Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Ü7./31.  Mai  1917.

BAUZEITUNG

43

Somit  ist  -  45  5  +  ,- 6  ^  -  0,3  cm
Also  X  =  5,0  +  0,3  =  5,3  cm
Die  nächste  Ermittelung  dient  zur  Bestimmung  der
horizontalen  Schweraxe  im  Druckquerschnitt  x 0 .  Im
•weiteren  werden  die  Werte  „e“  und  „m“  ermittelt.
Es  ist  allgemein  x  (dfa)  =  xj  x  df
x  d  fa
x °  _  x  df

Es  wird
df.  x 2  =  11,0  .  4,80 2  =  254,  —  cm 4
df 2  x 2  =  11,0  .  3.80 2  =  159,  —  „
dfs  x 2  =  9,0  .  2,80 2  =  70,  —  „
df.  x 2  =  7,0  .  1,80 2  =  24,  —  „
df 5  x 2  =  6,0  .  0,80 2  =  4,  -  „
df«  x 2  =  1,8  .  0,15 2  =  0,  —  „
nfe  x 2  =  16,90.  8,20*  =  1180,—  „
x  (df  .  x 2 )  =  J  =  1691,  —  cm 4

ferner  ist
x

Die  Ermittlung  des  Zuges  =  Druckes

=  +

d

fa.  =

0,5  .

11,0

=  5,5

ergibt  sich  aus

-jd



fa 2  =

1,5  .

11,0

=  16,5

+

d

fa 3  =

2,5  .

9,0

=  22,5

m  .

Z

ii
B
o
ii

+

d

fa 4  =

3,5  .

7,6

=  62,5

oder

+

d

fa 5  =

4,5  .

6,5

=  29,3

D  =

M

12800  _  ,

+

d

fa 6  =

5,15.

1,8

=  9,2

Z  =

m

-  Tiotr  -  1065  k «

X

d  fa  =

=  109,2

Aus

Die

Beanspruchung  des  Eisens  ergibt

P

:  2s

=  e  :

b

sich  aus

und

s

:  x

=  (b

—  s)

:  e

folgt

e

=

x  .
2  x-P


-  P

8e  =

Z
fe

1065  ,
j  13  =  945  kg  qcm

m  =  h

a  —  x

(x  —  e)

W  =J-=.

320  cm 3

oder  m  =  h
J  1691
x  5,3
Die  Momentfähigkeit  pro  Rippe
in  cm/kg  ergibt  sich  zu

Nachdruck  verboten.
Verlängerung  des  Reichstarifvertrages
für  das  Baugewerbe.

M  c-:  ri b  .  W  =  40  .  320  =  12800  cm/kg
Um  nun  andererseits  die  Formel

M  =
0,39 2

zur  Ermittlung  der  Momentlähigkeit  benützen
zu  können,  muß  aus  dem  Widerstandsmoment ­
  „b“  gefunden  werden

2  W  2^320
x  .  m  5,3  .  12,0

10,05  cm

x  dfj'g  wie  vor  45,5
df 6  =  0,3  .  60  =  1,8

*o  =

109,2

x  df  =  47,3
=  2,22  cm  =  dem  Wert

47,3
„p“  in  der  Specialformel
x  p  5,3  .  23,2

,e  =

2  x  -  p  2.5,3  -  2,33

1,5  cm

wobei  „e“  =  dem  Abstand  des  Druckschwerpunktes ­
  ist.
Damit  wird
m  =  h  —  e  =  13,5  —  1,5  =  12,00  cm
Die  weitere  Ermittlung  dient  der  Momentenfähigkeit
  auf  dem  Wege  über  Trägheitsmoment ­
  und  Widerstandsmoment

J  =  x  (df  x 2 )
wobei  x  jeweils  den  Abstand  des  Flächen-.elements
  von  der  Nullinie  bedeutet.

In  den  letzten  Tagen  sind  im  Reichsamt  des  Innern
Verhandlungen  über  die  erneute  Teuerungszulage  der
Arbeiter  im  Baugewerbe  zu  erfolgreichem  Abschluß
gebracht  worden.  Bekanntlich  war  am  31.  März  1916
der  im  Jahre  1913  abgeschlossene  Reichstarifvertrag ­
  für  das  deutsche  Baugewerbe  abgelaufen.  Am  3.
und  4.  Mai  1916  wurde  über  eine  Verlängerung
desVertrages  verhandelt.  Es  wurde  damals  vereinbart, ­
  daß  der  Tarifvertrag  zunächst  bis  31.  März  1917
weiterlaufen  sollte;  darüber  hinaus  sollte  er  als  um  ein
weiteres  Jahr,  also  bis  zum  31.  März  1918  verlängert  gelten, ­
  wenn  am  31.  Dezember  1916  noch  nicht  mit  allen
europäischen  Großmächten  Friede  geschlossen  wäre.
Gleichzeitig  wurden  Teuerungszulagen  zu  den  Tariflöhnen ­
  festgesetzt,  die  in  Tarif  orten  mit  weniger  als  5000
Einwohnern  allgemein  7  Pfennig,  in  allen  übrigen  Tarifgebieten ­
  bei  mehr  als  9stündiger  täglicher  Arbeitszeit  10
Pfennig,  bei  9stündiger  täglicher  Arbeitszeit  11  Pfennig
für  die  Arbeitsstunde  betrugen.  Da  der  Krieg  Ende  1916
noch  fortdauerte,  waren  beide  Vertragsteile  —  Arbeitgeber ­
  wie  Arbeitnehmer  —  bis  zum  31.  März  1918  an  den
Tarif  und  seine  Sätze  sowie  an  die  Zulagen  der  Vereinbarung ­
  vom  3.  und  4.  Mai  1916  gebunden.  Die  Arbeiterorganisationen ­
  erkannten  diese  Rechtslage  an,  wandten
sich  aber  unter  Berufung  auf  die  zunehmende  Teuerung
aller  Gegenstände  des  Lebensbedarfs  an  das  Reichsamt  des
Innern,  um  durch  dessen  Vermittlung  neue  oder  erhöhte
Zulagen  zu  erlangen.  Die  Verhandlungen,  die  am  26.  und
27.  April  unter  Vorsitz  des  Direktors  Dr.  Caspar  stattfanden, ­
  haben  zu  einer  Einigung  geführt.  Die  neue
(zweite)  Teuerungszulage,  die  durch  den  soeben ­
  abgeschlossenen  Vertrag  festgelegt  wird,  ist  für  alle
Tarifgebiete  und  unabhängig  von  der  Lage  der  täglichen
Arbeitszeit  einheitlich  auf  15  Pfennig  für  die  Arbeitsstunde
bemessen.  Wo  schon  bisher  über  die  erste,  vertragsmäßige ­
  Zulage  hinaus  Zulagen  gewährt  wurden,  kommen ­
  diese  auf  die  neue  Zulage  in  Anrechnung;  sie  werden
also  lediglich,  sofern  sie  sich  auf  weniger  als  15  Pfennig
für  die  Arbeitsstunde  belaufen  haben,  auf  diesen  Betrag
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.