16.30/. April 1917.
BAUZEITUNO
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Frieden die Hand reichen können, um nicht zu ihrem eigenen
Schaden den genossenschaftlichen und öffentlichen
Kleinwohnungsbau in unerwünschtem Umfange emporkommen
zu lassen, denn nun wird es vielen Hausbesitzern
wesentlich erleichtert, ihre veralteten Wohnungen umzubauen
oder selbst Kleinwohnungsbauten zu errichten und
damit auch dem Baugewerbe wieder lohnende Beschäftigung
zu geben. Dem Baugewerbe kommt es ja in allererster
Linie darauf an, d a ß überhaupt gebaut wird, weit
weniger aber darauf, was gebaut werden soll.
Der Einfluß, den die Hypothekenschutz-Banken hiernach
auf die Belebung der Bautätigkeit ausüben werden,
wird also ein sehr großer und segensreicher sein, nicht
allein für das deutsche Baugewerbe, sondern für unser gesamtes
Wirtschaftsleben. Es ist daher moralische Pflicht
eines jeden Baugewerbetreibenden und Bauhandwerkers,
die Bestrebungen des Deutschen Arbeitgeberbundes für
das Baugewerbe nach Kräften zu unterstützen. Letzteres
kann in zweifacher Weise geschehen: Einmal wird der
Baugewerbetreibende und der Bauhandwerker künftig den
Hypothekenschutz grundsätzlich fordern; andererseits
wird er, soweit es seine Vermögensverhältnisse ge-V
ereinsmitteiluugen.
Württembergischer Baubeamten-Verein. Einladung zu
einer am 6. Mai d. J. vormittags 10 */ Ä Uhr im Vereinszimmer
Gesellschaftsbaus Bauhütte in Stuttgart Büchsenstraße
53 stattfindenden Ausschußsitzung. Wegen Beratung
wichtiger Vereinsangelegenheiten ist das Erscheinen sämtlicher
Ausschußmitglieder dringend erwünscht, ebenso
werden die übrigen Vereinsmitglieder eingeladen dieser
Sitzung mit beratender Stimme beizuwohnen.
Arbeitgeberbund. Die 18. ordentliche Hauptversammlung
des Deutschen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe
hat am 19. April 1917 in Berlin folgenden Beschluß
gefaßt:
Die Hauptversammlung ist damit einverstanden, daß
seitens des Bundes mit den Arbeiterzentralverbänden über
eine Erhöhung der im Mai 1916 vereinbarten Kriegszulagen
verhandelt wird. Als Verhandlungsausschuß werden
die drei Vorsitzenden des Bundes bestimmt und zum
Abschluß einer neuen Vereinbarung bevollmächtigt.
statten, selbe Aktien der „Deutschen Hauptbank für
Hypothekenschutz“ übernehmen, damit deren Aktienkapital
mit dem Umfange des Geschäftes sich gleichmäßig erhöht
und der maßgebende Einfluß auf diese Bank ausschließlich
dem deutschen Baugewerbe nebst dem bestehenden
und künftigen Hausbesitze gesichert bleibt.
Die erste Hypothekenschutz-Bank ist in Bayern
unter dem Namen „Landesbank des bayerischen Hausund
Grundbesitzes, Aktiengesellschaft“, Sitz in München,
errichtet worden und hat bereits ihre Tätigkeit aufgenommen.
Alle weiteren Auskünfte, namentlich Drucksachen,
gibt auf Wunsch gerne die„DeutscheHauptbank
fürHypothekenschutz, A.-G.“, Berlin SW. 11,
Bernburger Straße 21, von der Anträge auf
Uebernahme des Hypothekenschutzes schon jetzt entgegengenommen
werden.
Landhaus Jäger.
Das von dem Architekten Hermann Jäger für sich erbaute
Landhaus liegt abseits der Straße auf mittlerer
Höhe der Hasenbergsteige und man hat von dort schöne
Fernsicht auf die Stadt, sowie das gegenüberliegende
Degerloch. Fassaden: teilweise massiv, teilweise Terranova
Putz. Dachdeckung: Biberschwanz. Die Ausstattung
des Wohnstockwerkes ist, was die Schreinerarbeiten
anbelangt, von Edelholz mit teilweisen Einlagen von
Mahagoni und Palisander ausgeführt. Die Böden sind
Parkett, im oberen Stockwerk Jnlaid Linoleum. Das Landhaus
enthält 13 Zimmer, ferner einen Heizraum woselbst
der Kessel für die Heißwasser- Heizungsanlage aufgestellt
ist. Mit der Heizungsanlage ist auch eine besondere
Heißwasseranlage verbunden. Diese wird im Sommer
mittels Automat in Betrieb gesetzt. Der ziemlich große
Garten ist nach neuen Gesichtspunkten schön angelegt.