Ü7./31. Mai 1917.
BAUZEITUNG
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Somit ist - 45 5 + ,- 6 ^ - 0,3 cm
Also X = 5,0 + 0,3 = 5,3 cm
Die nächste Ermittelung dient zur Bestimmung der
horizontalen Schweraxe im Druckquerschnitt x 0 . Im
•weiteren werden die Werte „e“ und „m“ ermittelt.
Es ist allgemein x (dfa) = xj x df
x d fa
x ° _ x df
Es wird
df. x 2 = 11,0 . 4,80 2 = 254, — cm 4
df 2 x 2 = 11,0 . 3.80 2 = 159, — „
dfs x 2 = 9,0 . 2,80 2 = 70, — „
df. x 2 = 7,0 . 1,80 2 = 24, — „
df 5 x 2 = 6,0 . 0,80 2 = 4, - „
df« x 2 = 1,8 . 0,15 2 = 0, — „
nfe x 2 = 16,90. 8,20* = 1180,— „
x (df . x 2 ) = J = 1691, — cm 4
ferner ist
x
Die Ermittlung des Zuges = Druckes
= +
d
fa. =
0,5 .
11,0
= 5,5
ergibt sich aus
-j-
d
fa 2 =
1,5 .
11,0
= 16,5
+
d
fa 3 =
2,5 .
9,0
= 22,5
m .
Z
ii
B
o
ii
+
d
fa 4 =
3,5 .
7,6
= 62,5
oder
+
d
fa 5 =
4,5 .
6,5
= 29,3
D =
M
12800 _ ,
+
d
fa 6 =
5,15.
1,8
= 9,2
Z =
m
- Tiotr - 1065 k «
X
d fa =
= 109,2
Aus
Die
Beanspruchung des Eisens ergibt
P
: 2s
= e :
b
sich aus
und
s
: x
= (b
— s)
: e
folgt
e
=
x .
2 x-
P
- P
8e =
Z
fe
1065 ,
j 13 = 945 kg qcm
m = h
a — x
(x — e)
W =J-=.
320 cm 3
oder m = h
J 1691
x 5,3
Die Momentfähigkeit pro Rippe
in cm/kg ergibt sich zu
Nachdruck verboten.
Verlängerung des Reichstarifvertrages
für das Baugewerbe.
M c-: ri b . W = 40 . 320 = 12800 cm/kg
Um nun andererseits die Formel
M =
0,39 2
zur Ermittlung der Momentlähigkeit benützen
zu können, muß aus dem Widerstands
moment „b“ gefunden werden
2 W 2^320
x . m 5,3 . 12,0
10,05 cm
x dfj'g wie vor 45,5
df 6 = 0,3 . 60 = 1,8
*o =
109,2
x df = 47,3
= 2,22 cm = dem Wert
47,3
„p“ in der Specialformel
x p 5,3 . 23,2
,e =
2 x - p 2.5,3 - 2,33
1,5 cm
wobei „e“ = dem Abstand des Druckschwer
punktes ist.
Damit wird
m = h — e = 13,5 — 1,5 = 12,00 cm
Die weitere Ermittlung dient der Mo-
mentenfähigkeit auf dem Wege über Träg
heitsmoment und Widerstandsmoment
J = x (df x 2 )
wobei x jeweils den Abstand des Flächen-
.elements von der Nullinie bedeutet.
In den letzten Tagen sind im Reichsamt des Innern
Verhandlungen über die erneute Teuerungszulage der
Arbeiter im Baugewerbe zu erfolgreichem Abschluß
gebracht worden. Bekanntlich war am 31. März 1916
der im Jahre 1913 abgeschlossene Reichstarifver
trag für das deutsche Baugewerbe abgelaufen. Am 3.
und 4. Mai 1916 wurde über eine Verlängerung
desVertrages verhandelt. Es wurde damals verein
bart, daß der Tarifvertrag zunächst bis 31. März 1917
weiterlaufen sollte; darüber hinaus sollte er als um ein
weiteres Jahr, also bis zum 31. März 1918 verlängert gel
ten, wenn am 31. Dezember 1916 noch nicht mit allen
europäischen Großmächten Friede geschlossen wäre.
Gleichzeitig wurden Teuerungszulagen zu den Tariflöh
nen festgesetzt, die in Tarif orten mit weniger als 5000
Einwohnern allgemein 7 Pfennig, in allen übrigen Tarif
gebieten bei mehr als 9stündiger täglicher Arbeitszeit 10
Pfennig, bei 9stündiger täglicher Arbeitszeit 11 Pfennig
für die Arbeitsstunde betrugen. Da der Krieg Ende 1916
noch fortdauerte, waren beide Vertragsteile — Arbeit
geber wie Arbeitnehmer — bis zum 31. März 1918 an den
Tarif und seine Sätze sowie an die Zulagen der Verein
barung vom 3. und 4. Mai 1916 gebunden. Die Arbeiter
organisationen erkannten diese Rechtslage an, wandten
sich aber unter Berufung auf die zunehmende Teuerung
aller Gegenstände des Lebensbedarfs an das Reichsamt des
Innern, um durch dessen Vermittlung neue oder erhöhte
Zulagen zu erlangen. Die Verhandlungen, die am 26. und
27. April unter Vorsitz des Direktors Dr. Caspar stattfan
den, haben zu einer Einigung geführt. Die neue
(zweite) Teuerungszulage, die durch den so
eben abgeschlossenen Vertrag festgelegt wird, ist für alle
Tarifgebiete und unabhängig von der Lage der täglichen
Arbeitszeit einheitlich auf 15 Pfennig für die Arbeitsstunde
bemessen. Wo schon bisher über die erste, vertrags
mäßige Zulage hinaus Zulagen gewährt wurden, kom
men diese auf die neue Zulage in Anrechnung; sie werden
also lediglich, sofern sie sich auf weniger als 15 Pfennig
für die Arbeitsstunde belaufen haben, auf diesen Betrag