Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

BTOM

FÜR  WÜRTTEMBERG
BRDEN*  HESSEN-GL*
SHSS-  LOTHRINGEN-Inhalt;

  Kornspeicher  auf  dem  Lande.  —  Eine  Entscheidung  über  die  Invalidenrente.
Reichs-Unfallversicherung.  —  Verschiedenes.  —  Vereinsmitteilungen.  —  Briefkasten.

Alle  Rechte  Vorbehalten.

Kornspeicher  auf  dem  Lande.
Von  Friedrich  Huth,  Architekt.
(Nachdruck  verboten.)
Bei  Anlage  von  Kornspeichern  auf  dem  Lande  muß
man  darauf  Bedacht  nehmen,  daß  alle  Einrichtungen  und
Konstruktionen  möglichst  einfach,  aber  dabei  doch
zweckmäßig  sind.  Die  großen  Speicheranlagen  in  den
Häfen  oder  großen  Handelszentren,  die  modernen  Silospeicher, ­
  in  denen  Korn  in  riesigen  Mengen  aufgespart
wird,  bis  eine  günstige  Konjunktur  Veranlassung  gibt,
sie  auf  den  Markt  zu  werfen,  können  im  allgemeinen
nicht  als  Vorbild  für  die  kleineren  Speicheranlagen  auf
dem  Lande  hingestellt  werden.  Hier  genügen  häufig
schon  Kornböden,  die  in  Gebäuden  eingerichtet  werden,
deren  Untergeschosse  anderen  Zwecken  dienen.  Häufig
dienen  die  Speicher  oder  Kornböden  auf  dem  Lande  dazu, ­
  das  Korn  nur  so  lange  aufzubewahren,  bis  es  in  der
eigenen  Wirtschaft  Verwendung  finden  kann;  aber  auch
bei  Aufspeicherung  für  den  Veikauf  wird  in  der  Regel
nicht  Vorsorge  für  ein  langes  Lagern  großer  Mengen
getroffen.  Dennoch  müssen  alle  Vorkehrungen  getroffen
werden,  daß  das  Korn  nichts  an  Qualität  einbüßt.  Das
Korn  muß  vor  allen  Dingen  trocken  liegen,  es  muß  ständig
frische  Luft  zutreten  können,  der  Speicher  muß  diebessicher ­
  angelegt  werden  usw.
Bei  Einrichtung  von  Kornböden  in  landwirtschaftlichen ­
  Gebäuden  wird  man  namentlich  darauf  achten
müssen,  daß  keine  nachteiligen  Dünste  aus  den  Untergeschossen ­
  in  den  Boden  dringen  können.  Darum  ist
die  Anordnung  von  Kornböden  über  Viehställen,  so  willkommen ­
  diese  Ausnutzung  des  Raumes  wäre,  durchaus
zu  verwerfen.  Die  Anordnung  über  Wohnräumen  wäre
am  wenigsten  bedenklich,  wenn  die  große  Belastung  des
Bodens  nicht  eine  zu  starke  Konstruktion  der  Umfassungswände, ­
  Pfeiler  usw.  des  ganzen  Gebäudes  erfordern
würde;  das  Gebäude  müßte  also  dann  in  allen  Geschossen
tragfähiger  konstruiert  werden,  als  es  die  Benutzung  zu
Wohnzwecken  verlangt.  Diese  Anordnung  wird  sich  in
der  Regel  auch  nicht  als  zweckmäßig  erweisen.  Kornböden ­
  mäßigen  Umfanges  wird  man  über  Schuppen  und
Remisen,  über  Knechtekammern  oder  dergleichen  ausführen ­
  können,  ohne  die  Baukosten  wesentlich  zu  steigern.
Wo  es  sich  irgend  verlohnt,  ist  die  Anlage  selbständiger
Speichergebäude,  mögen  dieselben  auch  klein  ausfallen,
zu  empfehlen;  doch  ist  das  Erdgeschoß  nicht  zur  Lagerung ­
  von  Getreide  geeignet,  weil  hier  eine  hinreichende
Trockenheit  nicht  zu  erreichen  ist.  Das  Erdgeschoß
wird  dann  in  der  Regel  als  Wagen-  und  Geräteschuppen,
auf  manchen  Gütern  auch  als  Spritzenraum  verwendet.
Zur  Sicherheit  wird  man  auf  jeden  Fall  die  Decken  über

dem  Erdgeschoß  durchaus  dicht  hersteilen,  während  man
an  die  Zwischendecken  der  oberen  Geschosse  diesen
Anspruch  nicht  zu  stellen  braucht.  Diese  Decken  müssen
natürlich  auch  so  dicht  sein,  daß  das  Korn  nicht  durchfallen ­
  kann;  aber  luftdicht  brauchen  sie  nicht  zu  sein.
Im  Gegenteil  —  es  ist  sogar  gut,  wenn  die  Luft  hindurchdringen ­
  kann;  es  wird  dies  unter  Umständen  für
die  Erhaltung  des  Kornes  noch  förderlich  sein.  Darum
ist  schließlich  jede  Deckenkonstruktion,  wenn  sie  nur
tragfähig  genug  ist,  angebracht;  am  zweckmäßigsten  aber
dürfte  eine  kräftige  Balkenlage  mit  gespundetem  Fußboden ­
  von  ca.  4  Zentimetern  Stärke  sein.
Da  der  Fußboden  gleichsam  das  Hauptorgan  für  die
Lagerung  des  Getreides  bildet,  das  nicht  zu  hoch  aufgeschüttet ­
  werden  darf,  so  beschränkt  man  die  Stockwerkhöhe ­
  auf  ein  Minimum.  Man  macht  die  Räume  nur
gerade  so  hoch,  daß  man  darin  aufrecht  zu  stehen  bezw.
das  Korn  umzuschütten  vermag.  Wenn  die  Höhe  zwischen
Fußboden  und  Deckenkonstruktion  zwei  Meter  beträgt,
so  ist  das  ausreichend;  man  wird  natürlich  so  ökonomisch
als  irgend  möglich  verfahren  und  bei  geringer  Gebäudehöhe ­
  möglichst  viel  Böden  zur  Lagerung  des  Getreides
zu  gewinnen  suchen.  Man  schüttet  das  Korn  in  der
Regel  7s  Meter  hoch  auf,  bisweilen  etwas  höher,  aber
es  ist  jedenfalls  nicht  zweckmäßig,  erheblich  über  dieses
Maß  hinauszugehen.  Das  Korn  ist  außerordentlich  schwer,
und  bei  der  gleichmäßigen  Belastung  der  ganzen  Decke
müßte  man  bei  einer  weiteren  Steigerung  der  Schutthöhe
die  Zahl  der  Stützen  und  Säulen  vermehren  und  auch
die  Decken-  und  Wandkonstruktion  verstärken,  wodurch
der  Bau  unverhältnismäßig  kostspielig  werden  würde.
Der  Baumeister  rechnet  allerdings  schon  mit  der  denkbar ­
  größten  Belastung,  mit  8  bis  10  Hektolitern  für  den
Quadratmeter  Bodenfläche;  aber  es  ist  auch  nicht  angebracht, ­
  eine  Konstruktion  bis  zur  äußersten  Grenze  in
Anspruch  zu  nehmen.  Daß  man  es  hier  mit  sehr  bedeutenden ­
  Gewichten  zu  tun  hat,  wird  jedem  Landwirt
bekannt  sein.  Während  der  Hafer  etwa  nur  43  Kilogramm ­
  pro  Scheffel  wiegt,  weist  Gerste  ein  Gewicht  von
64  Kilogramm  und  Roggen  ein  Gewicht  von  68  Kilogramm ­
  auf.  Zu  den  schwersten  Getreidearten  gehört
der  Weizen,  der  76  Kilogramm  wiegt,  während  Erbsen
sogar  ein  Gewicht  von  85  Kilogramm  pro  Hektoliter
besitzen.  Der  Baumeister  rechnet  natürlich  mit  den
schwersten  Getreidesorten,  um  für  alte  Fälle  gesichert
zu  sein.  Man  kann  also  wohl  hin  und  wieder  die
leichteren  Sorten  ziemlich  hoch  aufschütten,  wird  dies
aber  nicht  gerade  mit  Erbsen  und  dem  schweren  roten
Kleesamen  tun.
Sehr  wichtig  ist  natürlich  für  den  Landwirt,  der  sich
einen  Speicher  bauen  oder  ein  Gebäude  für  diesen  Zweck
	        
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