1.10. Oktober 1917
BAUZEITUNO
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Anm. der Red. Wir bringen diese Entscheidung ohne weiter
dazu Stellung zu nehmen. Da aber der Begriff „Invalidenrente“
vielleicht da und dort zu Verwechslungen führen könnte, so bemerken
wir, daß damit nur die Invalidenrente seitens der Versicherungsanstalt
gemeint ist, also mit der Militärrente, Kriegszulage
und Verstümmelungszulage nichts zu tun hat.
Reichs-Unfallversicherung.
Die Wüttembergische Baugewerks-Berufsgenossenschaft
hat ihre diesjährige ordentliche Genossenschaftsversammlung
am Donnerstag den 27. September 1917
im Sitzungszimmer der Berufsgenossenschaft in Stuttgart
unter Leitung ihres Vorsitzenden Bauwerkmeister Albert
Brintzinger abgehalten. Nach dem vorgelegten Verwaltungsbericht
für 1916, hat sich der Einfluß des Weltkriegs
auf das Baugewerbe im Berichtsjahre noch mehr
wie im Vorjahre geltend gemacht. Von 15377 eingetragenen
Betrieben haben 7712 vollständig geruht. Gegen
Unfall waren versichert 5734 Kleinmeister (Betriebsunternehmer,
die regelmäßig keinen oder höchstens einen
Versicherungspflichtigen gegen Entgelt beschäftigen) und
42132 Betriebsbeamte und Arbeiter, für welche zusammen
M. 17005920 anrechnungsfähiger Entgelt nachgewiesen
wurde. Von 769 zur Anmeldung gelangten Unfällen
wurden 213 ersatzpflichtig. An Unfallentschädigungen
kamen im Jahr 1916 für insgesamt 3349 Unfälle
(3136 aus den Vorjahren und 213 aus dem Jahre 1916)
M. 568466 zur Auszahlung, wovon M. 107975 auf Kleinmeister
und M. 460491 auf Betriebsbeamte und Arbeiter
entfielen. Die Kosten der Verwaltung einschließlich derjenigen
für Betriebsüberwachung und des Verfahrens bei
den Spruchbehörden, sowie der ärztlichen Untersuchungen
beliefen sich auf M. 108582. Der Qesamtbedarf
der Berufsgenossenschaft für 1916 bezifferte sich auf
M. 595662 wovon M. 200000 durch Entnahme aus der
Rücklage gedeckt wurden. Seit Bestehen der Berufsgenossenschaft
(1. Oktober 1885.) sind von 36934 zur Anzeige
gekommene Unfällen 12143 ersatzpflichtig geworden.
Die für letztere bezahlten Entschädigungen beliefen sich
bis 31. Dezember 1916 auf M. 11751201.
Bei der mit der Berufsgenossenschaft verbundenen
Zweiganstalt, bei welcher die Unfallversicherung solcher
Personen erfolgt, welche bei der Ausführung von nicht
gewerbsmäßigen Bauarbeiten (Regiebauten) beschäftigt
werden, kamen im Jahre 1916 6 Unfälle zur Anmeldung,
wovon 2 ersatzpflichtig wurden. An Unfallentschädigungen
sind in dem Geschäftsjahr M. 20885 für insgesamt 133
Unfälle (131 aus früheren Jahren und 2 aus dem Jahre
1916) von der Zweiganstalt gezahlt worden, während seit
dem Bestehen (1. Januar 1888) insgesamt M. 518472 an
Unfallentschädigungen zur Auszahlung gelangten. Die
Prämieneinnahmen für ausgeführte Regiebauarbeiten betrugen
im Jahre 1916 M. 10071.
Berufsgenossenschaft und Zweiganstalt zusammen:
Ausbezahlte Unfallentschädigungen M. 12269673.
Gesamtvermögen am 31. Dez. 1916 M. 1713484.
In*den Anschuß zur Prüfung und Abnahme der Jahresrechnungfür
1917 wurden wiedergewählt die Herren G. Busch,
Bauwerkmeister und Paul Barth, Architekt in Stuttgart
und L. Fahrion, Bauwerkmeister in Feuerbach. Anwesend
waren 9 Mitglieder mit 167 Stimmen.
Verschiedenes.
Zahlung von Anliegerbeiträgen in Raten. Bei
der Frage der Bauerleichterungen, besonders für Kleinwohnungsbauten,
spielen die Anliegerbeiträge zu den Strassenbaukosten
keine unerhebliche Rolle. Bürgermeister
Dr. Behrens in Schleswig behandelt deshalb diese Frage
in einem Aufsatz in der Städtezeitung ziemlich eingehend.
Er ist der Ansicht, dass eine sehr wesentliche Erleichterung
für den Bauherrn dadurch herbeigeführt würde,
wenn man ihm gestatte, diese Kosten in bequemen Raten
abzutragen. Da jedoch die Vorschriften der Zwangsversteigerung
und Zwangsverwaltung einem derartigen Zugeständnis
hindernd im Wege stehen, so schlägt er vor,
in die Ortsatzungen folgende Bestimmung aufzunehmen:
„Die Anliegerbeiträge werden fällig in vierteljährlichen
Teilzahlungen während einer Zeit von 10 Jahren und zwar
werden die Teilzahlungen in der Weise berechnet, dass
zum Ausgleich des Zinsverlustes der Stadtgemeinde für je
eine Mark Beitrag jährlich 12,33 Pfennige zu bezahlen
sind. Also z. B. bei M. 500.— Anliegenbeitrag würde es
sich um eine Jahresrate von M. 61.65 handeln, die vierteljährlich
mit den Steuern zu entrichten wäre.
(Anm. der Red. Der Vorschlag hat sicher etwas für
sich u. sollte auch sonst Anwendung finden, ln Stuttgart
z. B. bei der Einrichtung der Schwemmkanalisation.)
Erhebung über Wohnungsverhältnisse. Das Königlich
Sächsische Ministerium des Innern hat angeordnet,
dass nach dem Kriege alljährlich eingehende Erhebungen
über Wohnungsverhältnisse in den 160 grösseren Gemeinden
des Königsreichs angestellt werden. Sie sollen die
Unterlagen bilden zur Beurteilung der Fragen der Ausbreitung
des Hoch- und Flachbaus, der Erleichterung des
Kleinwohnungsbaus und der Entwickelung der Haus- und
Qrundstückflächendichte der neubebauten Grundstücke.
Ferner soll zunächst für die erste Zeit nach dem Kriege
in diesen 160 Gemeinden auch eine fortlaufende Erhebung
über die erteilten Bauerlaubnisse eingerichtet werden.
Vereinsmitteilungen.
Württembergischer Baubeamten-Verein.
Einladung
zu einer am Sonntag den 21. Oktober d. J. vormittags
10 Uhr im Gasthof zum Hirsch in Oberensingen (2 Kilometer
vom Bahnhof Nürtingen) stattfindenden Ausschußsitzung.
Wegen Beratung wichtiger Vereinsangelegenheiten
ist eine Beteiligung sämtlicher Ausschußmitglieder einschl.
der Ersatzmänner dringend erwünscht, auch sind sämtliche
Vereinsmitglieder eingeladen dieser Sitzung beizuwohnen.
Anmeldungen zu einem einfachen Mittagessen nach der
Sitzung sind bis längstens 15. Oktober an Herrn Oberamtsbaumeister
Gwinner in Nürtingen zu richten.
Mit kolleg. Gruß
der Vorstand.
Briefkasten.
Anfrage. Ist Eternit nur in Platten zu beziehen, oder
kann Eternit auch als wasserdichter Fußbodenbelag auf
Betonuntergrund verwendet werden. Verbindet sich Eternitmasse
mit Betonrauhstrich und welches Mischungsverhältnis
ist notwendig. Aus welchen Rohmaterialien besteht
Eternit und wie verhält sich Eternit gegen Säuren
und Dämpfe und welche Erfahrungen wurden gemacht bei
Anwendung in Stallungen. R. S.
F. H. und andere. Auf die vielen Anfragen wegen
einer Neu-Ausgabe unseres Baukalenders müssen wir nun
den Bescheid geben daß eine solche aus den bekannten
Gründen nicht müglich ist. Von unserer letzten Ausgabe
sind aber noch Exemplare vorrätig. An dem Inhalt des
Kalenders mit seinen statischen und mathematischen Tabellen,
mit seinem Abschnitt über Eisenbeton und dem
sonstigen reichen Nachschlagematerial wird auch wohl
bei einer Neu-Ausgabe nicht viel grundlegendes geändert
werden können Wir empfehlen daher die letzte Ausgabe
zur Anschaffung, sie kostet JL 2.—.
Bauzeilungs-Verlag, Karl Schüler.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart. Druck: G. Stürner in Waiblingen.