutz  genommen  wird,  so
daß  die  gesetzlich  erforderliche  Bürgschaft  der  Städte
lediglich  eine  Formsache  sein  kann.  Durch  diese  Maßnahme ­
  wird  dem  alteingesessenen  Hausbesitz  eine  wesentliche ­
  Hilfe  gebracht  und  überdies  die  Möglichkeit  geschaffen, ­
  daß  Hausbesitz  und  Baugewerbe  sich  dauernd  in
            
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