Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

1.10.  Oktober  1917

BAUZEITUNO

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Anm.  der  Red.  Wir  bringen  diese  Entscheidung  ohne  weiter
dazu  Stellung  zu  nehmen.  Da  aber  der  Begriff  „Invalidenrente“
vielleicht  da  und  dort  zu  Verwechslungen  führen  könnte,  so  bemerken ­
  wir,  daß  damit  nur  die  Invalidenrente  seitens  der  Versicherungsanstalt ­
  gemeint  ist,  also  mit  der  Militärrente,  Kriegszulage ­
  und  Verstümmelungszulage  nichts  zu  tun  hat.
Reichs-Unfallversicherung.
Die  Wüttembergische  Baugewerks-Berufsgenossenschaft
  hat  ihre  diesjährige  ordentliche  Genossenschaftsversammlung ­
  am  Donnerstag  den  27.  September  1917
im  Sitzungszimmer  der  Berufsgenossenschaft  in  Stuttgart
unter  Leitung  ihres  Vorsitzenden  Bauwerkmeister  Albert
Brintzinger  abgehalten.  Nach  dem  vorgelegten  Verwaltungsbericht ­
  für  1916,  hat  sich  der  Einfluß  des  Weltkriegs ­
  auf  das  Baugewerbe  im  Berichtsjahre  noch  mehr
wie  im  Vorjahre  geltend  gemacht.  Von  15377  eingetragenen ­
  Betrieben  haben  7712  vollständig  geruht.  Gegen ­
  Unfall  waren  versichert  5734  Kleinmeister  (Betriebsunternehmer, ­
  die  regelmäßig  keinen  oder  höchstens  einen
Versicherungspflichtigen  gegen  Entgelt  beschäftigen)  und
42132  Betriebsbeamte  und  Arbeiter,  für  welche  zusammen ­
  M.  17005920  anrechnungsfähiger  Entgelt  nachgewiesen ­
  wurde.  Von  769  zur  Anmeldung  gelangten  Unfällen ­
  wurden  213  ersatzpflichtig.  An  Unfallentschädigungen ­
  kamen  im  Jahr  1916  für  insgesamt  3349  Unfälle
(3136  aus  den  Vorjahren  und  213  aus  dem  Jahre  1916)
M.  568466  zur  Auszahlung,  wovon  M.  107975  auf  Kleinmeister ­
  und  M.  460491  auf  Betriebsbeamte  und  Arbeiter
entfielen.  Die  Kosten  der  Verwaltung  einschließlich  derjenigen ­
  für  Betriebsüberwachung  und  des  Verfahrens  bei
den  Spruchbehörden,  sowie  der  ärztlichen  Untersuchungen ­
  beliefen  sich  auf  M.  108582.  Der  Qesamtbedarf
  der  Berufsgenossenschaft  für  1916  bezifferte  sich  auf
M.  595662  wovon  M.  200000  durch  Entnahme  aus  der
Rücklage  gedeckt  wurden.  Seit  Bestehen  der  Berufsgenossenschaft ­
  (1.  Oktober  1885.)  sind  von  36934  zur  Anzeige ­
  gekommene  Unfällen  12143  ersatzpflichtig  geworden.
Die  für  letztere  bezahlten  Entschädigungen  beliefen  sich
bis  31.  Dezember  1916  auf  M.  11751201.
Bei  der  mit  der  Berufsgenossenschaft  verbundenen
Zweiganstalt,  bei  welcher  die  Unfallversicherung  solcher
Personen  erfolgt,  welche  bei  der  Ausführung  von  nicht
gewerbsmäßigen  Bauarbeiten  (Regiebauten)  beschäftigt
werden,  kamen  im  Jahre  1916  6  Unfälle  zur  Anmeldung,
wovon  2  ersatzpflichtig  wurden.  An  Unfallentschädigungen
sind  in  dem  Geschäftsjahr  M.  20885  für  insgesamt  133
Unfälle  (131  aus  früheren  Jahren  und  2  aus  dem  Jahre
1916)  von  der  Zweiganstalt  gezahlt  worden,  während  seit
dem  Bestehen  (1.  Januar  1888)  insgesamt  M.  518472  an
Unfallentschädigungen  zur  Auszahlung  gelangten.  Die
Prämieneinnahmen  für  ausgeführte  Regiebauarbeiten  betrugen ­
  im  Jahre  1916  M.  10071.
Berufsgenossenschaft  und  Zweiganstalt  zusammen:

Ausbezahlte  Unfallentschädigungen  M.  12269673.
Gesamtvermögen  am  31.  Dez.  1916  M.  1713484.

In*den  Anschuß  zur  Prüfung  und  Abnahme  der  Jahresrechnungfür
  1917  wurden  wiedergewählt  die  Herren  G.  Busch,
Bauwerkmeister  und  Paul  Barth,  Architekt  in  Stuttgart
und  L.  Fahrion,  Bauwerkmeister  in  Feuerbach.  Anwesend ­
  waren  9  Mitglieder  mit  167  Stimmen.
Verschiedenes.
Zahlung  von  Anliegerbeiträgen  in  Raten.  Bei
der  Frage  der  Bauerleichterungen,  besonders  für  Kleinwohnungsbauten, ­
  spielen  die  Anliegerbeiträge  zu  den  Strassenbaukosten
  keine  unerhebliche  Rolle.  Bürgermeister
Dr.  Behrens  in  Schleswig  behandelt  deshalb  diese  Frage
in  einem  Aufsatz  in  der  Städtezeitung  ziemlich  eingehend.
Er  ist  der  Ansicht,  dass  eine  sehr  wesentliche  Erleichterung ­

  für  den  Bauherrn  dadurch  herbeigeführt  würde,
wenn  man  ihm  gestatte,  diese  Kosten  in  bequemen  Raten
abzutragen.  Da  jedoch  die  Vorschriften  der  Zwangsversteigerung ­
  und  Zwangsverwaltung  einem  derartigen  Zugeständnis ­
  hindernd  im  Wege  stehen,  so  schlägt  er  vor,
in  die  Ortsatzungen  folgende  Bestimmung  aufzunehmen:
„Die  Anliegerbeiträge  werden  fällig  in  vierteljährlichen
Teilzahlungen  während  einer  Zeit  von  10  Jahren  und  zwar
werden  die  Teilzahlungen  in  der  Weise  berechnet,  dass
zum  Ausgleich  des  Zinsverlustes  der  Stadtgemeinde  für  je
eine  Mark  Beitrag  jährlich  12,33  Pfennige  zu  bezahlen
sind.  Also  z.  B.  bei  M.  500.—  Anliegenbeitrag  würde  es
sich  um  eine  Jahresrate  von  M.  61.65  handeln,  die  vierteljährlich ­
  mit  den  Steuern  zu  entrichten  wäre.
(Anm.  der  Red.  Der  Vorschlag  hat  sicher  etwas  für
sich  u.  sollte  auch  sonst  Anwendung  finden,  ln  Stuttgart ­
  z.  B.  bei  der  Einrichtung  der  Schwemmkanalisation.)
Erhebung  über  Wohnungsverhältnisse.  Das  Königlich ­
  Sächsische  Ministerium  des  Innern  hat  angeordnet,
dass  nach  dem  Kriege  alljährlich  eingehende  Erhebungen
über  Wohnungsverhältnisse  in  den  160  grösseren  Gemeinden ­
  des  Königsreichs  angestellt  werden.  Sie  sollen  die
Unterlagen  bilden  zur  Beurteilung  der  Fragen  der  Ausbreitung ­
  des  Hoch-  und  Flachbaus,  der  Erleichterung  des
Kleinwohnungsbaus  und  der  Entwickelung  der  Haus-  und
Qrundstückflächendichte  der  neubebauten  Grundstücke.
Ferner  soll  zunächst  für  die  erste  Zeit  nach  dem  Kriege
in  diesen  160  Gemeinden  auch  eine  fortlaufende  Erhebung
über  die  erteilten  Bauerlaubnisse  eingerichtet  werden.
Vereinsmitteilungen.
Württembergischer  Baubeamten-Verein.
Einladung
zu  einer  am  Sonntag  den  21.  Oktober  d.  J.  vormittags
10  Uhr  im  Gasthof  zum  Hirsch  in  Oberensingen  (2  Kilometer ­
  vom  Bahnhof  Nürtingen)  stattfindenden  Ausschußsitzung. ­
  Wegen  Beratung  wichtiger  Vereinsangelegenheiten
ist  eine  Beteiligung  sämtlicher  Ausschußmitglieder  einschl.
der  Ersatzmänner  dringend  erwünscht,  auch  sind  sämtliche
Vereinsmitglieder  eingeladen  dieser  Sitzung  beizuwohnen.
Anmeldungen  zu  einem  einfachen  Mittagessen  nach  der
Sitzung  sind  bis  längstens  15.  Oktober  an  Herrn  Oberamtsbaumeister ­
  Gwinner  in  Nürtingen  zu  richten.
Mit  kolleg.  Gruß
der  Vorstand.
Briefkasten.
Anfrage.  Ist  Eternit  nur  in  Platten  zu  beziehen,  oder
kann  Eternit  auch  als  wasserdichter  Fußbodenbelag  auf
Betonuntergrund  verwendet  werden.  Verbindet  sich  Eternitmasse ­
  mit  Betonrauhstrich  und  welches  Mischungsverhältnis ­
  ist  notwendig.  Aus  welchen  Rohmaterialien  besteht ­
  Eternit  und  wie  verhält  sich  Eternit  gegen  Säuren
und  Dämpfe  und  welche  Erfahrungen  wurden  gemacht  bei
Anwendung  in  Stallungen.  R.  S.
F.  H.  und  andere.  Auf  die  vielen  Anfragen  wegen
einer  Neu-Ausgabe  unseres  Baukalenders  müssen  wir  nun
den  Bescheid  geben  daß  eine  solche  aus  den  bekannten
Gründen  nicht  müglich  ist.  Von  unserer  letzten  Ausgabe
sind  aber  noch  Exemplare  vorrätig.  An  dem  Inhalt  des
Kalenders  mit  seinen  statischen  und  mathematischen  Tabellen, ­
  mit  seinem  Abschnitt  über  Eisenbeton  und  dem
sonstigen  reichen  Nachschlagematerial  wird  auch  wohl
bei  einer  Neu-Ausgabe  nicht  viel  grundlegendes  geändert
werden  können  Wir  empfehlen  daher  die  letzte  Ausgabe
zur  Anschaffung,  sie  kostet  JL  2.—.
Bauzeilungs-Verlag,  Karl  Schüler.
Verantwortlich:  Karl  Schüler,  Stuttgart.  Druck:  G.  Stürner  in  Waiblingen.
            
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